Die AfD hat schon viele Affären, Skandale und Eklats erschüttert, die Vetternwirtschaft berührt den Kern ihrer Glaubwürdigkeit. Die AfD nimmt für sich in Anspruch, die Stimme des Volkes und des gesunden Menschenverstandes zu sein, die Deutschland aus dem Kartell der etablierten Parteien befreit. „Die Allmacht der Parteien und deren Ausbeutung des Staates gefährden unsere Demokratie“, heißt es im Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland.
Ihre Abgeordneten haben es mit den eigenen Maßstäben, die Ausbeutung betreffend, nicht genau genommen. In Landesparlamenten und im Bundestag haben die Volksvertreter Verwandte und Partner über Kreuz von Kollegen angestellt. Parteichef Tino Chrupalla beschäftigt in einem Bürgerbüro die Frau eines Parteifreundes. Er räumte zwar selbst ein, dass das ein „Geschmäckle“ habe und schwierig sei, rechtlich aber einwandfrei. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt aus Sachsen-Anhalt, der selbst die Affäre aufgedeckt hatte, wirft seiner Partei vor, eine Beutegemeinschaft zu bilden. Gegen ihn läuft ein Ausschlussverfahren. Betroffen von der Verwandtenaffäre ist auch der Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, dessen Vater bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten arbeitet.
Wie hat die Parteispitze reagiert?
Die Vorsitzenden Chrupalla und Alice Weidel haben die harten Angriffe der anderen Parteien als „haltlos und aufgebauscht“ zurückgewiesen. Clanstrukturen, Landesverrat, Mafia – die Anschuldigungen sind heftig. Weidel zeigte sich offen, an einer Reform der Vorschriften für Abgeordnete mitzuarbeiten. „Wir sind gerne bereit, an einer Gesetzesnovelle mitzuarbeiten, zusammen mit allen anderen Fraktionen und Parteien.“ Sie forderte „gleiche Regeln für alle“. Qualifiziertem Personal könne man nicht verbieten, bei der AfD zu arbeiten, wenn „sie zufällig mit irgendjemandem verwandt sind“. Chrupalla kündigte an, dass die Fälle intern aufgearbeitet würden. Das Krisenmanagement der beiden Parteichefs überzeugt bislang Fraktion und Mitglieder nicht. Die Unruhe in der AfD ist groß. Der Abgeordnete Kay Gottschalk hatte sich angeboten, die Klüngelvorwürfe in Sachsen-Anhalt aufzuarbeiten. „In der jetzigen Situation könnte nicht einmal der Papst vermitteln“, hatte Gottschalk der Mitteldeutschen Zeitung gesagt.
Wie ist die rechtliche Lage?
Es ist den Abgeordneten in allen Parlamenten Deutschlands verboten, Familienangehörige direkt zu beschäftigen. Die Über-Kreuz-Beschäftigung ist ein rechtlicher Graubereich und nicht ausdrücklich untersagt. Seit der CSU-Verwandtenaffäre 2013 gelten im Bayerischen Landtag strenge Vorgaben, die die Über-Kreuz-Beschäftigung verbieten.
Verliert die Affäre wegen der Vetternwirtschaft in der Wählergunst?
Bundesweit hat die AfD in den Umfragen nicht an Zustimmung eingebüßt. Sie kreist weiterhin um die Marke von 25 Prozent. „In den Daten kann man sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene keine negativen Folgen der Affäre für die AfD sehen“, sagt der bekannte Meinungsforscher Manfred Güllner vom Forsa-Institut unserer Redaktion. Er erwartet nicht, dass sich daran etwas ändern wird. „Das wird der AfD nicht schaden oder nur wenig. Diese Formalien interessieren die AfD-Wähler nicht und sie können immer sagen, dass die anderen Parteien in der Vergangenheit nicht besser waren, was das betrifft.“
Sieht man sich bei der AfD geschädigt?
Die Partei selbst spricht derzeit öffentlich über ein ganz anderes Thema: den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Das hatte im Eilverfahren entschieden, das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe die Partei zunächst nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Die AfD wertet das als Triumph, vor allem in der Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren. Auch beim BSW und in Teilen der Union, wo man ein Verbotsverfahren ohnehin kritisch sah, fühlt man sich bestätigt. Linke, Grüne und SPD halten an ihren Plänen der Prüfung eines Verbotsverfahrens fest.
Die Grünen forderten, eine Bund-Länder-Kommission solle sich mit der Frage eines Parteienverbots beschäftigen. „Wir weisen seit Monaten darauf hin, dass es in diesen Verfahren lediglich um öffentliche Aussagen der AfD geht“, erklärten die Abgeordneten Irene Mihalic und Konstantin von Notz. „Die Problematik ihrer Verfassungsfeindlichkeit und die Frage eines Parteienverbots gehen aber deutlich über diese öffentlich gemachten Aussagen hinaus.“ Eine Kommission solle „die Informationen der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, auch die nachrichtendienstlich gewonnenen“, zusammentragen und bewerten.
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