Wie mit einer „Bazooka“, versprach der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz, werde man gegen die sich rasant ausbreitende Covild-19-Pandemie ankämpfen. 62,5 Milliarden Euro wurden bereitgestellt, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten. Vielen Firmen sicherte das Geld ihr Überleben, doch die Rettungsaktion vor fünf Jahren hat juristisch seinen Preis, sie hat eine Prozesslawine ausgelöst. Immer wieder sollen Unternehmen die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe zurückzahlen. Über einen solchen Fall hatte jetzt das Verwaltungsgericht in Augsburg zu entscheiden. Kläger war eine Firma aus dem Landkreis Donau-Ries.
Augsburg/Landkreis Donau-Ries
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