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Beate in die Rentenkasse? Darum irrt Bärbel Bas

Soziales

Beamte können die Rente nicht retten

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    Arbeitsministerin Bas will, dass auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. (Symbolfoto)
    Arbeitsministerin Bas will, dass auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. (Symbolfoto) Foto: Marijan Murat/dpa

    Sollen Beamte in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen? Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einem alten Thema neue Aufmerksamkeit verschafft. „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen“, sagt sie. Tatsächlich jedoch sind die Dinge komplizierter, als es bei ihr klingt:

    Die Ausgangslage: Beamte sind ihrem Arbeitgeber, dem Staat, zu besonderer Loyalität verpflichtet. Sie dürfen nicht streiken und können theoretisch jederzeit versetzt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Staat, Beamte und ihre Familien lebenslang so zu versorgen, dass ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit gewahrt bleibt und der Lebensstandard dem allgemeinen Wohlstandsniveau entspricht. Dieses sogenannte Alimentationsprinzip ist im Grundgesetz verankert. Es soll die Unabhängigkeit und die Loyalität der Beamten gegenüber dem Staat sichern. Da Beamte ihre Pension direkt vom Staat erhalten, zahlen sie nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein.

    Die Pensionen: Während die Höhe der gesetzlichen Rente das Spiegelbild eines gesamten Erwerbslebens mit niedrigen Gehältern in den ersten und höheren in den späteren Berufsjahren ist, ist für die Beamtenpension das letzte Gehalt vor der Pensionierung der entscheidende Maßstab. Abhängig von der Anzahl der Dienstjahre kann die Pension dann bei bis zu 72 Prozent dieses Gehaltes liegen - also deutlich über dem Niveau der Renten. Allerdings werden Beamtenpensionen auch stärker besteuert.

    Die Kosten: Im Jahr 2024 musste der Steuerzahler für die Pensionen, die Hinterbliebenenversorgung und die Beihilfen zur Krankenversicherung von Beamten 90 Milliarden Euro aufwenden. Würden alle Beamten in die Rentenkasse einzahlen, kämen auf den Staat zunächst allerdings weitere Kosten zu. Er müsste den Arbeitgeberanteil für die Rente übernehmen und auch die Gehälter seiner Beamten um den Arbeitnehmeranteil aufstocken, damit der Systemwechsel für sie nicht zu einer Gehaltskürzung führt. Bei 1,9 Millionen Beamten wären dafür nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft etwa 20 Milliarden Euro im Jahr nötig.

    Die Pläne: Wer bereits verbeamtet ist, genießt Bestandsschutz. Würden alle Staatsdiener, die neu verbeamtet werden, Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, würde das angeschlagene System durch deren Beiträge zunächst einmal entlastet. Auf lange Sicht aber muss die Rentenkasse diesen Beitragszahlern ja auch Renten auszahlen, sodass der Effekt der ersten Jahre irgendwann verpufft. Und: Beamte leben durchschnittlich vier bis fünf Jahre länger als Arbeiter und Angestellte, würden also auch entsprechend länger Rente beziehen. Der Wirtschaftsweise Martin Werding plädiert zwar ebenfalls für eine Reform der Beamtenversorgung, er sagt aber auch: „Zu glauben, die Rentenversicherung würde mit den Beiträgen der Beamten stabilisiert, wäre naiv.“

    Die Lösungen: Eine einfache Lösung gibt es nicht. Selbst wenn Beamte in die Rentenkasse aufgenommen würden, müsste das Alimentationsprinzip ja gewahrt bleiben - etwa durch ein zusätzliches Versorgungswerk, das den Staat dann auch wieder zusätzliches Geld kosten würde. Die einfachsten Möglichkeiten, die Probleme in den Griff zu bekommen, wären die Reduzierung des Versorgungsniveaus im Alter für künftige Beamtengenerationen und eine deutliche Reduzierung der Beamtenzahl. Das Beispiel Österreich, wo Beamte seit 2005 in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, eignet sich nur bedingt als Vorbild. Dort mussten Beamte anders als in Deutschland auch schon vor diesem Schritt 12,5 Prozent ihres Gehaltes für ihre Altersvorsorge abführen.

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