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Analyse zur Richterwahl: So könnte der Fall Brosius-Gersdorf ausgehen

Bundesverfassungsgericht

Wie geht es weiter mit Frauke Brosius-Gersdorf? Vier Szenarien

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    In der Talkshow von Markus Lanz hat Frauke Brosius-Gersdorf vergangene Woche versucht, die Vorbehalte gegen ihre Nominierung zu entkräften.
    In der Talkshow von Markus Lanz hat Frauke Brosius-Gersdorf vergangene Woche versucht, die Vorbehalte gegen ihre Nominierung zu entkräften. Foto: Markus Hertrich, dpa

    Die vermasselte Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern nimmt die Koalition mit in den Urlaub. Hinter den Kulissen wird aber auch in der Sommerpause um Auswege gerungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von der SPD nominierte Frauke Brosius-Gersdorf doch noch eine Chance bekommt. Die Sozialdemokraten halten an der Potsdamer Juristin fest, in der Union regt sich weiterhin Widerstand. Ausgang offen. Vier Szenarien sind denkbar:

    1.

    Variante: Neue Kandidaten

    SPD-Chef Lars Klingbeil hält die Zweifel an Brosius-Gersdorf für ausgeräumt. Er meint damit den von Anfang an eher vagen Plagiatsverdacht gegen die Kandidatin, der schnell in sich zusammengefallen war, von der Union aber als Argument genutzt wurde, um die Richterwahl von der Tagesordnung zu nehmen. Dass Abgeordnete von CDU und CSU weiterhin Vorbehalte gegen die Wissenschaftlerin haben, hängt allerdings vor allem mit deren Äußerungen zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren oder zum Paragrafen 218 ab, also dem gesetzlichen Rahmen beim Schwangerschaftsabbruch. Die SPD wird wohl nur dann einen Ersatz nominieren, wenn sich Brosius-Gersdorf selbst zurückzieht. Ihre Bedingungen dafür hat sie bereits genannt: Sie wolle nicht für eine Regierungskrise verantwortlich sein oder dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts schaden. Die Bevölkerung sieht im Übrigen mehrheitlich keinen Anlass für einen freiwilligen Verzicht. In einer Forsa-Umfrage sprachen sich 57 Prozent der Teilnehmer dagegen aus, nur 24 Prozent dafür. Theoretisch ist es auch denkbar, dass für alle drei offenen Stellen neue Kandidaten gesucht werden.

    2.

    Variante: Die Union gibt nach

    Danach sieht es bislang nicht aus. Zwar bemühen sich die Spitzen von CDU und CSU, die SPD nicht noch weiter zu provozieren. Steffen Bilger etwa, der Geschäftsführer der Unionsfraktion, sagt: „Wir sind weiterhin im Gespräch mit dem Koalitionspartner, um eine Lösung zu finden.“ Klar ist aber auch, dass die Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichtes nicht von dieser Personalentscheidung abhängig ist. Dass Dutzende von Abgeordneten ihre Zweifel quasi auf Kommando unterdrücken und dann für die Potsdamer Professorin stimmen, wird in Fraktionskreisen allerdings für unwahrscheinlich gehalten. Gegen die Kandidatin gebe es „viele ernstzunehmende Einwände, unter anderem von den Kirchen, aber auch von Juristen und Medizinethikern“, betont CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Fraktionschef Jens Spahn sagt, man habe die Dimension der Kritik unterschätzt. „Die Notbremse kam zu spät.“ Heißt: Wer schon einmal die Notbremse ziehen musste, begeht den gleichen Fehler kein zweites Mal. Im Moment spielt die Union auf Zeit, in der Sache hat sie sich nicht bewegt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz lässt sich nicht in die Karten schauen.

    3.

    Variante: Der große Koalitionskrach

    Den Eklat auf offener Bühne wollen alle vermeiden. Das ist spürbar, wenn man sich im Hintergrund mit Vertretern der Regierungsparteien unterhält. In der Union ist man sich bewusst, dass eigene Fehler in der Vorbereitung diese Krise erst heraufbeschworen haben. Die Sozialdemokraten wollen den Ruf von Brosius-Gersdorf nicht schädigen, zugleich soll aber auch nicht der Eindruck entstehen, da werde aus parteipolitischen Motiven eine Verfassungsrichterin um jeden Preis durchgedrückt. Dass die SPD-Kandidatin zur Wahl antritt und dann durchfällt, wäre ein politisches Fiasko und eine schwere Hypothek für die noch junge Koalition. Gänzlich ausgeschlossen ist es nicht, selbst wenn sich vorher doch noch eine Mehrheit abzeichnen würde. Es hätte schließlich auch niemand damit gerechnet, dass Merz bei seiner Wahl zum Bundeskanzler im ersten Anlauf durchfällt.

    4.

    Variante: Der Bundesrat übernimmt

    Niemand zwingt den Bundestag, eine Entscheidung zu treffen. Seit Herbst vergangenen Jahres kann bei einer Richterwahl auch der Bundesrat einspringen, der ohnehin schon die Hälfte der 16 Richter in Karlsruhe auswählt. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat eine solche Lösung gerade erst für den Fall angedeutet, dass es im Bundestag keine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Kandidatin oder einen Kandidaten gibt. „Also, es ist nicht so, dass wir zwingend eine Lösung im Bundestag bräuchten.“ Die neue Regelung wurde eingeführt, um bei einer Richterwahl nicht auf Stimmen der Fraktionen vom rechten und linken Rand angewiesen zu sein. Sie erlaubt der Länderkammer die Übernahme einer Wahl, wenn innerhalb bestimmter Fristen im Bundestag kein neuer Richter gewählt wird. Ende August läuft diese Frist für jene der drei offenen Stellen ab, für die CDU und CSU Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht nominiert haben. Damit der Bundestag nicht blamiert dasteht, will Merz die Ersatzwahl im Bundesrat aber unbedingt vermeiden.  

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