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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Stadt Neu-Ulm verabschiedet Resolution

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Ganztagsbetreuung: Stadt Neu-Ulm schickt Hilferuf an Bund und Freistaat

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    Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 stellt Kommunen vor große Herausforderungen.
    Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 stellt Kommunen vor große Herausforderungen. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Bereits in einem Jahr haben Kinder im Grundschulalter einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser wird ab August 2026 stufenweise umgesetzt. Doch die Städte und Gemeinden stellt die Umsetzung vor große Herausforderungen. Auf Antrag der Fraktionen von Grünen, SPD, FWG und FDP hat der Neu-Ulmer Stadtrat deshalb jetzt für die Verabschiedung einer Resolution durch die Stadt Neu-Ulm gestimmt. Diese richtet sich an Bund und Freistaat und enthält eine Reihe von Forderungen.

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