Die Skisaison 2025/26 läuft bereits auf Hochtouren. Dabei lockt der Winter Ski- und Snowboardfahrer nicht nur auf die Pisten der zahlreichen Skigebiete, sondern auch auf die Hütten und zum Après-Ski. Wer im Urlaub neben den teuren Tagestickets allerdings nicht noch weitere Kosten riskieren will, sollte sich beim Feiern nach der Talabfahrt etwas zurückhalten – zumindest in der Ski-Hochburg Sölden in Tirol.
Bereits in der vergangenen Saison 2024/25 hatte die Gemeinde im Ötztal nach ausufernden Partyexzessen härter durchgegriffen und strenge Regeln für die Feiernden eingeführt. Jetzt wurde entlang der Söldner Dorfstraße ein striktes Alkoholverbot verhängt. Wer ab 1. Dezember 2025 in der „Roten Zone“ beim Trinken erwischt wird, riskiert laut der Gemeinde Sölden hohe Strafen von bis zu 2000 Euro.
„Rote Zone“ in Sölden in Tirol: Wo gilt in der Skisaison 2025/26 ein Alkoholverbot?
Der Gemeinderat in Sölden hat mit seinem Beschluss vom 14. Oktober 2025 rote Zonen in Teilen des Ortes eingeführt, in denen die Mitnahme und der Konsum von alkoholischen Getränken verboten sind. Das Alkoholverbot soll dabei nicht nur in dieser Skisaison gelten, sondern laut der Kundmachung der Gemeinde jedes Jahr in der Zeit von 1. Dezember um 0 Uhr „bis zum zweiten Sonntag nach Ostern des darauffolgenden Jahres“ um 23.59 Uhr greifen. Für die aktuelle Skisaison bedeutet das: Das Alkoholverbot gilt von Montag, 1. Dezember 2025, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2026.
Die Verbotszone erstreckt sich laut der Planbeilage der Gemeinde Sölden entlang der Dorfstraße (B 186) ab Höhe der Giggijoch- bis zur Gaislachkogelbahn. Auch auf der anderen Uferseite der Ötztaler Ache gibt es Verbotszonen zwischen Uferweg und Waldelestraße, rund um die Freizeit Arena Sölden, beim Pflegeheim an der Granbichlstraße und an der Straße Windau hinter der Gaislachkogl Brücke.
Alkoholverbot in der „Roten Zone“: Urlaubern drohen hohe Strafen
Die Alkoholverbotsverordnung gilt laut Kundmachung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Mitnahme und der Konsum alkoholischer Getränke sind dort zwar verboten, laut § 2 der Verordnung gibt es aber Ausnahmen. Diese betreffen den Durchfahrtsverkehr, die Anlieferung von Betrieben innerhalb der Verbotszone, ungeöffnete Verpackungen und öffentliche „Gastgärten“ sowie Veranstaltungen.
Wer also vom Supermarkt mit ungeöffnetem Wein, Bier oder anderem Alkohol durch die Verbotszone nach Hause oder in die Unterkunft läuft, muss keine Strafe befürchten. Liegt allerdings ein Verstoß gegen die Verordnung vor, droht eine Geldstrafe von bis zu 2000 Euro.
Ganz so drastisch wie es in der Verordnung klingt, soll aber wohl nicht durchgegriffen werden. Wie Söldens Bürgermeister Ernst Schöpf im Interview mit BR24 erklärte, werden nur Wiederholungstäter zur Kasse gebeten. Grundsätzlich werde man zunächst „freundlich daran erinnert, dass das eigentlich nicht gedacht ist bei uns“. Eine Bestrafung sei nur als letztes Mittel „im absoluten ständigen Wiederholungsfall“ möglich.
Alkoholverbot in Sölden: Warum wurde es in der Ski-Hochburg eingeführt?
Ziel des neuen Alkoholverbots ist es laut Bürgermeister Schöpf nicht, Geld in die Kassen der Gemeinden zu spülen, sondern vielmehr für „ein eleganteres Après-Ski“ zu sorgen. Denn in den vergangenen Jahren seien Verschmutzungen im öffentlichen Raum zunehmend zum Problem geworden. Dieses wolle man mit dem Alkoholverbot „zurückdrängen“, sagte Schöpf gegenüber BR24.
In den letzten Wintern sei zu beobachten gewesen, dass „immer mehr Biergläser, Bierflaschen, Speisereste im öffentlichen Raum aufgetaucht sind, weil die Leute halt vor die Lokale auch rausgehen“ – zum Beispiel zum Rauchen. Ein Ärgernis, das bei den Söldenerinnen und Söldenern zu einem „gewissen Unbehagen“ führe. Trotzdem soll das Feiern nicht komplett unterbunden werden. Après-Ski gehört Schöpf zufolge dazu, der Müll aber eben nicht.
Die Maßnahme wurde laut dem Bürgermeister gemeinsam mit den örtlichen Gastwirten beschlossen. Demnach soll weiterhin gefeiert werden – aber „in einem etwas kleineren Rahmen“. Man wolle Vorkommnisse vermeiden, die „auch bei Gästen nicht so gut ankommen“. Das geht auch aus der Verordnung der Gemeinde Sölden hervor, die „zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände“ beitragen soll.
Übrigens: Schon Anfang November hat es so viele Wintersportfans in die Berge gezogen, dass eine Tiroler Bergstation mit dem Ansturm zu kämpfen hatte. Ein viraler Video-Clip zeigte eine meterlange Warteschlange. Außerdem locken nicht nur die Skipisten, sondern auch die zahlreichen Weihnachtsmärkte Touristen nach Tirol.
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