Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Ulm: Stadt Ulm verbietet Corona-Spaziergänge an Montagen

Ulm
21.07.2022

Stadt Ulm verbietet Corona-Spaziergänge an Montagen

Ein Bild aus dem März: Seit Monaten finden in Ulm Corona-Spaziergänge statt.
Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

Seit Monaten finden in Ulm "Spaziergänge" gegen die Corona-Maßnahmen statt. Nun führt die Stadt neue Regeln ein und will sie mit "robusten Kräften" durchsetzen.

Die Stadt Ulm erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die die Versammlungen der "Spaziergänger" auf den Freitag und auf einen festgelegten Innenstadtbereich beschränken, weil sie die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Damit reagiert das Rathaus auf die seit Monaten stattfindenden "Spaziergänge", die in Ulm im Gegensatz zu anderen Städten weiterhin nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 22. Juli, und ist – vorläufig – befristet bis Ende des Jahres. Stadt und Polizei sind entschlossen, ihre Einhaltung mit robusten Kräften durchzusetzen.

Da Unbeteiligte sowie Anwohnerinnen und Anwohner über unzumutbare Belästigungen klagten, "Spaziergänger" zunehmend verbal aggressiv auf Ansprachen durch Polizei und Bürgerdiensten reagierten, jede Kooperation verweigerten und es verstärkt zu massiven Eingriffen in den Straßen-, Schienen- und Busverkehr gekommen sei, hat die Stadt sich nach eigener Auskunft in Absprache mit der Polizei zum Erlass der Verfügung entschlossen. Wie Oberbürgermeister Gunter Czisch betont, bleibe das Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit davon unberührt. "Wie in der Schwörrede gesagt: Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind Grundrechte, die besonderen Schutz genießen. Daran rütteln wir nicht. Aber inzwischen ist ein Punkt erreicht, der die Erteilung von beschränkenden Auflagen erfordert."

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

22.07.2022

Guten Morgen! Endlich aufgewacht? Es ist ja kaum zu glauben: Nach Monaten reagieren nun endlich der Laissez-Faire- und erst.mal-abwarten-Bürgermeister und die Bürgerdienste (bei denen man sich bisher schon fragen konnte, welchen Bürgern sie eigentlich dienten). Die Erkenntnisse, die Herr Türke als Begründung für die nun angekündigten Maßnahmen nennt, sind jedenfalls alles andere als neu. Aber im Ulm ist man es ja gewohnt, dass bei allen möglichen anstehenden Problemen und Aufgaben erst mal eine geraume Zeit gar nichts geschieht.

22.07.2022

Bei einigen Kommentaren hier kann man nur sagen: d.b.d.d.h.k.p

21.07.2022

Also gut, auf nach Ulm am Montag...............................spazieren gehen!

22.07.2022

Vorschlag: stattdessen in der Nase bohren. Wäre sinnvoller.

21.07.2022

Endlich! Hoffentlich wird dann auch durchgegriffen, wenn sich diese Schwurbler nicht dran halten!

21.07.2022

Pjöngjang könnte das nicht besser befehlen.

21.07.2022

Unsinn. In Nordkorea hätte man die Aufmärschler einfach verschwinden lassen.

Und warum es in Ulm zu diesen Auflagen kam, haben Sie offensichtlich auch nicht verstanden.

21.07.2022

Doch verstanden ist es, es macht diese Untergrabung von Grundrechten aber nicht besser.

21.07.2022

Es gibt kein Grundrecht auf Krawall und Belästigung anderer.

21.07.2022

Doch gibt es, ansonsten wären auch Trillerpfeifen auf Demonstrationen verboten. Manchen Sachen muss man eben aushalten, selbst wenn es einem nicht gefällt und nein, ich laufe bei solchen Spaziergängen nicht mit, bin sogar weit davon entfernt.