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  3. Verfassungsschutz: Gericht in Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

Verfassungsschutz
05.03.2021

Gericht in Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

Der Verfassungsschutz hatte die Partei als Verdachtsfall eingestuft, doch das ist nicht rechtens.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Der Verfassungsschutz hat die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Doch ein Gericht in Köln untersagt dies. Auch eine Beobachtung der Partei ist demnach nicht rechtens.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts vor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. 

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben. Als später Medienberichte über die neue Einschätzung der AfD durch das Bundesamt veröffentlicht wurden, nahm die Kölner Behörde dazu nicht Stellung. 

Urteil am Verwaltungsgericht in Köln: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Verdachtsfall einstufen

Das Verwaltungsgericht teilte zu der Entscheidung mit, dass es einem Antrag der AfD stattgegeben habe. Zu Begründung erklärte das Gericht, es werde "in unvertretbarer Weise" in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. "Alles" spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte "Stillhaltezusagen" gehalten, beziehungsweise nicht "hinreichend dafür Sorge getragen" habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen drängen.

Der Verfassungsschutz hatte in dem Verfahren zuvor zugesagt, sich bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern und bis zu einer Entscheidung auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zum Ausspähen von Abgeordneten und Kandidaten der AfD zu verzichten. Für einfache Mitglieder galt diese Zusage allerdings nicht.  

Spott über Verfassungsschutz von der AfD

"Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann", spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach von einem "gezielten Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln" unmittelbar vor den Mitte März anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.03.2021

Wer hat wohl einen Nutzen davon, dass die Informationen an die Presse "durchgestochen" wurden? Dort sollte man dann auch suchen. Ich gehe deswegen mal davon aus, dass es die Freunde der AfD bei einer Verfassungsschutzbehörde waren. Es gibt ja bekanntlich genug davon.
Die Freude der AfD wird allerdings nicht allzu lange währen, denn es besteht wohl kein Zweifel daran, dass diese Partei in großen Teilen rechtsextremistisch unterwandert ist und deswegen beobachtet werden muss. Das Genick der Partei wird aber nicht die Einstufung als Verdachtsfall brechen, sondern die eskalierende Auseinandersetzung zwischen den Rechtsextremisten und den Gemäßigten und die Unfähigkeit, eine gemeinsame Politik zu formulieren: Die AfD hat es nicht einmal geschafft, ein Wahlprogramm für die Bundestagswahl zu beschließen.

06.03.2021

"Unterwandert" würde für mich bedeuten, dass dies unbemerkt passiert und insgeheim.
Die AfD wird nicht von rechts unterwandert, sondern sie sucht, findet und fördert diese Mitglieder.

06.03.2021

Martin G., aus meiner Sicht ist das nur im Osten so, im Westen breitet sich der Rechtsextremismus eher im Verborgenen aus. Deswegen sind geheimdienstliche Aktivitäten ja überhaupt notwendig. Es geht nun vor allem darum, die heimlichen Aktivitäten des bereits als rechtsextrem eingestuften Flügels überall in der Partei und die Verbindungen zu Neonazis aufzudecken.

07.03.2021

Ich stimme Ihnen vollkommen zu dass die Überwachung nötig ist, und erwarte gespannt den Inhalt des Gutachtens.

Allerdings bin ich nicht bereit das Märchen vom "Verborgenen" ausbreiten zu Glauben.
In Bayern kuppelt die AfD, vor allem in Ostbayern, ganz offen mit rechtsradikalen Identitären und Ex-NPDlern. Der Bundestagsabgeordnete Huber aus dem Wahlkreis Freising beschäftigt rechstextreme Mitarbeiter und hatte eben solche in seinem Ortsverband.
Baden Württemberg hatte seinen Gedeon, etc.

Im Osten hat man scheinbar nur gewusst dass man die Einstellung offener Zeigen kann,

"Die Westverbände sind nicht so extrem" ist für mich das Feigenblatt für viele die Nazis wählen wollen, aber es nicht sagen.

06.03.2021

Wäre die Afd bei Corona nicht völlig ins Absurde abgedreht, hätten wir größere Probleme...

Die Fakten liegen überwiegend auf dem Tisch, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verspricht nur geringen Mehrwert. Die Linke hat in vielen Jahren genug Urteile verursacht, welche die Beobachtung einer ganzen Partei deutlich erschwert haben. Auf die Afd wird nun möglicherweise einfach die Lex Linke angewendet, welche ja aktuell auch nur die Beobachtung von linksextremen Untergruppen vorsieht.

>> "Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann", spottete der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen. <<

Na ja, es wird ja jemand aus der Politik gewesen sein, der einen kurzen Draht zum Spiegel hatte und dem ein Flurschaden beim Verfassungsschutz gerade recht kommt...

06.03.2021

Schauen wir mal aus einer anderen Richtung. In der Presse heißt es, die Info lag bei beiden Seiten vor. Der Verfassungsschutz hatte sich zum Stillschweigen verpflichtet. Was, wenn die AFD das an die Presse durchgesteckt hat um das Verfahren zu torpedieren......?nur ein Denkansatz!!

06.03.2021

Was die Medien jetzt versuchen zu konstruieren ist wirklich der letzte erbärmliche Strohhalm. Lesen Sie doch das Urteil im Original und nicht die Nebelkerzen einer regierungstreuen Presse:

"Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei. Das gelte in gleicher Weise für die 262-seitige Antragserwiderung der Antragsgegnerin vom 01.03.2021, die ebenfalls an die Presse durchgestochen worden sei. "

https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/index.php

Was sich das Innenministerium der CSU hier mit dem Verfassungsschutz geleistet hat, ist demokratieverachtend und ein echter Rechtsbruch. Aber was will man auch von einer "Amigo" Partei anderes erwarten, die Geldkoffer annimmt und sich persönlich bereichert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Amigo-Aff%C3%A4re

06.03.2021

Hat das Gericht einen Beleg woher die Presse informiert wurde?
Sie erwähnt nur "aufgrund medialer Berichterstattung ....". Und die Antragserwiderung lag ja auch nur dem Verfassungsschutz vor. ;-)
Abgesehen dürfte die AfD auch genügend Freunde dort sitzen haben. War zumindest in der Vergangenheit so.

Es geht um die Beobachtung. Nicht um ein Verbot. Für das Verhalten der Mitglieder einer Partei ist nicht das Innenministerium oder der Verfassungsschutz verantwortlich. Der Flügel ist nicht verschwunden. Die Anhänger nennen ihn nicht mehr so. Mehr aber auch nicht. Gab es übrigens eine Organisation "Flügel"? Oder waren dessen Anhänger (rund ein Drittel) nicht eher Mitglieder in der Mitte der Partei wie ein Herr Höcke? Wieviel Prozent stehen dann noch weiter rechts? Wenn ndie in der Mitte sind müssten nochmal in etwa ein Drittel weiter rechts sein. Sonst wären sie ja rechtsder Mitte. Somit wären 2/3 der Mitglieder laut Herrn Gauland in der AfD rechtsextrem ... ;-)
Zudem wählen viele die AfD nicht trotz, sondern gerade wegen ihrer Verfassungsfeindlichkeit.


Gut das die AfD kein zweifelhaftes Geld annimmt. ;-)

06.03.2021

@Nicola L. Schrecklich diese Lügenpresse. Erst macht sie diesen "Rechtsbruch" öffentlich, dann versucht sie das auch noch der AfD in die Schuhe zu schieben. Einfach schrecklich diese Pressefreiheit. Würde die Lügenpreesse doch nur schweigen, wenn es einem nicht genehm ist. ;-)

05.03.2021

Angesichts des Falls Nüßlein und dem Mautdesaster sollte man sich überlegen, ob man die CSU vom Verfassungschutz überwachen lässt. Aber der Verfassungsschutz hat ja nichts mit Demokratie-Schutz zu tun. Schon eher das Gegenteil.

06.03.2021

Korruption gibt es immer. Nur war in den 12 Jahren Vogelschiss diese am höchsten. Es gab weder Kontrolle noch mögliche Konsequenzen für die "Saubermänner". Sowas wurde auch von Presse verschwiegen. Hier in unserer Demokratie wird sowas bekannt und wird von der Lügenpresse verbreitet. Merken Sie den Unterschied?

06.03.2021

Zwischen (Eventuell) korrupte und unfähigen Politiker und Politiker die unsere Verfassung (Demokratie, Menschenrechte, Pressefreiheit, ...) abschaffen wollen, ist ein riesen Unterschied. Bei zweiteren würden Sie gar nichts darüber erfahren. Oder wurde vor 1945 darüber berichtet, dass Nazigrössen und andere Parteibonzen sich maßlos bereichert haben? Fälle wie Nüsslein und Scheuer zeigen, dass bei uns die Kontrolle funktioniert. Auch durch die Lügenpresse. ;-) das ein Verkehrsminister noch im Amt ist, müssen die Verantwortlichen politisch einschätzen. DerWähler hat die Möglichkeit diese abzustrafen oder auch nicht. Aber beim Abstrafen sollte er sich gut überlegen, ob er welche wählt, die sich als Saubermänner präsentieren und aber ihre Parteikasse bereits sehr zweifelhaft führen. Zu mehr sind die Herren aktuell wegen fehlender Regierungsbeteiligung nicht in der Lage. Die FPÖ hat in Österreich es ganz schnell ihre Möglichkeiten (versucht zu erweitern) erweitert, wie das Ibiza-Video eindrucksvoll belegte.

Zudem wäre es interessant, wer die Infos an die Presse durchsuchen hat lassen. Auch die Anwälte der AfD sollen informiert gewesen sein. Das Gericht hat zudem nicht der AfD mit irgendeinem Wort eine Verfassungsmässigkeit bescheinigt. Nur einen Verfahrensverstoss bzw. ein Abspracheverstodss festgestellt.

05.03.2021

Solange es Abgeordnete der "Demokratischen Parteien" wie Herrn Dr. Georg Nüßlein gibt, braucht die AFD keine Angst haben.
Die Feinde der Demokratie sind nicht nur bei der AFD zu finden.

05.03.2021

Noch 205 Tage BIS ZUR WAHL
Dann werden wir die Meinung der Bevölkerung erfahren.
An die klassischen Parteien... zieht euch warm an. Es wird frostig für euch.

05.03.2021

Die Vorfreude sei Ihnen gegönnt - die Enttäuschung wird umso größer sein.

05.03.2021

Ich glaube es geht hier nicht mehr nur um Vorfreude. Ich habe ja auch schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel und wenn ich mich so recht erinnere gab es kaum eine Zeit in der eine Protestwahl eine größere Berechtigung hätte. Besonders interessant wäre wie die, die offensichtlich durch die Politik existenzbedrohend geschädigt wurden, reagieren werden.

05.03.2021

Eine Protestwahl gegen die politische Gruppierung und Richtung, die glaubt, mit Covidioten, Querdenkern, Verschwörungstheoretikern, Reichsbürgern und dgl. mehr gemeinsam für die Verbreitung des Virus sorgen zu müssen um das ganze Drama noch zu verschlimmern, halte ich durchaus für angebracht.

05.03.2021

Die Politiker der klassischen Parteien sollten nicht unnötig Energie vergeuden um Kritiker per Drahtseilakt verfassungsrechtlich verbieten zu lassen sondern diese durch gute Leistungen zum Schweigen bringen und damit die Existenz einer AfD überflüssig machen.

05.03.2021

Wo geht es denn um ein Verbot? Es geht darum eine in weiten teile offen rechtsextreme Partei zu überwachen, erstmal nicht mehr und nicht weniger.

An der Reaktion auf dieses Urteil kann man allerdings die Rechtsauffassung dieser Partei gut erkennen:
Positives Urteil für die AfD: "Rechtsstaat, sieg für die Demokratie, ..."
Negatives Urteil für die AfD (z.B. Pop up Radwege in Berlin, Vergleiche mit der NSDAP in Hamburg): "Gesinnungsjustiz, politisch gesteuert!"

Wenn das Kölner Gericht nun im Hauptverfahren zuungunsten entscheidet, akzeptiert die AfD dieses Urteil dann auch als "Sieg für die Demokratie"?