Affäre: Niebels "fliegender Teppich": Zweifel an Zollfreiheit
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Niebels "fliegender Teppich": Zweifel an Zollfreiheit
Dirk Niebel kommt mit seinem "fliegenden Teppich" nicht aus den Schlagzeilen: Nun gibt es Zweifel an der angeblichen Zollfreiheit des guten Stücks aus Afghanistan.
09.11.19 - aktualisiert:
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In der Teppich-Affäre von Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel gibt es Zweifel an der Darstellung des FDP-Politikers, die Einfuhr des Souvenirs aus Afghanistan sei zollfrei gewesen.Foto: dpa
In der Teppich-Affäre von Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel gibt es Zweifel an der Darstellung des FDP-Politikers, die Einfuhr des Souvenirs aus Afghanistan sei zollfrei gewesen. "Wer beim Schmuggel einer Ware erwischt wird, erhält keine präferenzierte Behandlung bei der Abgabenberechnung", sagte der namentlich nicht genannte Leiter eines Zollamtes der Berliner Tageszeitung "Die Welt" vom Dienstag.
Teppich-Affäre: Niebel bestätigt Zollfreiheit
In einem Standardkommentar zum Zollkodex heißt es laut "Welt" zu der Frage, ob eine solche Zollbefreiung auch dann noch möglich ist, wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung gab: "Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vorschriftsverletzung scheidet eine nachträgliche Berücksichtigung der Vorzugsbehandlung aus."
Niebel hatte in einem Hörfunkinterview kürzlich gesagt, der eingeführte Teppich sei "überhaupt nicht zollpflichtig". Als eines der "am wenigsten entwickelten Länder" unterliege Afghanistan einer Sonderregelung der Europäischen Union, derzufolge auch Privatpersonen Gegenstände wie Teppiche zollfrei nach Deutschland einführen dürften.
Teppich-Affäre beschäftigt Justiz
Die Frage eines möglichen Steuervergehens beschäftigt auch die Justiz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte der "Welt", die Behörde sei sich der Rechtslage sehr wohl bewusst. Die Prüfung, ob ein "Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat" vorliege, werde noch einige Tage dauern. Mit der Angelegenheit hatte sich zunächst die Berliner Staatsanwaltschaft befasst, nun hat die Potsdamer Behörde den Fall übernommen.
Niebel hatte den Teppich bei einem Besuch in Afghanistan für etwa 1100 Euro von einem Händler erworben, vom Bundesnachrichtendienst (BND) nach Deutschland bringen lassen und zunächst nicht verzollt. (afp, AZ)