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Ulm: "Menschenverachtung": Brutale Attacke auf Polizisten schockiert Gewerkschaft

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"Menschenverachtung": Brutale Attacke auf Polizisten schockiert Gewerkschaft

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    Das gefrorene Blut klebt noch auf dem Pflasterstein: In der Nacht auf Mittwoch wurde ein Polizist am Kornhausplatz in Ulm verletzt.
    Das gefrorene Blut klebt noch auf dem Pflasterstein: In der Nacht auf Mittwoch wurde ein Polizist am Kornhausplatz in Ulm verletzt. Foto: Oliver Helmstädter

    Nach dem brutalen Angriff auf einen Polizisten in Ulm hat sich die Gewerkschaft der Polizei erschüttert und fassungslos gezeigt. "Die Verrohung, Respektlosigkeit und Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei hat sich in dem tragischen Fall von Ulm erneut von seiner schlimmsten Seite gezeigt", teilte Thomas Mohr mit, Vize-Landesvorsitzender der GdP. Ein Polizist, der seine Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrgenommen hatte, sei Opfer brutaler und massiver Gewalt geworden.

    Vier Männer hatten in Ulm einen 25 Jahre alten Polizisten angegriffen und schwer verletzt. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft hatte sich die Gruppe in der Nacht zum Mittwoch in der Ulmer Innenstadt nahe des Kornhausplatzes verdächtig verhalten, weswegen der Beamte, der privat und in Zivil unterwegs war, die Polizei verständigte.

    Täter flüchteten nach Angriff auf Polizisten in Ulm

    Noch bevor seine Kollegen am Tatort eintrafen, sollen die Verdächtigen den 25-Jährigen angegriffen haben - obwohl er sich als Polizist zu erkennen gegeben hatte. Die Angreifer flüchteten anschließend. Rettungskräfte brachten den Beamten schwer verletzt in eine Klinik. Die Polizei ermittelt.

    "Das ist ein weiteres Beispiel von Respektlosigkeit und Menschenverachtung, die durch die Täter, auf brutale Art und Weise, zum Ausdruck gebracht wurde", sagte Mohr. Gerade wenn Polizisten privat und zivil unterwegs seien hätten sie eine Art "Garantenpflicht" und müssten bei verdächtigen Beobachtungen handeln, sagte Mohr. Dabei müsse nicht zwangsläufig selbst eingeschritten werden, aber man müsse die Polizei verständigen. (dpa/lsw)

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