Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Fragen & Antworten: Das müssen Sie zur neuen Grundrente wissen

Fragen & Antworten
11.11.2019

Das müssen Sie zur neuen Grundrente wissen

Bis zu 1,5 Millionen Rentner sollen Anspruch auf die neue Grundrente haben, die von der Großen Koalition beschlossen wurde.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

Wer bekommt die Grundrente? Und wie viel Geld bekommen Rentner im Monat jetzt mehr? Alle Infos zur neuen Grundrente finden Sie hier.

Die SPD und ihr Arbeitsminister Hubertus Heil haben mit der Grundrente ein Wahlversprechen durchgesetzt: „Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein, für den wir hart gearbeitet haben“, erklärte Heil. Sein ursprüngliches Konzept sah vor, dass drei Millionen Menschen in den Genuss der Aufstockung kommen, doch die Union, die sich ebenfalls für eine „Lebensleistungsrente“ eingesetzt hatte, setzte Einkommensgrenzen durch.

Wer bekommt die Grundrente?

Zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Rentner sollen ab dem 1. Januar 2021 den Zuschlag auf ihre kleine Renten bekommen. Die meisten davon sind Frauen – laut Schätzungen machen sie 85 Prozent der Berechtigten aus. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen mit kleinem Einkommen auf 35 Beitragsjahre kommen, dazu zählen auch Teilzeit und Anrechnungszeiten: Neben Arbeitsjahren zählen dazu auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Heil kündigte zudem an, dass es Übergänge geben werde, um zu verhindern, dass jemandem mit 34 Beitragsjahren gar nichts gezahlt werde.

Wie viel Geld gibt es obendrauf?

Das kommt auf den Einzelfall an. Das Arbeitsministerium hat etwa das Beispiel einer Friseurin errechnet, die 40 Jahre gearbeitet hat. Stünden ihr bisher 530 Euro Rente zu, bekäme sie dank der Grundrente 935 Euro pro Monat. Ein weiteres Beispiel: Ein Hilfsarbeiter ohne Schulabschluss hat 20 Jahre lang 38,5 Wochenstunden gearbeitet und 15 Jahre aus gesundheitlichen Gründen 25 Wochenstunden. Ihm stünden 463 Euro Rente zu, durch die Grundrente erhält er 868 Euro. Der Betrag liegt damit über den rund 800 Euro, die hierzulande durch die Grundsicherung im Alter („Hartz IV für Rentner“) jedem zustehen. Mit der Grundrente wird so getan, als ob die Bezieher 35 Jahre lang zu 80 Prozent des Durchschnittslohnes gearbeitet hätten.

Wo liegen die Grenzen?

Alleinstehende, die mehr als 1250 Euro Einkommen im Monat haben, bekommen keine Grundrente. Bei Paaren liegt der Schwellenwert bei 1950 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, hinzugerechnet werden der steuerfreie Anteil der eigenen Rente und Kapitalerträge. Aber es soll nicht so sein, dass bei 1251 Euro auf einen Schlag gar keine Grundrente mehr fließt. Über diesen Grenzen liegende Einkommen werden bis zu einem noch festzulegenden Prozentsatz auf die Grundrente angerechnet. Konkret: Bei einem Einkommen bis 1300 Euro und einem Grundrentenanspruch von 60 Euro werden 50 Euro des Einkommens angerechnet. Legt die Koalition nun einen Prozentsatz von 40 fest, würde der Rentenaufschlag um 20 auf 40 Euro sinken.

Muss man die Grundrente beantragen?

Nein. Sie soll automatisch durch die Rentenversicherung berechnet werden. Die nötigen weiteren Daten für die Einkommensprüfung sollen von den Finanzämtern kommen. Wie das Einkommen zustande kommt, wird nicht geprüft. Die SPD wollte vermeiden, dass sich die Rentner „finanziell nackig“ machen müssen. Es spielt also keine Rolle, wie viel Geld auf dem Konto angespart ist und ob es ein Depot mit Wertpapieren gibt. Auch Einkünfte aus Lebensversicherungen bleiben unberücksichtigt, genauso wie Immobilienbesitz. Würde das Vermögen umfassend bewertet, wie es Teile der CDU und CSU gefordert hatten, hätten nur rund 150.000 Menschen die Grundrente erhalten.

Grundrente: Was passiert mit Rentnern, die auf 34 Beitragsjahre kommen?

Schwarz-Rot will harte Abbruchkanten vermeiden. Deshalb soll eine „kurze, wirksame Gleitzone“ eingeführt werden. Wie genau sie ausgestaltet wird, steht noch nicht fest. 

Wie soll die Prüfung erfolgen?

„Sie wird bürgerfreundlich und unbürokratisch umgesetzt“, erklärte Arbeitsminister Heil. Die Prüfung des Einkommens soll automatisch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern erfolgen. Was mit den Rentnern passiert, die keine Steuererklärung machen, hat die Koalition bisher offengelassen.

Wie wird die Grundrente finanziert?

CSU-Chef Markus Söder beziffert die jährlichen Kosten auf 1,1 bis 1,5 Milliarden Euro. Das dafür nötige Geld soll nach dem Kompromiss von Union und SPD rein aus Steuern aufgebracht werden. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht angehoben. Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse werde „entsprechend erhöht“, heißt es in den Eckpunkten zum Beschluss der Großen Koalition. Der Finanzminister will die Summe unter anderem durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer einspielen. Das erste Konzept des Arbeitsministers hatte noch jährliche Kosten von 4,8 Milliarden Euro veranschlagt. Es sah aber vor, dass doppelt so viele Rentner den Zuschlag erhalten sollten als jetzt vereinbart.

Welche weiteren Punkte sieht der Grundrenten-Kompromiss vor?

Damit die Grundrente nicht durch den Wegfall des Wohngeldes aufgefressen wird, soll die Hilfeleistung für die Unterkunft um 80 Millionen Euro aufgestockt werden. Außerdem wird die betriebliche Altersvorsorge gestärkt. Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen sollen bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Die Koalition einigte sich darüber hinaus darauf, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leicht zu senken. Er fällt von aktuell 2,5 Prozent des Bruttolohns auf 2,4 Prozent. Die Entlastung wird aber nur vorübergehend bis Ende 2022 wirken. Bereits beschlossen ist, dass der Beitrag danach auf 2,6 Prozent klettert.

Wie groß ist eigentlich die Altersarmut in Deutschland?

Etwa 559.000 Menschen bekamen zuletzt Grundsicherung im Alter. Allerdings dürften deutlich mehr Menschen Anspruch auf Hilfe vom Sozialamt haben, aber den Gang zum Amt scheuen – die Zahl könnte laut Schätzungen drei Mal so hoch liegen. Jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte arbeitet derzeit zu einem Niedriglohn – und sammelt damit nur wenig Rentenpunkte. (mit dpa)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Den Realitätstest wird die Grundrente nicht bestehen

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.