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Neuburg: Prozess am Amtsgericht Neuburg: „Wurzel allen Übels ist der Alkohol“

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Prozess am Amtsgericht Neuburg: „Wurzel allen Übels ist der Alkohol“

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    Der Angeklagte soll grundlos einen Mann mit einem Messer bedroht haben.
    Der Angeklagte soll grundlos einen Mann mit einem Messer bedroht haben. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Die „Wurzel allen Übels ist der Alkohol“ befand das Gericht in einer Verhandlung gegen einen 41 Jahre alten Neuburger. Im Rausch hatte der Angeklagte 2019 grundlos einen Mann in der St.-Andreas-Straße mit einem Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge bedroht.

    Amtsgericht in Neuburg: 41-Jähriger trinkt bereits seit seiner Jugend

    Hinzugerufene Polizeibeamte mussten den 41-Jährigen fixieren. Auf der Fahrt zur Dienststelle titulierte er dann die Beamten mit „Arschlöcher“ und „Scheiß Polizisten“ und drohte damit, ihnen „die Fresse einzuschlagen“. Einen Alkoholtest verweigerte der Mann, der bereits seit seinem 15. Lebensjahr regelmäßig Alkohol konsumiert. Im Zeugenstand sagte der Polizist aus, dass der Angeklagte deutlich alkoholisiert war, wohl aber Alkohol besser vertrage, als jemand, der nicht regelmäßig trinke. Bei einem weiteren Vorfall auf der Dienststelle beleidigte er wieder Beamte mit „Fick dich“ und „Verpiss dich“.

    Am Amtsgericht Neuburg war ein 41-Jähriger  angeklagt.
    Am Amtsgericht Neuburg war ein 41-Jähriger angeklagt. Foto: Maya Spitzer (Symbolfoto)

    Im Sommer 2019 drang der Neuburger, der seit zwei Jahren arbeitslos ist und zeitweise in einem Obdachlosenheim lebte, in drei Gartenhäuschen im Neuburger Süden ein. Ziel seines Beutezuges war meist Bier, das er noch vor Ort „vernichtete“. Einmal waren es 19 Flaschen. Der Sachschaden belief sich auf ungefähr 270 Euro. Beim dritten Einbruch wurde der Mann dann gefasst und hatte 1,2 Promille im Blut. DNA-Spuren und eine Wildtierkamera überführten den 41-Jährigen auch der beiden anderen Einbrüche.

    Außerdem war er auch noch beim Schwarzfahren im Zug erwischt worden. Hier hatte er 2,6 Promille intus. Selbst seine Lebensgefährtin hatte der Mann mit einem Messer bedroht und auf einen Tisch und eine Couch eingestochen. Im Gerichtssaal räumte der Angeklagte alle Taten bis auf die Bedrohung seiner Freundin ein.

    41-Jähriger vor Gericht in Neuburg: Er hat ein langes Vorstrafenregister

    Da sich die beiden nach dem Vorfall verlobt hatten und heiraten wollen, wurde der Fall vorläufig eingestellt. Alle Straftaten wurden unter Alkoholeinfluss begangen. Denn Bier und Schnaps in Mengen gehörten zur täglichen Routine des 41-Jährigen. „Ich brauche dringend eine Therapie“, bekräftigte der Angeklagte daher vor Gericht. Ein Gutachter bescheinigte dem Mann eine Persönlichkeitsstörung, die in Kombination mit Alkohol dessen Hemmschwelle für Straftaten heruntersetzt. Daher empfahl er eine zweijährige Entzugstherapie. 13 teils einschlägige Vorstrafen kann der Mann bereits auf seinem Konto verbuchen, vor allem Drogendelikte, Diebstähle, Sachbeschädigungen und Beleidigungen. Gefängnisstrafen musste er daher auch schon absitzen.

    Amtsrichter Christian Veh verurteilte den 41-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis. Der Angeklagte habe die Taten eingeräumt. Er sehe auch ein, dass er alkoholabhängig sei, und sei bereit, etwas dagegen zu tun, begründete Veh das Urteil. Deshalb ordnete er zunächst die Entzugstherapie an. „Wenn es nicht hinhaut, geht es zurück ins Gefängnis“, so der Richter. Staatsanwältin Miriam Hüller hatte zwei Jahre Gefängnis gefordert, Verteidiger Stefan Roeder zwanzig Monate. Beide waren sich einig, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt notwendig ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

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