Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Facebook, YouTube & Co.: EU: Terrorpropaganda muss künftig binnen einer Stunde gelöscht werden

Facebook, YouTube & Co.
10.12.2020

EU: Terrorpropaganda muss künftig binnen einer Stunde gelöscht werden

Dienste wie Facebook oder Youtube müssen Terrorpropaganda in der EU künftig binnen einer Stunde löschen, nachdem sie von der zuständigen Stelle eines EU-Staats dazu aufgefordert worden sind.
Foto: Yui Mok/PA Wire, dpa (Symbolbild)

Im Internet rekrutieren Terroristen Nachwuchs. Künftig sollen Internetdienste in der EU deshalb stärker in die Pflicht genommen werden.

Dienste wie Facebook oder Youtube müssen Terrorpropaganda in der EU künftig binnen einer Stunde löschen, nachdem sie von der zuständigen Stelle eines EU-Staats dazu aufgefordert worden sind. Darauf einigten sich Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten am Donnerstag. Für systematische Verstöße drohen den Seiten-Betreibern hohe Strafen. 

Nach den jüngsten Anschlägen in Wien, Dresden, Nizza und bei Paris hatten etliche Spitzenpolitiker - unter ihnen Kanzlerin Angela Merkel - darauf gedrungen, dass die Verhandlungen zwischen Parlament und EU-Staaten schnell abgeschlossen werden. Beide Seiten müssen die Einigung nun noch formell bestätigen.

Serie islamistisch motivierter Anschläge erschütterte die EU

Zivilgesellschaftliche Organisationen hatten vor zentralen Punkten des Vorhabens gewarnt. Eine Löschfrist von einer Stunde sei insbesondere für kleinere Provider nicht machbar. 

Zuletzt hatte eine Serie islamistisch motivierter Anschläge die EU erschüttert. In Dresden hatte am 4. Oktober ein als Gefährder eingestufter Syrer mit einem Messer einen Mann tödlich und einen weiteren Mann schwer verletzt. Als Gefährder bezeichnen die Sicherheitsbehörden Menschen, denen sie schwerste politisch motivierte Vergehen bis hin zum Terroranschlag zutrauen. In Paris wurde ebenfalls im Oktober ein Lehrer von einem mutmaßlichen Islamisten enthauptet, in Nizza wurden drei Menschen von einem Gewalttäter in einer Kirche getötet. In Wien erschoss ein Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat vier Menschen und verletzte mehr als 20 weitere. 

Terrorinhalte sollen binnen weniger Minuten gelöscht sein

Die jetzige Einigung beruht auf einem früheren Vorschlag der EU-Kommission. Eine Stunde sei "das entscheidende Zeitfenster, während dessen Öffnung größter Schaden angerichtet werden kann", sagte der ehemalige Kommissionschef Jean-Claude Juncker 2018.

Firmen wie Facebook oder Googles Videoplattform Youtube betonen stets, dass sie Terrorinhalte inzwischen in vielen Fällen binnen weniger Minuten löschen - und noch bevor irgendjemand sie sieht. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Monopol dank WhatsApp und Instagram? US-Regierung droht Facebook mit Zerschlagung

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.