Die umstrittenen E-Zigaretten sollten nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Nichtraucherzonen verboten werden. Gefahren für Passivraucher seien nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen, urteilte das BfR. Der Grund: E-Zigaretten können mit einer Vielzahl verschiedener, teils auch selbst gemischter Flüssigkeiten bestückt werden, die dann in der Zigarette verdampfen und über die Atemluft der Raucher in die Umgebung gelangen.
E-Zigarette: Unklarheit über Inhaltsstoffe
Oft sei unklar, was genau ein- und ausgeatmet wird. "Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein", so BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel am Montagabend.
Gesundheitliche Risiken könnten laut Institut nicht nur durch das Nikotin, sondern auch durch das Vernebelungsmittel Propylenglycol, diverse Chemikalien, Duft- und Aromastoffe entstehen. Zudem gebe es Hinweise aus der Fachliteratur, dass bestimmte Fabrikate auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen.
Das BfR empfiehlt daher, E-Zigaretten auch im privaten Bereich wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und Kinder, Kranke oder Schwangere dem Dampf nicht auszusetzen. dpa, AZ