Es war ein Prozess, der das Ingolstädter Landgericht zwei Jahre lang beschäftigt hatte: Eine Heilpraktikerin aus Schrobenhausen hatte ein medizinisch unwirksames Produkt als vermeintliches Heilmittel an schwer erkrankte Krebspatienten verkauft. Das Präparat mit dem Namen BG-Mun wurde den Patienten zu horrenden Preisen überlassen und Heilungschancen versprochen, obwohl das Mittel lediglich eine mit Proteinen versetzte Zuckerlösung ist und damit „ohne medizinische Wirksamkeit“. Verurteilt wurde die Frau dafür zu einer dreijährigen Haftstrafe. Nun, rund zwei Jahre nach dem Urteil, muss sich die Tochter der Heilpraktikerin vor Gericht verantworten. Auch sie soll Patienten bewusst hinters Licht geführt haben.
Neuburg, Schrobenhausen
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