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Abtreibungsgesetz Bundestag: Aktivisten kämpfen weiter für Legalisierung

Paragraf 218

Der Kampf um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen geht weiter

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    Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
    Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Foto: Bernd Weibrod, dpa

    Laura (Name geändert) war 21 Jahre alt und stand noch am Anfang ihres Studiums, als sie den positiven Schwangerschaftstest in den Händen hielt. Anfangs erzählte sie es nur ihrer Mutter, zu groß war die Angst vor Verurteilung. Ihr erster Gang führte Laura zur Gynäkologin. Die Frauenärztin sollte ihr eine Überweisung an die Klinik ausstellen, denn Laura wusste von Anfang an, dass sie die Schwangerschaft abbrechen wollte. „Es hat sich nichts, nichts richtig angefühlt an dem Ganzen“, sagt sie heute.

    Geschichten wie die von Laura sind kein Einzelfall. 106.000 Schwangerschaftsabbrüche wurden 2023 in Deutschland laut Statistischem Bundesamt durchgeführt, die Zahlen für 2024 stehen aus. Abtreibungen sind in Deutschland eine Straftat, werden aber nicht geahndet. Zumindest dann, wenn sich die Schwangeren an eine Reihe von Bestimmungen halten: Sie müssen eine Beratung in Anspruch nehmen, eine dreitägige Wartefrist einhalten und der Abbruch muss innerhalb der ersten zwölf Wochen erfolgen.

    Aktionsbündnis Abtreibung legalisieren – jetzt: „Wir sind stark gebremst“

    Der Ampel-Koalition ging die Straffreiheit nicht weit genug. Sie hatte sich 2021 vorgenommen, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten ganz zu legalisieren. Auch die Kosten sollten von Krankenkassen übernommen und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Der Versuch ist in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert. Zu einer abschließenden Abstimmung im Bundestag kam es nie.

    Zumindest einen Erfolg konnte die Ampel aber für sich verbuchen: die Abschaffung des Paragrafen 219a. Darin war das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche festgeschrieben. Diese Regelung führte dazu, dass Ärztinnen und Ärzte kaum öffentlich über Abtreibungen aufklären konnten. Sie riskierten eine Strafverfolgung.

    Das bekam auch Laura zu spüren. Ihre Abtreibung liegt inzwischen zehn Jahre zurück. Laura hatte damals das Gefühl, von ihrer Gynäkologin nicht ausführlich beraten zu werden. Die Möglichkeit, mit Medikamenten abzutreiben, sei überhaupt nicht zur Sprache gekommen, sagt Laura. Und selbst informieren konnte sie sich aufgrund der Beschränkungen des 219a nicht. „Ich war von ihr abhängig.“ In der Klinik erfuhr sie später: Medikamente wären durchaus eine Option gewesen. Zu dem Zeitpunkt war es aber schon zu spät. Nun blieb nur ein operativer Eingriff übrig.

    Den Schritt hat sie trotzdem nie bereut. Auch, wenn Trauer und Gewissensbisse sie plagten. Die hatte sie vor allem wegen der Stigmatisierung, die mit dem Eingriff einhergeht, sagt Laura heute. „Das hatte nichts mit der Abtreibung an sich zu tun, sondern einfach ganz klar mit dem Drumherum“.

    Umso mehr kritisieren Betroffenenverbände das Scheitern des Entwurfs durch die Regierung. Das Argument: Solange Abtreibungen eine Straftat sind, bleiben sie stigmatisiert. Die Stellung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch kriminalisiere Frauen, sagt Leonie Weber vom Aktionsbündnis „Abtreibung legalisieren – jetzt“. Bei der Entkriminalisierung gehe es darum, „Leute zu schützen“. Über den gescheiterten Entwurf sagt Weber: „Wir sind stark gebremst“.

    Weber hofft aber darauf, dass die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen es im nächsten Koalitionsvertrag schafft. Der Antrieb müsse von der SPD kommen. Die Sozialdemokraten haben die Legalisierung von Abtreibungen im Wahlkampf versprochen. Die Union will die geltende Regelung beibehalten.

    Auch in anderen Ländern gab es zuletzt Diskussionen über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

    Nicht nur von der Union bekommt das Bündnis Gegenwind. Einige Sachverständige haben Mitte Februar im Bundestag gegen den Gesetzentwurf argumentiert. Ein Gynäkologe der Charité in Berlin beispielsweise zweifelte an, dass es ein Versorgungsproblem gebe. Er führt zwar selbst Abbrüche durch, vertrete diese ethisch aber nicht. Andere forderten, dass ungeborenes Leben mehr geachtet werden müsse.

    Auch in anderen Ländern gab es zuletzt Diskussionen über die Legalisierung oder Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. In den USA kippte das Oberste Gericht im Juni 2022 das Urteil „Roe v Wade“, das seit fast 50 Jahren ein bundesweites Abtreibungsrecht garantierte. Frankreich ging den gegenteiligen Weg: Seit März des vergangenen Jahres ist die Freiheit auf Abtreibung in der Verfassung verankert. Das wäre auch ein Ziel für Weber. Allerdings eines, das aktuell nicht erreichbar scheint. „Erstmal kämpfen wir nur um die Basics“, sagt Weber, „danach können wir gerne weiterträumen“.

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    1 Kommentar
    Viktoria Reissler

    Schizophrener geht es nicht mehr! Die Grünen wollen die Tötung von Hühnerembryonen im Hühnerei verbieten. Begründung: Auch dieser Embryo könnte Schmerzen verspüren. Gleichzeitig fordern sie, dass die Tötung von Kinderföten erlaubt sein muss?! Unglaublich........................

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