Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Großbritannien: Herzogin Meghan unterliegt teilweise mit Klage gegen "Mail on Sunday"

Großbritannien
01.05.2020

Herzogin Meghan unterliegt teilweise mit Klage gegen "Mail on Sunday"

Prinz Harry und Herzogin Meghan gehen gegen die Boulevardzeitung "Mail on Sunday" juristisch vor.
Foto: Dominic Lipinski/PA Wire, dpa

Die Boulevardzeitung Mail on Sunday hatte Teile eines Briefes von Meghan an ihren Vater veröffentlicht. Dagegen hatte die Herzogin geklagt.

Herzogin Meghan (38) ist mit ihrer Klage gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung Mail on Sunday teilweise gescheitert. Das geht aus dem Urteil zu einer Voranhörung des Londoner High Courts hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde. Der Verlag hatte beantragt, einen Teil der Vorwürfe nicht zum Hauptverfahren zuzulassen. Diesem Antrag gab der Richter nun statt.

Anlass für die Klage war die Teilveröffentlichung eines handgeschriebenen Briefs, den Meghan an ihren Vater, Thomas Markle, geschickt hatte. Mit ihm liegt sie seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (35) vor zwei Jahren im Clinch. Der 75-Jährige hatte den Brief an die Mail on Sunday  weitergegeben. Meghan sieht sich durch die Veröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Meghan und Harry leben mittlerweile in den USA

Zudem warf sie den Journalisten Unredlichkeit und böse Absichten vor. Der Streit mit ihrem Vater sei erst von der Presse angefacht worden, argumentierte ihr Anwalt. Die Berichterstattung sei Teil einer breiteren "Agenda" gegen Meghan. Diese Vorwürfe ließ der Richter nicht zu. Sie seien entweder nicht relevant für den Kern des Verfahrens, zu pauschal oder nicht ordnungsgemäß vorgebracht worden, so die Begründung.

So verliebt zeigten sich Prinz Harry und Meghan als frisch vermähltes Pärchen in der Öffentlichkeit. Das war noch vor der Geburt ihres Sohnes Archie.
17 Bilder
Die schönsten Momente von Prinz Harry und seiner Meghan
Foto: Ben Birchall, dpa

Wann das Hauptverfahren beginnen soll, war zunächst unklar. Es dürfte nun hauptsächlich darum gehen, ob der Inhalt des veröffentlichten Briefs von öffentlichem Interesse war oder nicht. Für Meghan und Harry ist das ein herber Rückschlag.

Das Paar hat sich vor kurzem aus dem engeren Kreis der Königsfamilie verabschiedet und lebt laut Berichten inzwischen in der US-Metropole Los Angeles. Die beiden hoffen, sich so künftig besser vor einer Berichterstattung über ihr Privatleben schützen zu können. Doch ob sie dieses Ziel mit dem Prozess erreichen werden, ist fraglich. Schon jetzt sind viele private Informationen - beispielsweise Textnachrichten - durch Gerichtsdokumente an die Öffentlichkeit gelangt. Meghans Vater hat angekündigt, wenn nötig zugunsten der Zeitung auszusagen. (dpa)

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.