
Missbrauchsprozess: Therapeutin findet Mädchen glaubwürdig

Plus Ein 46-Jähriger soll seine Stieftochter aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sexuell misshandelt haben. Therapeuten und Bekannte äußern sich am Landgericht Ingolstadt.

Derzeit muss sich ein 46-Jähriger vor dem Ingolstädter Landgericht verantworten, weil er seine ehemalige Stieftochter mehrmals schwer sexuell missbraucht haben soll (wir berichteten). Das Mädchen stammt aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und war zu der Zeit 2016/1017, in der sich die Übergriffe ereignet haben sollen, zwischen zehn und zwölf Jahre alt. Am Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, sagten Freunde und Verwandte aus dem Umfeld der Geschädigten und des Angeklagten aus, außerdem Ärzte und Psychologen, die das Mädchen seitdem behandelt haben. Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bezeichnete die mittlerweile 15-Jährige im Gerichtssaal als phasenweise schwer depressiv sowie suizidgefährdet – und „zu 100 Prozent glaubhaft“.
Die Glaubwürdigkeit des Mädchens machte die Therapeutin daran fest, dass es von Symptomen gesprochen habe, die sonst nur Fachleute kennen würden, wie etwa Flashbacks. So höre die 15-Jährige zum Beispiel plötzlich das Knarzen der Treppe, das immer ankündigte, dass der Stiefvater wieder zu ihr ins Zimmer unter dem Dach kam. Zudem sei das Mädchen besorgt um seinen kleinen Halbbruder, den der Vater weiterhin sehen dürfe. „Auf so was kommt sonst kein Kind oder Jugendlicher“, erklärte die Psychologin, die die Geschädigte seit Oktober 2019 betreut. Sie schilderte noch andere Probleme, mit denen das ihrer Ansicht nach „hoch belastete“ Mädchen zu kämpfen habe: schlechte Noten, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Wutausbrüche, Selbstverletzungen und Suizidgedanken, die einmal sogar so intensiv waren, dass das Mädchen vier Tage lang stationär in der Neuburger Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen werden musste. Dort wurde eine posttraumatische Belastungsstörung sowie eine schwere Depression diagnostiziert. Die Therapeutin berichtete noch, dass das Mädchen ihr gegenüber erzählt habe, dass der Stiefvater sie das erste Mal schon viel früher „angefasst“ habe, als sie im Alter von sieben Jahren ab und zu zur Mutter ins Bett gekrochen war.
Sexueller Missbrauch: Mutmaßliches Opfer in psychiatrischer Behandlung
Der Psychiater, bei dem das Mädchen mit seiner Mutter bereits im Mai 2017 vorstellig geworden war, sagte aus, dass die damals Zwölfjährige ihm erzählt habe, dass sie das Gefühl habe, nicht so viel geliebt zu werden wie ihr Bruder. In dieser Praxis wurde neben einer depressiven Episode eine „emotionale Störung mit geschwisterlicher Rivalität“ festgestellt.
Zuvor hatte der Opa des Mädchens seine Aussage gemacht. Er erzählte, was am Tag nach dem letzten und schlimmsten sexuellen Übergriff, dem 23. Juli 2017, an dem die Zwölfjährige sich auch ihrer Mutter anvertraut hatte, passiert war. Seine Enkelin und seine Tochter seien völlig aufgelöst bei ihm aufgetaucht. Als sie ihm sagten, was geschehen sein soll, sei das „wie ein Schlag mit dem Hammer gegen den Kopf gewesen“. Als kurz darauf auch der Beschuldigte kam, sei dieser sehr nervös gewesen und habe beteuert: „Es war ja nur mir dem Finger“ und „nur ein paar Mal“. Ansonsten beschrieb der Großvater des Mädchens den Angeklagten als „umgänglichen Typen“, über den er nichts Schlechtes hätte sagen können. Bei Partys habe der 46-Jährige zwar gerne mal getrunken, er sei aber kein Alkoholiker gewesen. Danach sagten die damalige beste Freundin der Geschädigten und ihr damaliger Freund aus. Beide berichteten, dass das Mädchen ihnen von den Vorfällen erzählt habe, beide hatten das Ritzen mitbekommen.
Landgericht Ingolstadt: Missbrauchsprozess wird am Montag fortgesetzt
Schließlich sagte noch ein einst befreundetes Ehepaar des Angeklagten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus. Die Zeugen beschrieben die Beziehung als wenig liebevoll, das Verhalten des Mädchens gegenüber dem Stiefvater als „respektlos“. Sie hätten mit dem Beschuldigten über die Vorfälle gesprochen, dieser hätte sich jedoch an nichts erinnert. Die Schlussfolgerung des Freundes war: Der Angeklagte habe sich vielleicht betrunken ins falsche Bett gelegt und dann den Arm zum Mädchen rübergestreckt.
Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
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