Wie die große Rentenreform aussieht, die die Bundesregierung für dieses Jahr plant, zeichnet sich noch nicht einmal in Umrissen ab. Eine Forderung aber wird vor allem aus der SPD und den Sozialverbänden immer lauter gestellt, nämlich die nach einer Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung. Das aber wäre nicht nur kompliziert und eine Frage von Jahrzehnten, sondern unterm Strich vermutlich auch kaum günstiger.
Warum zahlen Beamte nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein?
Weil Beamte ihrem Arbeitgeber, dem Staat, zu besonderer Treue und Loyalität verpflichtet sind, nicht streiken dürfen und zumindest theoretisch jederzeit versetzt werden können, gilt für sie das so genannte Alimentationsprinzip. Es ist im Grundgesetz verankert und verpflichtet den Dienstherrn, Beamte und ihre Familien lebenslang „angemessen“ zu versorgen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu sichern. Unter anderem soll so die Anfälligkeit für Korruption und Bestechung minimiert werden. Beamte erhalten ihre Pension direkt vom Staat und zahlen deshalb nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Wie groß sind die Unterschiede zwischen Renten und Pensionen?
Ein Beschäftigter, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, erhielt im Jahr 2024 eine Rente von 1769 Euro im Monat. Die durchschnittliche Beamtenpension betrug im selben Jahr 3240 Euro. Dieser Vergleich hinkt allerdings, weil Beamte tendenziell besser qualifiziert sind. Außerdem werden Renten und Pensionen nach völlig unterschiedlichen Mustern berechnet: Die Höhe der Rente ist das Spiegelbild eines gesamten Erwerbslebens mit niedrigen Gehältern in den ersten und höheren in den späten Berufsjahren. Für die Beamtenpension ist dagegen das letzte Gehalt vor der Pensionierung der entscheidende Maßstab. Abhängig von der Anzahl der Dienstjahre liegt die Pension dann bei bis zu 72 Prozent dieses Gehaltes.
Verdienen Beamte tatsächlich schlechter als in der freien Wirtschaft?
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. In den unteren Besoldungsgruppen, etwa bei der Polizei oder im Justizvollzug, sind Beamte nicht wirklich gut bezahlt. Ein guter Jurist jedoch kann in einer Kanzlei oder bei einem großen Unternehmen das Mehrfache dessen verdienen, was er als Richter, Staatsanwalt oder Ministerialbeamter erhielte. Da Beamte keine Beiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen abführen, ist ihr Nettogehalt allerdings deutlich höher als das eines „normalen“ Beschäftigten mit dem gleichen Bruttogehalt. Je nach Gehaltsklasse sind das mehrere Tausend Euro im Jahr. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro etwa machen allein die Rentenbeiträge des klassischen Arbeitnehmers schon 4650 Euro aus. Diese Kosten hat der Beamte nicht.
Was kostet die Altersversorgung der Beamten den Steuerzahler?
Im Jahr 2024 musste der Steuerzahler für die Pensionen, die Hinterbliebenenversorgung und die Beihilfen zur Krankenversicherung von Beamten 90 Milliarden Euro aufwenden, 17 Milliarden mehr als noch 2019. Überspitzt formuliert kosten 1,4 Millionen pensionierte Beamte den Staat damit fast so viel wie 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, für die er einen Zuschuss von etwa 130 Milliarden Euro an die gesetzliche Rentenversicherung überweist. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Beamtenpensionen stärker besteuert werden als Renten.
Würde die Aufnahme von Beamten das Rentensystem stabilisieren?
Kurzfristig würde die gesetzliche Rentenversicherung durch zusätzliche Beitragseinnahmen entlastet – auf lange Sicht jedoch verpufft dieser Effekt, weil sie den Beamten später ja auch Renten bezahlen muss. Außerdem leben Beamte im Schnitt vier Jahre länger, beziehen also länger Rente. Geschätzte Mehrkosten laut Statistischem Bundesamt: Bis zu sechs Milliarden Euro jährlich. Auch für den Staat selbst wäre die Aufnahme der Beamten in die Rentenversicherung kein Geschäft: Er würde sich auf der einen Seite zwar langfristig die Kosten für deren Pensionen sparen. Auf der anderen Seite müsste er dafür aber den Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung übernehmen und fairerweise auch die Gehälter seiner Beamten um den Arbeitnehmeranteil aufstocken, damit der Systemwechsel für die Staatsdiener zu keiner Gehaltskürzung führt. Bei gegenwärtig 1,9 Millionen Beamten wären dafür nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft etwa 20 Milliarden Euro im Jahr fällig. Will der Staat wirklich sparen, bleiben ihm nur zwei Möglichkeiten: Das Pensionsniveau zu senken oder die Zahl der Beamten zu verringern – etwa indem Lehrerinnen und Lehrer, Professoren, Meteorologen oder Feuerwehrleute nicht mehr verbeamtet werden. Wer bereits verbeamtet ist, genießt ohnehin Bestandsschutz.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren