Vergangene Woche hat die Kunstfahndung des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt in der Nähe von Schwerin erneut das Anwesen eines Mannes durchsucht, der als Haupttäter beim Diebstahl des Manchinger Goldschatzes gilt. Im vergangenen Jahr war er zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt worden, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Vom größten Teil des Manchinger Goldschatzes fehlt noch immer jede Spur
Trotz der umfangreichen Durchsuchung unter Beteiligung eines internationalen Expertenteams konnte das verschollene Keltengold bislang nicht gefunden werden. Die Sonderkommission Oppidum wird jedoch weiterhin nach den fehlenden Goldmünzen und dem Goldgusskuchen suchen, um das historische Kulturgut wieder zurück nach Manching bringen zu können, heißt es in einer Mitteilung des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA).
Dazu haben das BLKA, die Archäologische Staatssammlung in München und der Zweckverband Kelten-und-Römer-Museum Manching eine Belohnung in Höhe von 20.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die dabei helfen, den noch fehlenden Goldschatz zu finden. 5000 Euro dieser Summe stammen jeweils vom BLKA und der Archäologischen Staatssammlung, 10.000 vom Zweckverband.
„Die Auslobung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt“, heißt es in der Mitteilung. Sie gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Das heißt: Ermittler können nicht auf die Belohnung hoffen.
Das Keltengold wurde aus einem Museum in Manching gestohlen
Im November 2022 wurde der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts aus dem „kelten römer museum manching“ gestohlen. Nach aufwendigen Ermittlungen konnten vier Täter festgenommen werden, nur ein Teil der gestohlenen Goldmünzen mit einem Gewicht von rund 500 Gramm konnte sichergestellt werden. Der größte Teil der erbeuteten Münzen und der gestohlene Goldgusskuchen konnten bislang noch nicht zurückerlangt werden. Die mutmaßlichen Täter wurden vom Landgericht Ingolstadt zu hohen mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinweise nehmen das BLKA unter der Telefonnummer 089/1212-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. (AZ)
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