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„Rente mit 69 käme erst 2071“ – Wirtschaftsweiser zu diskutierten Rentenreformen

Interview

Wirtschaftsweiser Werding über den Sozialstaat: „Wir haben jede Menge Probleme“

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    „Wir haben zu viele zu kleine Krankenhäuser“, kritisiert Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft, den sogenannten Wirtschaftsweisen.
    „Wir haben zu viele zu kleine Krankenhäuser“, kritisiert Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft, den sogenannten Wirtschaftsweisen. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Herr Professor Werding, die Regierung plant eine große Rentenreform. Mal ehrlich: Wenn immer weniger Beschäftigte für immer mehr Rentner zahlen – ist das System dann überhaupt noch zu retten?

    MARTIN WERDING: Wir stehen jetzt vor dem letzten größeren Alterungsschub, eine Konsequenz des Babybooms der Sechzigerjahre. Viel mehr zu schaffen macht uns aber der anschließende Geburtenrückgang. Zwischen 1965 und 1975 ist die Geburtenrate von 2,5 Kindern pro Frau auf 1,5 gesunken und seitdem weitgehend auf diesem niedrigen Niveau geblieben. Früher kam in Deutschland auf sechs Personen im Erwerbsalter eine im Rentenalter. Heute haben wir ein Verhältnis von etwa zwei zu eins, das sich weiter zulasten der arbeitenden Bevölkerung verschlechtert. Der Handlungsdruck ist also groß.

    Im internationalen Vergleich sind die deutschen Renten schon jetzt nur mittelmäßig. Warum eigentlich? Die Renten in Österreich, einem vergleichbaren Land, liegen deutlich über den deutschen.

    WERDING: Die Reformen der Schröder-Jahre haben das Niveau der Absicherung im internationalen Vergleich gezielt verringert. Was Österreich angeht: Hier ist, zum einen, der Beitragssatz deutlich höher, nämlich um gut vier Prozentpunkte. Außerdem erhalten Sie in Österreich eine Rente erst, wenn Sie mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben. Bei uns reichen dafür fünf Jahre. Mini-Renten, wie wir sie in Deutschland haben, werden in Österreich gar nicht erst ausgezahlt, sondern auf die anderen Rentnerinnen und Rentner umverteilt. Und, nicht zu vergessen: So großzügig Ihre Rente dort bemessen ist, wenn Sie in Rente gehen, angehoben wird Ihre Rente immer nur mit der Inflationsrate und nicht nach der Entwicklung der Nettolöhne wie bei uns.

    „Dann muss man auch an die Beamtenversorgung ran“, sagt Martin Werding zu den Folgen einer Rentenreform.
    „Dann muss man auch an die Beamtenversorgung ran“, sagt Martin Werding zu den Folgen einer Rentenreform. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Kommen wir zurück nach Deutschland. An Reformvorschlägen fehlt es ja nicht. Wir würden einige gerne kurz mit Ihnen erörtern. Als Erstes: Das Rentenalter an die Lebenserwartung knüpfen?

    WERDING: Das habe ich schon 2002 vorgeschlagen, und das ist inzwischen auch eine Empfehlung des Sachverständigenrates. In Zahlen hieße das: Wenn die Lebenserwartung um ein Jahr steigt, muss die Erwerbsphase um acht Monate verlängert werden. Dieses Verhältnis bildet in etwa die aktuelle Situation ab, in der wir 40 Jahre arbeiten und 20 Jahre Rente beziehen. Journalisten machen daraus gerne direkt eine Rente mit 69 oder mit 70. Das klingt bedrohlicher, als es ist, weil sich das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Rentenzeit ja gar nicht ändert. Es bleibt im Verhältnis zwei zu eins. Die Rente mit 69 hätten wir nach aktuellen Annahmen zum Anstieg der Lebenserwartung erst im Jahr 2071. Eine moderate Anhebung also.

    Trotzdem: Es gibt Berufe wie den des berühmten Dachdeckers, in denen man mit 69 Jahren kaum noch arbeiten kann.

    WERDING: Dafür brauchen wir natürlich Härtefallregelungen. Eine von ihnen ist die Erwerbsminderungsrente, die zuletzt auch deutlich verbessert wurde. Die Frage ist, ob das schon ausreicht. Und was den Dachdecker betrifft: Die meisten Beschäftigten, die im Alter von 30 Jahren als Dachdecker arbeiten, machen mit 60 eine andere Arbeit. Aber natürlich gibt es Berufsgruppen, die körperlich stärker belastet sind als andere. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, das nur der Vollständigkeit halber, ist für solche Härtefälle untauglich. 45 Beitragsjahre erreichen vor allem Beschäftigte, die in der Regel gut verdient haben, überwiegend Büroberufe ausgeübt haben und auch noch überdurchschnittlich gesund sind.

    Zweiter Vorschlag: Beamte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

    WERDING: Die langfristige Finanzierung der Beamtenversorgung steht auf ähnlich wackeligen Füßen wie die der gesetzlichen Rente. Entsprechend stark werden die öffentlichen Haushalte belastet, vor allem die der Länder. Dazu kommt die gefühlte Ungleichheit zwischen der Höhe der Beamtenpensionen und den gesetzlichen Renten. Wenn man die Rentenversicherung jetzt reformiert, so denke ich, muss man auch an die Beamtenversorgung ran. Der Sachverständigenrat hat vorgeschlagen, Beamte in die gesetzliche Rente einzugliedern und parallel dazu eine Zusatzversorgung einzurichten, also eine Art Betriebsrente für Beamte, über deren Höhe man noch diskutieren müsste, schließlich soll der öffentliche Dienst auf dem Arbeitsmarkt auch konkurrenzfähig bleiben. Zu glauben, die Rentenversicherung würde mit den Beiträgen der Beamten stabilisiert, wäre allerdings naiv. Die zusätzlichen Einnahmen wären nur ein Strohfeuer. Langfristig entstünden hier auch Ansprüche, die wegen der höheren Lebenserwartung der Beamten noch teurer werden.

    Warum denken wir nicht radikaler? Jeder zahlt so lange in die Rentenversicherung ein, bis er das Niveau der staatlichen Grundsicherung erreicht hat. Anschließend entscheidet er (oder sie) selbst: weiter einzahlen oder selbst vorsorgen?

    WERDING: Das wäre der Abschied vom Bismarck’schen Rentensystem. Andere Länder machen das teilweise, dort ist die gesetzliche Rente nur eine Mindestabsicherung und der Rest Sache der betrieblichen und privaten Vorsorge. In Deutschland haben wir eine andere Tradition. Außerdem: Wer ist als junger Mensch schon in der Lage, seinen finanziellen Bedarf im Alter richtig einzuschätzen und entsprechend vorzusorgen? Ein gewisser staatlicher Zwang ist hier also durchaus heilsam. Dazu gehört auch eine Reform der privaten Vorsorge.

    Sollte man die verpflichtend einführen?

    WERDING: Ich plädiere für eine Versicherungspflicht mit Abwahlmöglichkeit. Das heißt: Wer schon eine auskömmliche Betriebsrente hat oder gerade ein Eigenheim finanziert, kann sich von der privaten Vorsorge befreien lassen. Bei einem Modell wie der Riester-Rente, das auf Freiwilligkeit basiert, tun einfach zu viele Leute nichts.

    Das Gesundheitswesen und die Pflege haben ähnliche Probleme wie das Rentensystem und benötigen ebenfalls immer mehr Geld vom Bund. Fliegt uns bald der ganze Sozialstaat um die Ohren?

    WERDING: Während der Beitragssatz bei der Rente jetzt sehr lange stabil geblieben ist und erst 2027 oder 2028 sprunghaft ansteigen wird, haben wir in der Kranken- und Pflegeversicherung Jahr für Jahr Beitragserhöhungen. Das hat mit der Demografie noch gar nicht so viel zu tun, die Babyboomer werden ja erst in 10 oder 15 Jahren kränker und pflegebedürftig. In beiden Versicherungen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Preis für einen jahrzehntelangen Reformstau. Beide Systeme haben massive Ineffizienzen, die uns richtig Geld kosten.

    Sollte man also die Praxisgebühr wieder einführen? Und brauchen wir wirklich mehr als 90 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland?

    WERDING: Wir hatten mal 2000 Krankenkassen, auch wenn das schon einige Zeit her ist. 90 Kassen sind noch immer viel, würde ich sagen, aber das ist nicht das eigentliche Problem. Wir haben zu viele zu kleine und zu schlecht ausgestattete Krankenhäuser. Dänemark zum Beispiel hat wesentlich weniger, dafür aber größere und spezialisiertere Kliniken. Bei uns wird mancher Patient nur operiert, weil das einem Krankenhaus eine interessante Honorierungsmöglichkeit eröffnet. Zahlen aus anderen Ländern zeigen, dass wir etwa ein Vielfaches an Hüftoperationen haben. Und was die Praxisgebühr angeht: Ich könnte mir vorstellen, dass man stattdessen die Tarife der Krankenkassen stärker differenziert. Wer auf die freie Arzt- und Krankenhauswahl verzichtet und zu einem von der Kasse vorgeschlagenen Arzt geht, bekommt einen Rabatt auf seinen Kassenbeitrag. Wer mehr will, zahlt mehr. So hätten wir noch immer ein hochwertiges Versorgungsniveau, aber zu günstigeren Konditionen.

    Vermutlich hätten wir weniger Probleme mit der sozialen Sicherung, wenn wir mehr Wachstum hätten. Wie fällt denn Ihre schnelle Diagnose für den Standort Deutschland aus?

    WERDING: Wir haben jede Menge Probleme, nicht nur in den Sozialsystemen. Zwischen 2005 und 2019 ist es uns, überspitzt gesagt, zu gut gegangen, sodass wir die schon lange absehbaren demografischen Probleme weitgehend ignoriert haben. Wir haben traditionell hohe Lohn- und Energiekosten, zu viel Bürokratie. Zudem haben sich die Absatzmöglichkeiten unserer Industrie durch geotektonische Veränderungen verschlechtert, denken Sie an die stark gestiegene Wettbewerbsfähigkeit Chinas oder die Zollpolitik der USA. Wir haben viel zu wenig darauf geachtet, unseren Wettbewerbsvorsprung zu halten und werden diesen so schnell nicht zurückerobern. Auf der anderen Seite gibt es etwa aus der Automobilindustrie auch ermutigende Zeichen, mit neuen Produkten und einem neuen Level von Elektromobilität.

    Muss die deutsche Wirtschaft sich nicht ganz neu aufstellen und weniger auf Industrieproduktion setzen, sondern auf Dienstleistungen oder Medizintechnik?

    WERDING: Was genau uns mehr Wachstum bringt, ist die Milliarden-Dollar-Frage. Generell kann man sagen: Es werden noch immer zu wenig Unternehmen in Deutschland neu gegründet, und davon werden zu wenige hierzulande wirklich groß. Was wir vor allem brauchen, sind qualifizierte, produktive Dienstleistungen wie die Entwicklung neuer Technologien.

    Sie haben sich im Sachverständigenrat durchaus aufgeschlossen für eine höhere Erbschaftssteuer gezeigt. Viele Mittelständler, auch in unserer Region, fürchten das wie der Teufel das Weihwasser.

    WERDING: Das ist eine alte Position des Sachverständigenrates. Die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften verstößt gegen die Grundprinzipien einer gleichmäßigen Besteuerung. Wenn wir höhere Erbschaften höher belasten, dann muss das für alle Vermögensarten gelten. Natürlich muss man Rücksicht auf die Unternehmen nehmen, etwa durch großzügige Stundungsregelungen, mit denen das Bezahlen der Steuerschuld über viele Jahren gestreckt werden kann. Aber wer 20 Millionen erbt, soll dafür auch seinen Anteil an den Fiskus abführen.

    Zur Person

    Martin Werding (61) ist als Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft einer der sogenannten Wirtschaftsweisen. Seit 2008 ist er Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum. Der 61-Jährige hat in München und Passau Philosophie und Volkswirtschaft studiert und unter anderem für das Münchner Ifo-Institut gearbeitet. Im Dezember wurde er in die Rentenkommission der Bundesregierung berufen.

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