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Wird die Bundestagswahl neu aufgerollt? Wagenknecht fordert Neuauszählung vor Ostwahlen

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Wird die Bundestagswahl neu aufgerollt? Wagenknecht wünscht Neuauszählung vor Ostwahlen

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    Sahra Wagenknecht ruft das Bundesverfassungsgericht auf, über die Wahlrechtsbeschwerde ihrer Partei zu entscheiden. Sie verlangt die Neuauszählung der Bundestagswahl.
    Sahra Wagenknecht ruft das Bundesverfassungsgericht auf, über die Wahlrechtsbeschwerde ihrer Partei zu entscheiden. Sie verlangt die Neuauszählung der Bundestagswahl. Foto: Martin Schutt, dpa (Archivbild)

    Wenn Sahra Wagenknecht am Verfassungsgericht einen Erfolg feiern sollte, dann wackeln die Wände dieser Republik. Die Bundestagswahl vom Februar vergangenen Jahres müsste neu ausgezählt werden und es besteht durchaus die realistische Chance, dass die Wagenknecht-Partei nachträglich in den Bundestag einziehen würde. Die schwarz-rote Koalition hätte keine Mehrheit mehr, weil Abgeordnete von Union und SPD ihr Mandat verlören und durch BSW-Politiker ersetzt würden.

    Die Parteigründerin verlangt von den Verfassungsrichtern, endlich ein Urteil zu fällen. Seit vier Monaten liegt die Beschwerde in Karlsruhe. „Wir werden keinen Druck auf das Bundesverfassungsgericht machen, aber ich würde mir wünschen, wenn vor den Ostwahlen der Weg für eine Neuauszählung frei wäre“, sagte Wagenknecht unserer Redaktion. „Die Wähler müssen endlich Klarheit bekommen, ob das offizielle Ergebnis der Bundestagswahl korrekt war.“

    Das knappste Scheitern in der Geschichte der Bundesrepublik

    Die Partei verfehlte im Februar vergangenen Jahres den Einzug in das Parlament um 10.000 Stimmen. So knapp ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch keine Partei an der 5-Prozent-Hürde gescheitert. Eine neuerliche Auszählung wäre möglich. Die Stimmzettel müssen aufgehoben werden, so sieht es das Wahlgesetz vor. Theoretisch müsste in jedem zehnten der 95.000 Wahlbezirke eine Stimme mehr für das BSW gefunden werden, damit es zum Nachrücken kommt.

    Wäre die Partei plötzlich im Bundestag vertreten, stiege ihre Bedeutung massiv. Sie verfügte über mehr Präsenz in der öffentlichen Debatte, mehr Geld und Personal. Das würde auch die Aussichten bei den drei bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin aufhellen, die allesamt im September angesetzt sind. „Die Regierung plant dramatische soziale Einschnitte, um ihre Milliardengeschenke an Selenskyj und die Rüstungskonzerne zu finanzieren, aber die offene Frage ist: Ist sie überhaupt demokratisch legitimiert dazu?“, fragt Wagenknecht und verweist damit auf die Kernpunkte ihrer Politik. Umfassender Sozialstaat, eine deutlich schmalere Aufrüstung, ein Ende der Waffenlieferungen an die Ukraine und Friedensverhandlungen mit Russland. Das Schlimmste, so die 56-Jährige, „wären drei weitere Jahre Merz und Klingbeil auf Grundlage eines falschen Wahlergebnisses“.

    Bisher verfängt dieses Angebot bei den Wählern in den drei Bundesländern nicht recht. In den letzten Umfragen liegt das BSW knapp unter oder auf der 5-Prozent-Marke. Es wird also eng. Wird der Einzug in die Landtage verpasst, könnte durch die Niederlage das Ende der Partei eingeläutet werden. Faktisch stützt sich die Verfassungsbeschwerde auf unterstellten Auszählfehler der Wahlhelfer.

    Verfassungsrichter bei der Arbeit in Karlsruhe.
    Verfassungsrichter bei der Arbeit in Karlsruhe. Foto: Uli Deck, dpa

    Der Grund: Neben dem BSW stand auch das Bündnis für Deutschland (BD) auf den Wahlzetteln und das auch noch in benachbarter Position. Die beiden renommierten Politikwissenschaftler Eckhard Jesse und Uwe Wagschal hatten schon vergangenes Jahr in einem Aufsatz für die Frankfurter Allgemeine Zeitung darauf hingewiesen und für die Neuauszählung plädiert. Im Schriftsatz der Klage führt das BSW außerdem acht Wähler an, die eidesstattlich versichert haben, ihr Kreuz bei der Partei gemacht zu haben, während laut amtlichem Endergebnis das BSW in dem entsprechenden Wahlbezirk null Stimmen erhalten habe.

    Nur die AfD unterstützte Wagenknechts Wunsch

    Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ist die zweite Stufe in Wagenknechts Kampf um Neuauszählung. Zunächst befasste sich der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mit der Beschwerde und lehnte jene nach Konsultation von Bundes- und Landeswahlleitern ab. „Die Einsprüche sind unbegründet“, lautete das Urteil. Es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden. Allein die AfD stellte sich in dem Ausschuss gegen den Beschluss und unterstützte die Position des BSW.

    Der Streit um die Neuauszählung ist nicht der einzige, der gerade um das Wahlrecht ausgefochten wird. Im Bundestag ringen Union und SPD um eine Änderung des Wahlrechts. Bei der Bundestagswahl waren 23 Wahlkreissieger nicht eingezogen, weil sie durch die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition gekappt wurden. Betroffen waren vor allem Politiker von CDU und CSU. „Die Reform des Wahlrechts muss kommen, sie steht im Koalitionsvertrag“, machte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann Druck auf den Koalitionspartner SPD. Die Sozialdemokraten hatten dem bereits eine Absage erteilt, senden aber nun schwache Signale, das Thema anpacken zu wollen. Die SPD fordert im Gegenzug eine Aufweichung der Schuldenbremse.

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