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Affäre
25.07.2015

Griff Ministerin Merk persönlich in ein Strafverfahren ein?

CSU-Politikerin Beate Merk soll persönlich in das Verfahren gegen den Möbel-Inhofer-Chef eingegriffen haben.
Foto: Archivbild, Peter Kneffel (dpa)

Die CSU-Politikerin Beate Merk soll sich für die Freilassung des inhaftierten Möbel-Inhofer-Chefs eingesetzt haben. Damals war sie noch Justizministerin.

Die CSU-Politikerin Beate Merk aus Neu-Ulm hat nach Recherchen unserer Zeitung in ihrer Amtszeit als Justizministerin Einfluss auf ein laufendes Ermittlungsverfahren genommen. Sie soll sich bei einer Augsburger Oberstaatsanwältin dafür eingesetzt haben, dass ein inhaftierter Verdächtiger freigelassen wird. Merk weist dies zurück. Auch die Augsburger Staatsanwaltschaft dementiert, dass solch ein Gespräch stattgefunden hat. Mehrere Quellen aus der Justiz bestätigen aber den Vorfall vom Dezember 2012. Zwei Verhaftete kamen wenige Tage später auf freien Fuß.

Merk soll sich demnach persönlich in das Strafverfahren gegen die Führungsetage von Möbel Inhofer aus Senden eingeschaltet haben. Inhofer ist mit gut 1000 Beschäftigten ein bedeutendes Unternehmen im Landkreis Neu-Ulm, dem Stimmkreis von Beate Merk. Merk, 57, ist in dieser Region bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit als Justizministerin war sie Oberbürgermeisterin von Neu-Ulm.

Den beiden Seniorchefs August und Karl Inhofer, dem Möbelhaus-Geschäftsführer Edgar Inhofer und dem Personalchef Peter Schorr wirft die Staatsanwaltschaft vor, Möbelverkäufer als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Sie sollen dadurch Sozialversicherungsbeiträge von rund 1,9 Millionen Euro und Steuern von 1,75 Millionen Euro hinterzogen beziehungsweise Beihilfe geleistet haben. Am Montag beginnt der Prozess in Augsburg.

Verfahren gegen Möbel-Inhofer-Chefs begann bereits 2012

Das Verfahren gegen die Inhofers war bereits 2012 ins Rollen gekommen. Finanzkontrolleure des Zolls gingen dem Verdacht des Sozialabgabenbetrugs bei Möbel Inhofer nach. Ende November 2012 legten die Ermittler einen Zwischenbericht vor. Kurz darauf kam es zu Durchsuchungen bei Möbel Inhofer und zu zwei Festnahmen. Die Staatsanwaltschaft erwirkte beim Amtsgericht Augsburg Haftbefehle gegen Edgar Inhofer, 50, und Peter Schorr, 42, August Inhofers Schwiegersohn.

Einen Tag nach der Verhaftung Edgar Inhofers, am Freitag, 7. Dezember 2012, hat die damalige Justizministerin Beate Merk nach Recherchen unserer Zeitung bei der Staatsanwaltschaft in Augsburg interveniert. Sie soll direkt bei Oberstaatsanwältin Brigitta Baur, der Leiterin der Wirtschaftsabteilung, angerufen und sich für die Freilassung der beiden Verdächtigen eingesetzt haben. Auch die weiteren Abläufe ab dem Mittag des 7. Dezember 2012 erhärten den Verdacht einer Einflussnahme. Denn am selben Tag beantragte der Inhofer-Verteidiger Walter Rubach eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten. Er muss Signale aus der Staatsanwaltschaft bekommen haben, diesen Schritt zu tun.

Justizministerin Merk nahm wohl persönlich Einfluss auf Verfahren

Was aber besonders bemerkenswert ist: Auch die Staatsanwaltschaft selbst beantragte noch am 7. Dezember 2012 beim Ermittlungsrichter die Außervollzugsetzung des Haftbefehls. Das bestätigt Michael Nißl, Pressesprecher des Amtsgerichts Augsburg, auf Anfrage. Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Hatte die Anklagebehörde doch erst tags zuvor die Inhaftierung von Edgar Inhofer erwirkt. Und nun wollte sie ihn freilassen – gegen eine Kaution von zwei Millionen Euro. Die sofortige Freilassung scheiterte zunächst am Widerstand des zuständigen Ermittlungsrichters. Es dauerte noch wenige Tage, bis beide Inhaftierte die Untersuchungshaft verlassen konnten.

Politische Weisungen an Staatsanwälte sind heikel und seit vielen Jahren umstritten. Wegen Einflussnahmen auf die Justiz waren in der Vergangenheit immer wieder Politiker unter Rechtfertigungsdruck geraten. Ungewöhnlich im Fall Inhofer ist, dass Justizministerin Merk persönlich Einfluss auf das Verfahren genommen haben soll. Wenn überhaupt, erteilen solche Weisungen für gewöhnlich die Generalstaatsanwälte an ihre untergeordneten Staatsanwaltschaften.

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