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Punkte in Flensburg: Ramsauers Reform: Künftig verlieren mehr Autofahrer den Führerschein

Punkte in Flensburg

Ramsauers Reform: Künftig verlieren mehr Autofahrer den Führerschein

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    Punkte-Tacho, kein Rabatt für Rowdys und mehr Transparenz: Das will der Verkehrsminister Peter Ramsauer mit seiner Punkte-Reform erreichen.
    Punkte-Tacho, kein Rabatt für Rowdys und mehr Transparenz: Das will der Verkehrsminister Peter Ramsauer mit seiner Punkte-Reform erreichen. Foto: Carsten Rehder

    Die Flensburger Kartei für schwere Verstöße von Autofahrern soll grundlegend renoviert werden.

    "Wir wollen das System einfacher, gerechter und transparenter machen", sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) bei der Vorstellung seiner Pläne am Dienstag in Berlin. Der Reform, die 2013 in Kraft treten soll, muss später auch der Bundesrat zustimmen. Verbände nannten sie überfällig, meldeten aber auch Kritik an.

    "Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind", sagte Ramsauer. Die Einstufung der Delikte mit bis zu sieben Punkten will er stark vereinfachen. So soll es künftig nur noch zwei Kategorien geben: je nach Schwere des Vergehens ein Punkt oder zwei Punkte.

    Punkte-Tacho: Wann ist ein Seminar nötig?

    Punkte in Flensburg: Die neuen Strafen

    Flensburger Verkehrssünderdatei soll völlig umgebaut werden.

    Geplant ist eine radikale Vereinfachung des bisherigen Punktesystems.

    Straftaten (zum Beispiel Unfallflucht, fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol, Drogen oder grob rücksichtsloses Verhalten, Nötigung): bisher 5-7, neu 2

    Geschwindigkeit Überschreitung um 21 bis 25 km/h bisher 1, neu 1 Überschreitung um 26 bis 30 km/h bisher 3, neu 1-2 Überschreitung um über 30 km/h bisher 3-4, neu 2

    Alkohol Ordnungswidrigkeiten-Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze bisher 4, neu 2 Fahren unter Drogeneinfluss bisher 4, neu 2

    Abstand 50 Prozent weniger als halber Tachowert 80 bis 130 km/h bisher 1, neu 1 50 Prozent weniger als halber Tachowert über 130 km/h bisher 2, neu 1 20 Prozent weniger als halber Tachowert über 80 km/h bisher 4, neu 2

    Rotlichtverstoß Rote Ampel überfahren mit Gefährdung bisher 3, neu 2 über 1 Sekunde Rotphase bisher 4, neu 2

    Grüner Pfeil Ohne Anhalten wie bei Stoppschild bisher 3, neu 1-2

    Vorfahrt Vorfahrtmissachtung mit gleichzeitiger Gefährdung Dritter bisher 3, neu 1-2

    Überholen Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften bisher 3, neu 1-2 Überholverbot missachtet bisher 4, neu 2

    Handy Telefonieren ohne zulässige Freisprecheinrichtung bisher 1, neu 1

    Sicherheit Verstoß gegen Gurt-, Kindersitz- oder Helm-Pflicht bisher 1, neu 1

    Parkverbot Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder Gefährdung bisher 1, neu 1

    Umweltzone befahren ohne zulässige Plakette bisher 1, neu 0

    Winterreifen Fahren bei Schnee oder Glatteis ohne M+S-Reifen bisher 1, neu noch unklar

    Die Angaben beziehen sich allerdings auf noch nicht beschlossene Entwürfe und sind teils noch unklar.

    Ein "Punkte-Tacho" in den Ampelfarben soll veranschaulichen, auf welcher Bewertungsstufe ein Autofahrer steht. Bei ein bis drei Punkten (grün) wird er im Register nur vorgemerkt. Bei vier bis fünf Punkten (gelb) gibt es eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten (rot) eine Verwarnung und die Pflicht zu einem Seminar. Bei acht Punkten und mehr (schwarz) geht der Führerschein verloren.

    Diese neue Schwelle dürfte dazu führen, dass jährlich etwa 500 Autofahrern mehr als bislang die Fahrerlaubnis abgenommen wird, wie das Ministerium erwartet. Bisher sind es 5000 bei insgesamt rund 52 Millionen Führerscheininhabern. Im "Zusammenwirken aller neuen Bausteine" der Reform werde die 8-Punkte-Grenze etwa der bisherigen 18-Punkte-Grenze entsprechen, sagte Ramsauer.

    Punkte sollen künftig länger gespeichert werden

    Punkte sollen künftig nämlich auch länger gespeichert werden: bei Straftaten am Steuer wie mehr als 1,1 Promille Alkohol zehn statt fünf Jahre, bei sehr schweren Verstößen fünf statt zwei Jahre, bei schweren Verstößen zweieinhalb statt zwei Jahre. Das komplizierte System der Lösch- und Speicherzeiten soll so vereinheitlicht werden. "Wir legen klare und feste Tilgungsfristen fest", erklärte der Minister. Während sich die Frist bisher verlängerte, wenn ein neuer Verstoß dazukam, soll künftig jeder einzelne Fall für sich verjähren.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt

    Strafpunkte für Verkehrssünder werden beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gesammelt.

    Neben dem Verkehrszentralregister, im Volksmund «Verkehrssünderdatei» genannt, werden noch weitere Register geführt: etwa das Zentrale Fahrzeugregister, in dem Fahrzeug- und Halterdaten aller zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge gespeichert sind.

    Außerdem das Zentrale Fahrerlaubnisregister und das Zentrale Kontrollgerätkartenregister. Das KBA erteilt auch Typgenehmigungen für Fahrzeugtypen und Fahrzeugteile und erstellt Statistiken.

    Der 4. August 1951 ist der Geburtstag des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Mit dem «Gesetz über die Errichtung des Kraftfahrt-Bundesamtes» wird das KBA zum Nachfolger der «Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugführer» mit Sitz in Bielefeld.

    Am 5. Mai 1952 zieht das KBA nach Flensburg. Seit 1965 residiert es im Stadtteil Mürwik und beschäftigt heute fast 930 Mitarbeiter.

    Ein zweiter Dienstsitz befindet sich in Dresden. Präsident ist seit 2004 der Jurist Ekhard Zinke. dpa

    Komplett wegfallen soll die Möglichkeit, durch Schulungen bis zu sechs Punkte wieder loswerden zu können. "Es soll keinen Punkterabatt für Verkehrsrowdys mehr geben", sagte Ramsauer. Mit schlichtem Absitzen in Seminaren nutzten dies viele bisher dafür, Punkte zu tilgen. Nicht sicherheitsrelevante Verstöße wie unerlaubtes Einfahren in Umweltzonen sollen künftig nicht mehr in Flensburg erfasst werden.

    Der Autofahrerclub ADAC begrüßte die Reform als überfällig. Sie sei auch kein Freibrief für Raser und Drängler.

    Verlotterte Verkehrsmoral: Kontrolldruck der Polizei nötig

    Die Gewerkschaft der Polizei sprach dagegen von "verkehrspolitischem Schattenboxen". Die zunehmend verlotterte Verkehrsmoral lasse sich nur mit hohem Kontrolldruck der Polizei auf den Straßen in den Griff kriegen. Der Verkehrsclub Deutschland kritisierte den Wegfall der bisherigen immer neuen Bewährungszeit von zwei Jahren bei neuen Verstößen. Die SPD hält auch die Neuregelung für zu kompliziert und intransparent.

    Bei der Umstellung sollen die bisherigen 47 Millionen Punkte ins neue System umgerechnet werden, ohne jemanden besser oder schlechter zu stellen. "Eine Generalamnestie wird es definitiv nicht geben", sagte Ramsauer. Ein Gesetzentwurf soll erst nach breiter Diskussion erarbeitet werden. Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sind derzeit rund neun Millionen Bürger mit schwereren Verkehrssünden registriert. AZ, dpa

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