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Neu-Ulm/Ulm: Keine Klage gegen achtspurigen Neubau der Adenauerbrücke

Neu-Ulm/Ulm

Keine Klage gegen achtspurigen Neubau der Adenauerbrücke

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    Für den Neubau der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm besteht jetzt Baurecht.
    Für den Neubau der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm besteht jetzt Baurecht. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Die Vorbereitungen laufen bereits. Die Kreuzung an der Wiblinger Straße / Schützenstraße / Ringstraße in Neu-Ulm wird aktuell für den Bau der neuen Adenauerbrücke beziehungsweise die dafür notwendige Umleitung des Radweges hergerichtet. In diesem Sommer hatte die Regierung von Schwaben den achtspurigen Neubau offiziell genehmigt. Ab dem 6. August wurde der entsprechende Planfeststellungsbeschluss im Internet veröffentlicht. Nachdem nun innerhalb der Rechtsbehelfsfrist weder beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Klage eingereicht wurde, besteht jetzt Baurecht für das Vorhaben.

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