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Führerscheinstelle im Neu-Ulmer Landratsamt: So will die Behörde Anträge schneller bearbeiten

Landkreis Neu-Ulm

Nach Beschwerden: So will die Führerscheinstelle im Neu-Ulmer Landratsamt schneller werden

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    Die Führerscheinstelle im Neu-Ulmer Landratsamt hat mit Personalengpässen zu kämpfen.
    Die Führerscheinstelle im Neu-Ulmer Landratsamt hat mit Personalengpässen zu kämpfen. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    „Wir kriegen den ganzen Unmut ab“, hatte ein Fahrlehrer jüngst im Gespräch mit unserer Redaktion mit Blick auf die langen Wartezeiten bei der Führerscheinstelle im Neu-Ulmer Landratsamt gesagt. Fahrschüler müssten demnach knapp ein halbes Jahr warten, bis sie zur Prüfung zugelassen werden. Die Kreisverwaltung hatte darauf schon „außergewöhnliche personelle Herausforderungen“ eingeräumt. Das Problem scheint aber nach wie vor nicht gelöst zu sein. Denn am Freitag erklärte die Behörde in einer Pressemitteilung, wie weitere Kapazitäten geschaffen werden sollen, um bei der Bearbeitung schneller zu werden.

    „Die Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm arbeitet nach wie vor mit Hochdruck daran, die aktuellen Anträge abzuarbeiten“, heißt es. Neue Mitarbeitende seien bereits eingestellt worden, weitere sollen noch folgen. Zudem helfen Beschäftigte aus anderen Bereichen. Es wird darum gebeten, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Dieser kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beziehungsweise vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

    Führerscheinstelle in Neu-Ulm hat jetzt mittwochs geschlossen

    Um weitere Kapazitäten zu schaffen, bleibt die Führerscheinstelle demnach bis auf Weiteres mittwochs geschlossen – das betrifft den Besucherverkehr als auch die telefonische Erreichbarkeit. Telefonisch erreichbar seien die Mitarbeitenden nur noch während der Öffnungszeiten des Landratsamts (außer mittwochs). Also Montag, Dienstag und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag von 7.30 bis 17.30 Uhr. Die Behörde bittet, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen. Sobald der Führerschein abholbereit ist, erhalte der Antragsteller eine Benachrichtigung.

    Zudem bittet die Führerscheinstelle um die Beachtung folgender Hinweise:

    • Alle Anträge, bis auf den internationalen Führerschein, können schriftlich per Post oder über Einwurf in den Briefkasten am Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich (ausgenommen beim internationalen Führerschein).
    • Bei der Antragstellung sollen die erforderlichen Unterlagen vollständig sein.
    • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen gibt es auf der Landratsamt-Webseite bei den jeweiligen Dienstleistungen der Führerscheinstelle unter https://www.landkreis-nu.de/Dienstleistungen-Fuehrerscheinstelle. Antragsformulare können dort heruntergeladen werden oder sind in Papierform auch bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen erhältlich. Auch im Foyer im Erdgeschoss des Landratsamts liegen die Formulare aus.
    • Sollten sich Änderungen zum Antrag ergeben, soll die Führerscheinstelle schriftlich (per Post oder E-Mail) oder über das Formular Änderungsantrag auf der Landratsamt-Webseite kontaktiert werden. (AZ)
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