Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess: Das Grauen im Netz: So funktionierte die Kinderporno-Plattform Boystown

Prozess
14.11.2022

Das Grauen im Netz: So funktionierte die Kinderporno-Plattform Boystown

Mehr als 400.000 Nutzerkonten zählte das Darknet-Portal, das über normale Internetsuchmaschinen nicht zu finden war.
Foto: Silas Stein, Imago Images (Symbolbild)

Die Darknet-Plattform "Boystown" galt als eines der weltweit größten Foren für den Austausch kinderpornografischer Inhalte. Nun stehen mehrere Männer vor Gericht.

Andreas G. sitzt an seinem Computer, als ein Spezialkommando der Polizei am 13. April 2021 seine Wohnung im Kreis Paderborn stürmt. Nur wenige Sekunden, dann ist der 49-Jährige überwältigt. Noch wichtiger: G. schafft es nicht, seinen Rechner zu sperren. Darauf kommt es den Beamten an. Sie bringen G. in die Küche, Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) beginnen mit der Spurensicherung am Computer. Es ist der Anfang vom Ende einer der größten internationalen Darknet-Plattformen für Kinderpornografie, ihr Name: Boystown.

Mehr als 400.000 Nutzerkonten zählt das Portal, das über normale Internetsuchmaschinen nicht zu finden ist. Im virtuellen Schattenreich tauschen dort Pädophile untereinander Fotos und Videos, die teils schwersten sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen - vorzugsweise von Jungen.

Die Führungsriege besteht aus vier Männern, allesamt Deutsche. Mehrere Monate lang hat das BKA sie observiert, ihre Telefonate mitgehört, die Verbreitung von Fotos und Videos dokumentiert. Entscheidende Tipps sollen die deutschen Ermittler letztlich von der US-Heimatschutzbehörde und aus den Niederlanden bekommen haben.

Ein Hauptbeschuldigter stammt aus Oberbayern

Andreas G., der mit blutiger Nase auf dem Fußboden der Küche sitzt, erfährt, was die Ermittler über ihn wissen. Er kooperiert. Als auf seinem Mobiltelefon eine Nachricht von Alexander G. aufleuchtet, ein weiterer Administrator von Boystown, folgt er den Anweisungen der Polizisten. Er antwortet, als wäre nichts geschehen. Wenig später nimmt das BKA Alexander G. im bayerischen Landkreis Mühldorf am Inn fest, beschlagnahmt auch dort Computer, Festplatten, USB-Sticks und Mobiltelefone. Sichergestellt wird überdies ein Server, den der IT-Techniker vom Keller eines Kunden aus betrieben hatte - ausgerechnet einer kirchlichen Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung.

Ein Angeklagter wird zur Fortsetzung des Prozesses wegen seiner Beteiligung an der Darknet-Plattform Boystown vor dem Landgericht Frankfurt in den Saal gebracht.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Fritz K. finden die Beamten in einem Hamburger Altenheim. Erst zwei Wochen zuvor ist er eingezogen, viele seiner Sachen lagern noch in Kartons, nicht allerdings sein Computer. Als die Polizei eintrifft, ist der 66-Jährige gerade auf Boystown aktiv. Widerstand leistet der sehbehinderte Mann nicht. Christian K., der Vierte im Bunde, der ursprünglich aus Norddeutschland stammt, wird im Rahmen grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Polizei in Paraguay festgenommen und ein paar Monate später auf eigenen Wunsch an Deutschland ausgeliefert. Seit ihrer Festnahme sitzen Andreas G., Alexander G., Fritz K. und Christian K. in Untersuchungshaft.

Lesen Sie dazu auch

Vor dem Landgericht in Frankfurt am Main, Sitz der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), hat Mitte September der Prozess gegen die Boystown-Drahtzieher begonnen. Die Anklageschrift umfasst mehr als 400 Seiten. Stundenlang hat die Staatsanwaltschaft vorgetragen, mit welcher kriminellen Energie und zugleich mit welcher Selbstverständlichkeit die Angeklagten vorgingen. Zum Schutz der Opfer wurde die Öffentlichkeit bereits beim Verlesen der Anklage zeitweise ausgeschlossen, immer wieder auch an späteren Verhandlungstagen vorübergehend, wenn das Gericht den Männern Beweismittel vorhielt.

BKA-Beamte erklären, wie der Alltag auf Boystown aussah

Federführend sollen Alexander G. und Christian K. das Pädophilen-Forum demnach ab Mitte 2019 aufgebaut haben. Genau wie sie gehörte auch Andreas G. zu den Administratoren. Fritz K. zählte zu den aktivsten Nutzern und stand per verschlüsseltem Chat in regelmäßigem Kontakt zu den anderen. Allen Angeklagten wird der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Fotos, Videos und Schriften vorgeworfen. Andreas G. und Alexander G. sind zudem wegen Kindesmissbrauchs angeklagt.

Fünf Opfer lassen sich im Prozess als Nebenkläger von Anwälten vertreten. Zwei Sachverständige geben mit ihren Gutachten Einschätzungen zur Schuldfähigkeit und zum Risiko, dass sich die Angeklagten nach Verbüßen einer Haftstrafe erneut strafbar machen könnten. Auch wenn sie sich nach der Festnahme kooperativ verhalten haben, droht ihnen die Sicherungsverwahrung.

Wie der Alltag auf Boystown aussah, das haben mehrere BKA-Beamte als Zeugen im Prozess bereits dargestellt. Die Ermittler beobachteten das Geschehen auf der Plattform ab Dezember 2020 und werteten nach der Festnahme der Betreiber auch die Boystown-Datenbank und sämtliche anderen Beweismittel aus. Demnach gab es eine klare Hierarchie, angeführt von Administratoren und Moderatoren, und für das Posten von Beiträgen sinngemäß folgende Regeln: Bitte nur Videos und Bilder von Jungen, nicht von Kleinkindern, und bitte keine körperliche Gewalt - als ob Kindesmissbrauch nicht Gewalt per se wäre. Für Material, das in den Augen der Pädophilen besonders gelungen war, bekamen Nutzer zur Anerkennung und zum weiteren Ansporn mitunter sogar Orden verliehen.

Allein "Putzy" postete mehr als 3600 Beiträge

„Mit einem eigenen Account, den jeder Nutzer auf Boystown kostenfrei anlegen konnte, war es uns möglich, Aktivitäten im öffentlichen Teil der Seite einzusehen“, schildert eine BKA-Frau vor Gericht. „Eine Vielzahl von Verbreitungshandlungen fand allerdings in geschlossenen Bereichen statt.“ Um Vertrauen zu gewinnen und Zugang zu erhalten, posteten die Ermittler selbst künstlich erzeugte Bilder.

Fritz K., der sich im Forum „Putzy“ nannte, schreibt die Anklage mehr als 3600 Beiträge zu. Damit gehört er laut BKA zu den 40 aktivsten Boystown-Nutzern. Andreas G. alias „Phantom“ werden 79 Verbreitungshandlungen vorgeworfen, darunter Belege für seine eigenen Missbrauchstaten. Alexander G. oder „Newbee“ war der Finanzier von Boystown; im Wesentlichen bezahlte er den Server der Plattform in Moldawien von seinem Geld. Er schickte auch einen Laptop und externe Festplatten zu Christian K., Pseudonym „Don Dildo“, nach Paraguay.

Einem Angeklagten werden vor Verhandlungsbeginn die Handschellen abgenommen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Insbesondere Andreas G. und Alexander G. haben umfangreiche Geständnisse abgelegt. Ihre Ausführungen liefern Einblicke und Erklärungsansätze, wie es soweit kommen kann, dass Menschen das Leid Schutzloser ausblenden, um ihre Sexualität auszuleben. Als Kind sei er selbst vom Stiefvater missbraucht worden, so hat es Alexander G. in mehreren Vernehmungen erzählt. Er ist ein Mann mit dichtem, silbergrauem Haar, jugendlichem Teint und einer spitzen Nase, die er an den Verhandlungstagen meist über seine weiße Maske ragen lässt. Mit großen, wachen Augen verfolgt er das Gutachten, das Psychiater Dr. Sven Krimmer vor Gericht über ihn ausführt. Das über sein weiteres Leben entscheiden kann.

Einer der Täter missbrauchte die eigenen Kinder

„Es gibt ein überragend großes Risiko für erneute Taten“, befindet der ärztliche Direktor der Forensischen Klinik im hessischen Haina. „Die pädosexuelle Neigung wird immer in ihm wohnen, die geht nicht weg, auch nicht im hohen Alter.“ Das gelte auch für den Fall einer chemischen Kastration, zu der er sich bereit erklärt habe. Alexander G. sei schuldfähig, denn er sei normal intelligent und anpassungsfähig. Das beweise schon die Ehe mit einer Frau, die er zehn Jahre lang geführt habe und aus der zwei Kinder hervorgegangen seien.

Einer seiner leiblichen Söhne und ein Stiefsohn hätten zu seinen Missbrauchsopfern gehört, das hat Alexander G. eingestanden. Er filmte die Taten und teilte die Videos. Außerdem veröffentlichte er auf Boystown Texte, in denen er die Vergewaltigung von Jungen beschreibt.

„Dass er die Geschichten nur geschrieben hat, um sein selbst erlebtes Leid zu verarbeiten, wie er behauptet, kann man hinterfragen. Warum hat er sie dann veröffentlicht und anderen ermöglicht, sich daran zu erregen?“, gibt Gutachter Krimmer zu bedenken. Alexander G. sei sich immer bewusst gewesen, dass er Verbotenes tue.

Das Urteil soll Ende November fallen

Für Andreas G., der unter anderem einen Neffen sexuell missbrauchte und Fotos sowie Videos davon auf Boystown verbreitete, hat eine Gutachterin bereits die Sicherungsverwahrung nach der Haft empfohlen. Der stämmige Ostwestfale, der einen Vollbart trägt und stets ein kurzes, weißes Oberhemd, hatte sich an einem der ersten Prozesstage umfangreich geäußert und seine Opfer um Verzeihung gebeten. Er habe ein Doppelleben geführt und immer wieder mit seiner Sexualität gehadert, beteuerte Andreas G. Er sei bereit, jede Strafe zu akzeptieren und hoffe auf professionelle Hilfe, da er alleine mit seinen Problemen nicht fertig werde: „Ich will reinen Tisch machen.“ Ein vergeblicher Wunsch, bedenkt man das wahrscheinlich lebenslange Leid seiner Opfer.

Dass nach Auskunft der Frankfurter Staatsanwaltschaft aktuell Ermittlungsverfahren gegen weitere Boystown-Nutzer laufen, ist zum Teil allerdings auch Andreas G. zu verdanken. Er machte die Polizisten bei seiner Festnahme darauf aufmerksam, dass der Server der Darknet-Plattform über einen sogenannten Totmannschalter verfüge. Alle 24 Stunden müsse eine spezielle Aktion ausgeführt werden, warnte er, sonst würden alle Boystown-Daten unwiederbringlich verschlüsselt. Andreas G. verhinderte damit die Vernichtung von Spuren und Beweisen. Nach der Festnahme der Führungsriege sowie der Sicherung und Auswertung aller Daten schalteten BKA und Staatsanwaltschaft Boystown ab.

Dass die Nutzer weiterziehen und im Darknet Nachfolgerplattformen schaffen werden, ist für die Ermittler schon jetzt eine Gewissheit. „Boystown ist aufgebaut worden, um Kontinuität sicherzustellen, als andere Pädophilen-Foren abgeschaltet wurden“, berichtete eine BKA-Beamtin im Zeugenstand. Wie genau die Ermittler den Boystown-Hintermännern im Darknet technisch auf die Schliche gekommen sind, will die Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht preisgeben. „Wer sich strafbar macht, soll sich nicht sicher fühlen, auch nicht im Darknet“, sagt eine Sprecherin. Das Urteil im Prozess fällt voraussichtlich Ende November.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.