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AfD-Verbotsverfahren: Schutz der Demokratie vor Rechtsextremismus

Kommentar

Eine wehrhafte Demokratie muss demokratiefeindliche Parteien stoppen

Simon Kaminski
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    Alice Weidel, Bundesvorsitzende der AfD, nannte Hitler jüngst einen „Kommunisten“. Geschichtsrevisionistische und demokratiefeindliche Äußerungen aus der Partei, beschäftigen den Verfassungsschutz.
    Alice Weidel, Bundesvorsitzende der AfD, nannte Hitler jüngst einen „Kommunisten“. Geschichtsrevisionistische und demokratiefeindliche Äußerungen aus der Partei, beschäftigen den Verfassungsschutz. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Feinde von Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit müssen daran gehindert werden, die Demokratie abzuschaffen. So etwas nennt man wehrhafte Demokratie. Das ist die Lehre aus der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus und die Basis, auf der es in Deutschland möglich ist, demokratiefeindliche Parteien zu verbieten. Genau diesen Weg will eine überparteiliche Gruppe von Bundestagsabgeordneten mit Blick auf die AfD gehen.

    Es geht um die Frage, ob die Partei tatsächlich daran arbeitet, unser demokratisches System auszuhebeln. Ist dies der Fall, muss die AfD selbstverständlich verboten werden - auch wenn damit die Überzeugungen ihrer Wähler nicht aus der Welt sind. Die Indizien, die für diesen Verdacht sprechen, häufen sich. Es ist bedauerlich, dass die angekündigte Neubewertung des Verfassungsschutzes, die mutmaßlich auf eine Einstufung der AfD als auf Bundesebene „gesichert rechtsextrem“ hinausläuft, nicht vor der Wahl veröffentlicht wird. Die Wähler sollten solche Informationen erhalten, wenn sie vorliegen - auch und gerade vor Wahlen.

    Doch ist der Verbotsantrag kurz vor der Wahl taktisch klug platziert? Skeptiker fürchten, dass die AfD dadurch noch stärker auf den „Märtyrereffekt“ setzen könnte. Dies allerdings tut sie schon seit Jahren - leider mit Erfolg.

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