Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Justiz: Keine Maske zu Besuch im Landtag: Höcke kommt ohne Strafe davon

Justiz
04.09.2020

Keine Maske zu Besuch im Landtag: Höcke kommt ohne Strafe davon

Björn Höcke führt den völkischen Flügel der AfD an.
Foto: Martin Schutt, dpa

Björn Höcke besuchte im Juni den Bayerischen Landtag. Er trug keine Maske. Ein jüdischer Aktivist hatte Anzeige gegen ihn erstattet.

Erst ein Handschlag, dann eine herzliche Umarmung. Und was war mit der Maske? Die haben beide auch nicht getragen. Als der Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke Ende Juni auf einen Spontanbesuch im Münchner Maximilianeum vorbeischaute, sorgte er für Irritationen. Nicht nur, weil er bei vielen Abgeordneten nicht willkommen war, wie Landtagspräsidentin Ilse Aigner klarstellte. Sondern vor allem deshalb, weil er und die AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Katrin Ebner-Steiner, trotz Corona keinerlei Abstand hielten und auch keine Maske trugen. Ein Verhalten, das trotz allem kein Nachspiel für Höcke und Ebner-Steiner haben wird. Ein Bußgeldverfahren gegen die beiden AfD-Politiker, mit dem sich das Kreisverwaltungsreferat München beschäftigte, wurde nun eingestellt.

Nach Höckes Auftritt im Landtag hatte Gilbert Kallenborn den Stein vor einigen Wochen ins Rollen gebracht – ein jüdischer Aktivist aus dem Saarland, der seit Jahren juristisch gegen Antisemitismus und Geschichtsvergessenheit vorgeht. Er stellte bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen Höcke und Ebner-Steiner. Darin schreibt er: „Ich habe als deutscher Staatsbürger und vor allem als Jude, ein Recht darauf, dass Spitzenpolitiker der rechten AfD, darunter Björn Höcke, der gerichtlich zugelassen als Faschist bezeichnet werden kann, genauso die gesetzlichen Vorschriften beachten wie alle anderen Bürger auch!“ Beide hätten genau gewusst, dass sie mit ihrem Verhalten gegen die aktuell geltenden Regeln verstoßen. Ein bewusster Verstoß, der seiner Ansicht nach darauf abzielte, zu provozieren und andere dazu zu animieren, ebenfalls gegen Regeln zu verstoßen. „Die beiden AfD-Spitzenpolitiker demonstrierten gezielt und mit Vorsatz, dass sie nicht gewillt sind, gesetzliche Vorgaben zu beachten, und daher sehe ich wegen der Schwere des Vorganges eine Straftat gegeben – nicht nur eine Ordnungswidrigkeit wie beim Normalbürger.“

Kreisverwaltungsbehörde München sieht Verhalten von Höcke und Ebner-Steiner nicht als Straftat an

Ende Juli stand allerdings bereits fest: Die Staatsanwaltschaft München I stuft die Angelegenheit nicht als Straftat ein. Stattdessen übergab sie den Vorfall als Ordnungswidrigkeit an die Kreisverwaltungsbehörde der Stadt München. Dort fiel am Donnerstag die Entscheidung, die unserer Redaktion vorliegt. Darin heißt es: „Die Anzeigen sind der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats mit der Bitte um Prüfung eines Verstoßes gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zugeleitet worden.“

 

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erfülle das geschilderte Verhalten allerdings keine „diesbezüglichen Ordnungswidrigkeitentatbestände“. Im öffentlichen Raum herrsche keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. „Die beiden Betroffenen haben aufgrund der Nichteinhaltung des Mindestabstands ausschließlich gegen § 1 der 6. BayIfSMV verstoßen. Dieser Verstoß ist nicht bußgeldbewehrt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bayerischen Landtag ist nach der 6. BayIfSMV nicht geregelt und somit nicht bußgeldbewehrt.“

Für den Aktivisten Kallenborn ist die Entscheidung ein „echter Skandal“. Im Gespräch mit unserer Redaktion sagte er: „Das ist einfach unglaublich. Nur weil dieses Verhalten nicht gesetzlich geregelt ist, heißt es nicht, dass es erlaubt ist. Mit diesem Entschluss verharmlost diese bayerische Behörde eine reale tödliche Gefahr und leistet einem solchen Verhalten Vorschub.“ Es sei „unerträglich, wie hier zwei AfD-Spitzenpolitiker als Provokateure auftreten. Aufgeben will Kallenborn nicht: „Ich werde mich jetzt mit einer Petition an den Bayerischen Landtag wenden.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.