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Neuburg: Hund beißt Dreijährigen in Neuburg: „Verantwortlich ist immer der Hundehalter“

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Hund beißt Dreijährigen in Neuburg: „Verantwortlich ist immer der Hundehalter“

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    Die Joggerin, deren Hund Mitte Februar ein Kleinkind biss, meldete sich selbst bei der Polizei.
    Die Joggerin, deren Hund Mitte Februar ein Kleinkind biss, meldete sich selbst bei der Polizei. Foto: Annette Zoepf (Symbolfoto)

    Er war mit seiner Großmutter unterwegs, als ihn der Hund in den Brustkorb biss. Wie die Polizei zu diesem Zeitpunkt berichtet, lief die Besitzerin, eine Joggerin, mit ihrem Tier an jenem Februarabend in Neuburg einfach weiter, ohne sich um den drei Jahre alten Jungen und seine Oma zu kümmern. Das Kind musste verletzt ins Krankenhaus gebracht werden.

    Hund beißt Menschen in Region 10: Jährlich Fälle im dreistelligen Bereich

    Immer wieder hört man von Geschichten wie dieser. Einige, nicht alle, landen auf den Tischen des Operativen Ergänzungsdienstes in Ingolstadt. Auch für diese Hund-Kind-Begegnung in Neuburg hat er die Ermittlungen übernommen. Chef dieses Dienstes ist Hauptkommissar Christian Linden, der auch für die mit solchen Vorfällen befasste Hundestaffel zuständig ist. Wie er erklärt, bearbeiten die Beamten hier jährlich Fälle im dreistelligen Bereich. Sie alle verteilen sich in den Gemeinden der Region 10, wozu auch Neuburg, Pfaffenhofen, Ingolstadt und Eichstätt zählen. Die meisten Vorkommnisse, sagt er, seien aber „vollkommen undramatisch“. Oft handle es sich um zwei Hunde, die aufeinander losgehen, woraufhin sich ein Halter beim Dazwischengehen verletzt. Tiefe Wunden und gravierende Verletzungen? Kommen tatsächlich nur vereinzelt vor.

    Auch das Kleinkind, das von einem Hund in Neuburg gebissen wurde, war nur leicht verletzt. Trotzdem leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundehalterin ein. Das passiere automatisch, merkt Christian Linden an. Die Besitzerin, eine 39 Jahre alte Frau, hatte sich nach einem Zeugenaufruf der Polizei Neuburg selbst bei den Beamten gemeldet. Ein hundertprozentiges Fehlverhalten der Joggerin könne man nicht ganz ausschließen, erklärt der Hauptkommissar. Nach aktuellem Stand verdichten sich allerdings keine Hinweise darauf, dass sich die Halterin falsch verhalten hätte. Obwohl eine ausdrückliche Leinenpflicht nur im Englischen Garten Vorschrift ist, war ihr Tier angeleint, als es nach dem Jungen schnappte.

    Hund beißt Dreijährigen in Neuburg: Tier war laut Experte kein Kampfhund

    Der Vierbeiner – ein großes schwarzes Tier – war kein Kampfhund, sagt Christian Linden. Zu sogenannten Listenhunden gehören Rassen und Typen, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich angesehen werden und deshalb eine Haltererlaubnis oder einen Wesenstest voraussetzen. Wobei die Aussage, dass von bestimmten Hunderassen ein höheres Aggressionspotenzial ausgeht, per se umstritten ist. Unabhängig davon ist es wichtig, dass Hundehalter mit den Tieren umzugehen wissen. Und sich gegebenenfalls an die Leine halten. Obwohl Verstöße gegen die Leinenpflicht mit Ordnungsgeldern zwischen 50 und 1000 Euro belegt werden können, gehen faktisch keine Beschwerden bei der Stadt Neuburg ein. Auch deshalb gibt es in der Praxis kaum amtliche Kontrollen der Leinenpflicht. „Wir haben kein Personal, das sich ausschließlich damit befasst“, sagt Bernhard Mahler.

    Dass Hunde grundlos fremde Kinder oder Erwachsene beißen, kommt eher selten vor, vor allem in Neuburg. Allerdings, sagt Christian Linden, müsse man immer damit rechnen, dass der Hund manchmal „einen größeren Wirkungskreis“ habe oder auskomme. Wenn das Tier dann nach einem Kind schnappt, müsse das gar nicht böse gemeint sein, sondern sei oft nur spielerisch. Dennoch – das betont der Hauptkommissar auch: „Dafür kann das Kind nichts.“ Und in letzter Instanz auch nicht der Hund. „Verantwortlich ist dafür immer der Hundehalter.“

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