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Baden-Württemberg
15.05.2019

Hund attackiert Mutter und zwei Kleinkinder

Ein Rottweiler hat in Baden-Württemberg eine Mutter und ihre beiden Kleinkinder angegriffen.
Foto: Bernd Thissen, dpa (Symbolfoto)

Eine Mutter und ihre Kinder werden von einem Rottweiler angegriffen. Alle drei werden verletzt - und müssen mit dem Fahrrad flüchten.

Eine Mutter mit zwei Kleinkindern ist in Meßkirch (Kreis Sigmaringen) von einem Hund angegriffen und verletzt worden. Die 30-Jährige war nach Polizeiangaben am Dienstagnachmittag mit ihren Söhnen im Alter von ein und drei Jahren unterwegs, wobei der ältere Sohn auf einem Kinder-Fahrrad saß, der andere im Anhänger.

Als der Dreijährige Hilfe brauchte, stieg die Mutter von ihrem Rad ab, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch weiter mitteilten. Dabei seien die drei auf dem Gehweg von einem jungen Rottweiler angegriffen worden, der die Umfriedung eines angrenzenden Grundstücks überwunden hatte. 

Die Familie rettete sich nach der Attacke auf einen Traktor

Er packte den Einjährigen an der Kleidung, worauf die Mutter eingriff und ihren Sohn auf den Arm nahm. Das fünf Monate alte Tier verbiss sich in den Oberarm der Frau, der es dennoch gelang, mit beiden Kindern in dem Fahrradanhänger zu fliehen. Nach etwa 500 Metern rettete sich die Familie auf einen abgestellten Traktor. Der Hund folgte und entfernte sich erst, als Passanten zu Hilfe kamen. 

Die Mutter wurde den Behörden zufolge vor Ort durch einen Notarzt versorgt und ins Krankenhaus gebracht, wo sie zwei bis drei Tage behandelt werden sollte. Der einjährige Sohn erlitt blutende Verletzungen am Kopf, der ältere Prellungen und Blutergüsse. Beide Jungen wurden ambulant versorgt. 

Gegen den Hundehalter wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt

Beamte ermittelten den Hundehalter und verpflichteten ihn, das Tier nur unter Aufsicht zu halten und ausschließlich angeleint auszuführen, was zugesagt wurde. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Rottweiler fallen nicht unter die Kampfhundeverordnung.

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Der Hundehalter und dessen Lebensgefährtin waren während des Vorfalls nicht zu Hause. Die Aufsicht über den Hund hatte eine Familienangehörige, die nicht auf den Vorfall aufmerksam geworden war. (dpa)

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