Immer wenn solch ein Antrag im Bauausschuss auf den Tisch kommt, runzeln sich die Stirnen der Stadträtinnen und Stadträte: Wieder will also jemand eine Wohnung in ein Ferienappartement umwandeln. Wo doch in Neu-Ulm wie überall der Wohnraum knapp ist. Nicht zuletzt deshalb steht etwa das Vermietungsportal AirBnB in der Kritik, weil Wohnungsbesitzer in beliebten Städten mit Kurzzeitvermietungen deutlich mehr Geld verdienen können als mit einem dauerhaften Mietverhältnis. Das bringt den angespannten Wohnungsmarkt in Bedrängnis. Jetzt musste der Neu-Ulmer Bauausschuss wieder mal über solch eine Umwandlung entscheiden.
Stadtbaudirektor sieht in Neu-Ulm „keine Problemlage“
Der Inhaber einer Wohnung im zweiten Stock eines Gebäudes an der Memminger Straße in Ludwigsfeld möchte die gut 44 Quadratmeter künftig gewerblich vermieten, also zum Ferienappartement ummodeln. Weil sich bei solch einem Ansinnen regelmäßig Widerstand bei den Volksvertretern regte, hatte Stadtbaudirektor Markus Krämer schon mal vorgearbeitet und zusammengestellt, wie oft dies in den vergangenen Jahren vorkam. Grundsätzlich habe man in Neu-Ulm „keine wirklich gravierende Situation“, sagte er. Seit dem Jahr 2021 seien insgesamt nur zehn Anträge auf eine solche gewerbliche Umwidmung von Wohnraum in Ferienappartements, Arztpraxen, Büros oder in Monteurswohnungen eingegangen. Dem gegenüber standen 14 Anträge auf eine genau entgegengesetzte Umwidmung, nämlich gewerbliche Räume zu Wohnungen zu machen. „Da sind wir also im grünen Bereich“, sagte Krämer. Deshalb benötige die Stadt keine sogenannte Zweckentfremdungssatzung, um einen möglichen Wohnungsschwund einzudämmen: „Wir sehen hier keine Problemlage.“
Eine Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnungen muss nicht sein
Dennoch meinte Juliane Lidl (CSU), es wäre doch sinnvoll, wenn die Stadtverwaltung sich mal überlegte, welche Voraussetzungen für eine Zweckentfremdungssatzung denn erfüllt werden müssten. Das jedoch hielt Anton Bullinger, der als Chef des Dezernats 1 unter anderem für das Personal zuständig ist, angesichts der Arbeitsbelastung für nicht angebracht, wenn solch eine Satzung ohnehin nicht benötigt werde.

Während der Bauausschuss in der Vergangenheit solche Wünsche nach Nutzungsänderungen schon mal abgelehnt hat, obwohl sie rechtlich zulässig waren, stimmte er nun einhellig dafür, die 22 Quadratmeter in Ludwigsfeld zum Ferienappartement zu machen. Nur Minuten später musste das Gremium über einen vergleichbaren Antrag entscheiden: Ein Immobilienbesitzer wollte in Offenhausen bestehende Büroräume im Untergeschoss eines Hauses zur Ferienwohnung mit fünf Schlafräumen umbauen. Der Ausschuss gab dazu kommentarlos seinen Segen.
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