In einem Punkt waren sich Staatsanwältin Julia Grempel und Verteidiger Dominik Braun bei ihren Plädoyers am Ingolstädter Landgericht einig: Auch wenn die Erfolgsaussichten wegen der Sprachbarriere offen seien, müsse der Angeklagte in eine Entzugsklinik. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass sich Taten wie die, die der 36-Jährige am frühen Abend des 2. September vergangenen Jahres im Ingolstädter Süden begangen hat, wiederholen. Mehrere Minuten lang hat er auf den Kopf und Oberkörper eines am Boden liegenden Bekannten eingetreten und ihn mit Hirnblutungen, Brüchen des Jochbogens, des Nasen- und Brustbeins in einem Gebüsch liegen gelassen.
Obwohl er bei der Tat über vier Promille im Blut gehabt haben dürfte, ist eine Rechtsmedizinerin von einem nur „mittelschweren Alkoholrausch“ ausgegangen und davon, dass seine Schuldfähigkeit nicht aufgehoben war. Dass er sich, wie er über seine Dolmetscherin angegeben hat, „an nichts” erinnern könne, sei nicht ausgeschlossen. Auch der fast Getötete hat bei seiner ermittlungsrichterlichen Vernehmung Gedächtnislücken geltend gemacht. Bei über 3,3 Promille zum Tatzeitpunkt und einem gutachterlich festgestellten „chronisch exzessiven Alkoholgenuss” ist das auch nicht verwunderlich. Eine Verurteilung des Angeklagten war nur möglich, weil ein 32-Jähriger das Tatgeschehen von einem angrenzenden Bürogebäude aus beobachtet hat. „Wie auf einen Fußball” habe der Angeklagte auf den Kopf seines wehrlosen Opfers eingetreten. Gestützt wurde die Aussage des Zeugen dadurch, dass an der Kleidung des Angeklagten Blut des Verletzten gefunden wurde.
Landgericht Ingolstadt: Strafe „am absolut untersten Rand“ für versuchten Totschlag
Während Verteidiger Braun eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung für ausreichend hielt, plädierte Staatsanwältin Grempel für versuchten Totschlag und forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten. Das Gericht schloss sich weitgehend der Staatsanwältin an: Für Tötungsvorsatz spreche bereits die „massive Krafteinwirkung”, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Hauber bei der Urteilsbegründung am Dienstag. Als sein „Mitsaufkumpan” regungslos im Gebüsch lag, habe der Angeklagte geglaubt, „schon alles getan zu haben, dass er stirbt“. Vom Zeugen alarmierte Polizisten habe er zwar darauf hingewiesen: „Da liegt einer im Gebüsch.“ Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass dieser Hinweis dem Schwerverletzten das Leben gerettet hat: Schließlich habe nach Angaben der Rechtsmedizinerin „jede Minute gezählt”. Der Hinweis sei jedoch erst auf Nachfrage der Polizisten und nicht mehr freiwillig erfolgt. Deshalb scheide ein Rücktritt vom Tötungsversuch aus. Allerdings nahm die Strafkammer wie Staatsanwältin Grempel einen minder schweren Fall des Totschlags an: Weil es beim Versuch geblieben und der Angeklagte alkoholbedingt vermindert schuldfähig war.
Das Motiv für die Tat konnte nicht geklärt werden. Die verhängte Haftstrafe von fünf Jahren liege „am absolut untersten Rand“, stellte Hauber klar. Hinzu kommen wohl sechs Monate, da das Ingolstädter Amtsgericht die Bewährung für eine frühere Körperverletzung widerrufen dürfte. „Ich möchte eine Therapie machen und ein neues Leben beginnen”, erklärte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Daran knüpfte Hauber an: „Ihr Tag bestand darin, sich zu betrinken.“ Dass damit nun Schluss sein soll, „glauben wir Ihnen“, begründete der Richter die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Für einen Erfolg der kostenintensiven Maßnahme würde der 36-Jährige auch „ausreichend Deutsch sprechen“, war er sich sicher. Das Urteil ist rechtskräftig.
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