Im Prozess um die Zahlung eines Zwangsgelds wegen abgelaufener Lebensmittel haben sich die Beteiligten auf einen Vergleich geeinigt. Das teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg mit. Der Betreiber eines Neu-Ulmer Asia-Markts habe sich demnach bereit erklärt, 7500 Euro an das Landratsamt Neu-Ulm zu zahlen.
Neu-Ulm/Augsburg
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