Neue Verfügung gegen Spaziergänge: Greift die Polizei jetzt rigoros durch?
Polizistin sexuell belästigt, ein Hitlergruß und vieles mehr: Die Stadt Ulm sieht durch die "Spaziergänge" die öffentliche Sicherheit gefährdet. Kommt es zur Eskalation?
Kommt es jetzt gar zur Eskalation? Die Stadt Ulm hat am Donnerstag überraschend eine neue Allgemeinverfügung gegen die weiterhin nicht angemeldeten sogenannten "Spaziergänge" erlassen. Besonders eine Formulierung in der Mitteilung der Stadt birgt dabei eine gewisse Brisanz. Stadt und Polizei seien entschlossen, die Einhaltung der Vorgaben "mit robusten Kräften" durchsetzen zu wollen. Doch was heißt das? Greifen die Ordnungshüter nun also rigoros durch, wenn sich Teilnehmende nicht an die Vorgaben halten? Und warum (erst) jetzt?
In der Stadt, vor allem im Stadtrat, wurde von vielen schon seit Langem ein restriktiveres Vorgehen gegen die Demonstrierenden verlangt. Auch ein generelles Verbot dieser Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen wurde zum Teil gefordert. Aber so weit kam und kommt es auch jetzt - zumindest noch nicht ganz. Zwar wurden Spaziergänge für den Montag untersagt. Am Freitag aber dürfen sie weiterhin durch die Stadt ziehen. "Eine Versammlung kann nicht 'verboten' werden, weil uns das Thema nicht passt", sagt Rainer Türke, Leiter der Ulmer Bürgerdienste, dem Ordnungsamt der Stadt Ulm. Das Versammlungsrecht sei ein so hohes Grundrecht, dass Menschen das Recht hätten, beinahe jeglichen Quatsch von sich zu geben.
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