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  3. Rundfunkbeitrag: Die 86-Cent-Frage: Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 17,50 Euro

Rundfunkbeitrag
23.12.2020

Die 86-Cent-Frage: Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 17,50 Euro

Für Haushalte in Deutschland werden vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen.
Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

Die Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar scheitert vorerst. Verfassungsbeschwerden könnten zwar 2021 erfolgreich sein, aber Karlsruhe lässt sich keinen Druck machen.

Für Haushalte in Deutschland werden vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen. Eine von Sachsen-Anhalt im Dezember blockierte Erhöhung auf 18,36 Euro wird auch durch Eil-Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht beeinträchtigt. Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnten am Dienstag die Eil-Anträge der öffentlich-rechtlichen Sender ab. Ob der Beitrag in Deutschland langfristig steigen könnte, ist damit nicht gesagt. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.

Für die öffentlich-rechtlichen Sender bedeutet der Richterspruch nun, dass sie in ihren Haushaltsberechnungen nachsteuern müssen. Denn sie hatten bereits das Beitragsplus von 86 Cent eingepreist. Für 2021 bis 2024 wird von einer unabhängigen Kommission - KEF - eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Die 86 Cent hätten diese Lücke gestopft.

ARD-Vorsitzender: Gleichbleibender Rundfunkbeitrag erfordert "gravierende Maßnahmen"

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: "Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird." Man werde nun gemeinsam beraten. Ein Deutschlandradio-Sprecher teilte dpa mit: "Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten."

ARD-Vorsitzender Tom Buhrow kündigte Folgen für das Programm an.
Foto: Oliver Berg, dpa (Archivbild)

Die Richter untermauerten ihre Entscheidung so: Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren.  Der Beitrag sollte eigentlich zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.

Richter sehen keinen Grund, beim Rundfunkbeitrag sofort einzugreifen

Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden. Damit ist die Anhebung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.

Ministerpräsident Reiner Haseloff bei einer hatte den Gesetzesentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Archivbild)

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt und haben in Karlsruhe geklagt. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", heißt es in dem Beschluss der Richter. Allerdings sahen sie keinen Anlass, sofort einzugreifen.

Verfassungsrichter: Sender können gewisse Zeit in Vorleistung treten

Die Sender hätten nicht näher dargelegt, "dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte". Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden. Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht in der Ablehnung auch einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte dpa mit: "Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist." (dpa)

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

24.12.2020

Von Herbert G.
>>Ich bin nicht bereit, die fetten Pensionen der Räte zu finanzieren.<<
Welche Räte meinen Sie?

Rundfunkräte bekommen m. W. keine Pensionen aus dieser Tätigkeit.
Siehe Bay. Rundfunkgesetz.
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html

Raimund Kamm

24.12.2020

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/was-die-rundfunkraete-kosten-wdr-zahlt-3015-euro-im-monat/12017548.html

>> Höchst unterschiedlich sind die Aufwandsentschädigungen der Gremien bei ARD und ZDF: Üppig beim WDR, sehr bescheiden bei Radio Bremen. <<


Und natürlich gibt es bei den Gebührensendern ein Thema mit den Pensionen.

https://www.derwesten.de/kultur/fernsehen/luxus-pensionen-erschweren-senkung-des-rundfunkbeitrags-id11555563.html

>> Luxus-Pensionen erschweren Senkung des Rundfunkbeitrags <<

24.12.2020

bei diesen vielen Wiederholungen sehe ich auch nicht ein, dass der Beitrag erhöht wird. Da sind 17,50 € schon zu viel !!!

23.12.2020

Die TV Medienlandschaft müßte dringend ausgedünnt werden, da sind Sender die wenig Beiträge pro Tag liefern. (Bremen z.B. ) aber Gehälter von über 250.000,00 Euro beziehen. Aber es gibt noch einige die keine daseins Berechtigung haben. Würde man da mal vernünftig Wirtschaften könnte der Beitrag auch wieder fallen. Alle Chefs beziehen höchste Gehälter haben aber nicht die gringste Verantwortung. Auch viele der Angestellten haben Höchstversorgung im Rentenalter.

23.12.2020

Vielleich könnte die AA auch einmal mit andauernden Verniedlichung "86 Cent" aufhören!
Es geht um 400 Millionen € mehr pro Jahr. Zusätzlich zu den jetzigen 8 Milliarden (=8000 Millionen) € pro Jahr !!

23.12.2020

"Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird. "
Ich sehe und höre es seit Jahren schon.
Also bleibt bei den jetzigen Gebühren.
Ich bin nicht bereit, die fetten Pensionen der Räte zu finanzieren.

23.12.2020

>>Ich bin nicht bereit, die fetten Pensionen der Räte zu finanzieren.<<

Welche Räte meinen Sie?

Raimund Kamm

24.12.2020

Herr Kamm stellen Sie sich nicht so an...

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkrat


P.S.: gestern früh mal wieder eine schöne Dunkelflaute

https://energy-charts.info/charts/power/chart.htm?l=de&c=DE&source=sw&week=52

26.12.2020

Peter P,

stellen Sie sich nicht so an, im Bundesrat sitzen auch keine Räte.
Warum setzen Sie einen Link ein, wenn unter diesem eh nichts von Räten steht.

Fall sie Räte suchen, dann finden sie in der Schweiz noch welche.
Übrigens was hat denn nun eine Dunkelflaute / Stromproduktion mit den Rundfunkbeträgen zu tun?