Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Anti-Israel-Demonstrationen: Wie können Anti-Israel-Demos in Deutschland verboten werden?

Anti-Israel-Demonstrationen

Wie können Anti-Israel-Demos in Deutschland verboten werden?

  • |
  • |
  • |
    Teilnehmer einer Kundgebung tragen palästinensische Fahnen – immer mehr solcher Veranstaltungen werden nun verboten.
    Teilnehmer einer Kundgebung tragen palästinensische Fahnen – immer mehr solcher Veranstaltungen werden nun verboten. Foto: Hendrik Schmidt, dpa (Symbolbild)

    In Duisburg und Berlin kam es am vergangenen Wochenende zu offen Israel-feindlichen Demonstrationen. Nachdem sich etliche Menschen solidarisch mit Palästinensern stellten und sogar lautstark die Angriffe der Hamas auf Israel feierten, wurde im Laufe der Woche eine pro-palästinensische Demonstration nach der anderen verboten. Nun geht die Bundesregierung stärker gegen die Organisatoren vor.

    Pro-Palästina-Demos: Verbote nur unter hohen Auflagen

    Die Demonstrationsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, doch auch sie hat Grenzen. Grundsätzlich gilt: Demonstrationsverbote sind das letzte Mittel. Wenn eine angekündigte Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, verfassungsfeindliche Positionen vertreten werden und mögliche Auflagen der Polizei keine Aussicht auf Erfolg versprechen, kann ein Gericht die Demonstration vorsorglich untersagen. Zuvor muss eine polizeiliche Gefahrenprognose erstellt werden. Im Kontext der Anti-Israel-Demos kommt eine weitere Möglichkeit zum Tragen: Wenn es bei vorherigen Demos schon zu straffälligen Ausschreitungen oder Äußerungen kam und dieselben Organisatoren beteiligt sind, kann die Polizei für ein Verbot plädieren.

    Besonders das palästinensische Netzwerk Samidoun steht als Mitveranstalter mehrerer Demonstrationen im Fokus. Gemeinsam mit der Hamas gilt Samidoun in Israel als Terrororganisation und soll in Deutschland nun ein Betätigungsverbot erhalten. Damit dürfte Samidoun als Verein, dessen Mitglieder die terroristischen Angriffe der Hamas teilweise öffentlich unterstützen, in Deutschland nicht mehr aktiv sein. Die Bundesregierung kündigte den Schritt am Donnerstag an.

    Auch die Teilnahme an genehmigten Demos kann strafbar sein

    Neben dem Demonstrationsverbot kann aber auch die Teilnahme an genehmigten Anti-Israel-Kundgebungen an sich strafbar sein. Nämlich dann, wenn Morde, Vergewaltigungen oder Geiselnahmen der Hamas an Jüdinnen und Juden öffentlich gebilligt oder gar bejubelt werden. Sowohl in Duisburg als auch Berlin wurden bereits mehrere Menschen unter Berufung auf Paragraf 140 ("Belohnung und Billigung von Straftaten") des Strafgesetzbuchs angezeigt. Dazu muss eine Störung des öffentlichen Friedens gegeben sein. Wer sich schuldig macht, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch gegen das Präsentieren verbotener Symbole und Verbrennen israelischer Flaggen wollen die Behörden unverzüglich vorgehen.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden