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Prozess in Nördlingen: Mann steht wegen Raub im Bezirkskrankenhaus vor Gericht

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Raub im Bezirkskrankenhaus: „Als ich das Geld gesehen habe, hab ich ihm den Schlag gegeben“

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    Ein junger Mann schlug zu als er sah, wie ein Mitpatient Geld herauszählte.
    Ein junger Mann schlug zu als er sah, wie ein Mitpatient Geld herauszählte. Foto: Alexander Kaya, Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    Erst wollte er sich nur 20 Euro von einem Mitpatienten leihen. Doch als er sah, wie der auf seinem Bett das Geld zählte, tickte der 21-Jährige aufgrund seiner Drogensucht aus und schlug zu. Jetzt muss sich der Mann vor dem Schöffengericht verantworten. Es geht darum, wie es mit seinem Leben weitergeht; und diese Frage ist noch nicht entschieden.

    Staatsanwältin Rosa Landenberger-Schneider verliest die Anklage: 2025 habe sich der Angeklagte aus dem Landkreis Donau-Ries im Bezirkskrankenhaus Günzburg 20 Euro von einem anderen Patienten leihen wollen. Als sich der aufs Bett setzte und sein Bargeld zählte, sei der Angeklagte aufgestanden und habe den anderen mit der rechten Faust, an der er zwei Ringe hatte, ins Gesicht geschlagen.

    Dann habe er 200 Euro Bargeld genommen und das Zimmer verlassen. Als der Geschädigte ihn fragte, was das solle und hinterherging, soll er ihn nochmal geschlagen haben. Die Folgen: dreifache Jochbeinfraktur, zeitweise Gesichtslähmung und Schaden an einer Zahnprothese. Besonders schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung sind angeklagt.

    Prozess vor dem Nördlinger Amtsgericht: 21-Jähriger tickte aus als er das Geld sah

    Teile der Tat räumt der 21-Jährige ein. Er habe sich Geld leihen wollen. Beim Anblick der Banknoten habe er nur noch Drogen im Kopf gehabt: „Als ich das Geld gesehen habe, hab ich ausgeholt und ihm den Schlag gegeben.“ Er gab zu, es könnten seiner Meinung nach sogar 300 bis 400 Euro gewesen sein. Er habe das Geld einer anderen Patientin gegeben, damit sie es für ihn verstecke. Doch Ringe habe er nie getragen und auch den zweiten Schlag habe er nicht gesetzt.

    Ein anderer Patient hatte der Polizei aber geschildert, den zweiten Schlag gesehen zu haben. Kratzer an der Hand des Geschädigten sprächen für ein Handgemenge, sagt Richter Christoph Kern. Der Angeklagte hat eine andere Wahrnehmung; allerdings habe er sowohl ein Substitut für seinen Drogenkonsum genommen, als auch einen Rückfall gehabt und unter dem Einfluss von Benzodiazepinen sowie Spice (Synthetische Cannabinoide) gestanden.

    Angeklagter erklärt Richter Kern: Die Sucht bringe das Gehirn zum Arbeiten

    Kern fragt, wie klar er denn gewesen sei, immerhin habe er Pläne geschmiedet und wollte das Geld verstecken. Doch der 21-Jährige erklärt: Die Sucht bringe das Gehirn in Sekunden zum Arbeiten, „nur um weiter an Stoff zu kommen“.

    Die Staatsanwaltschaft will den Angeklagten begutachten lassen. Kern erklärt, das Schöffengericht brauche eine positive Sozialprognose der Jugendgerichtshilfe für eine mögliche Bewährung. Die wollte die Mitarbeiterin nur für den Fall geben, dass der Angeklagte eine stationäre Drogentherapie abschließe. Der 21-Jährige hatte angegeben, seine Partnerin und sein Kind seien Motivation für ihn, drogenfrei zu leben, doch er habe die Tat schon begangen, als sein Sohn auf der Welt war.

    Auch einen weiteren Rückfall gab es danach noch: „Wir können nicht feststellen, wo wir diese Hoffnung hernehmen sollen“, so Kern. Zwar glaube das Gericht, dass keine Gefahr von ihm ausgehe, wenn er sein Drogenproblem in den Griff bekomme. Doch das Gericht wolle das Gutachten.

    Schöffengericht schickt Angeklagten zu einem Gutachter

    Damit steht für den Angeklagten viel auf dem Spiel. Denn es könne laut Kern herauskommen, dass er ein Drogenproblem habe und er in eine Entziehungsanstalt müsse. Oder auch, dass er schuldunfähig und aufgrund von Psychosen eine Gefahr für die Allgemeinheit sei - dann könnte eine lebenslängliche Einweisung die Folge sein. „Wir wollen das abklären lassen“, so Kern. Das Verfahren wird daher ausgesetzt.

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