Die Kandidatin geht in die Offensive. Sie als links oder ultralinks zu bezeichnen, sei diffamierend und realitätsfern, findet Frauke Brosius-Gersdorf. „Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte.“ Ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht allerdings ist Ende vergangener Woche nicht wegen der Breite ihrer Positionen von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden, sondern weil viele Abgeordnete der Union vor allem in einem Punkt Bauschmerzen hatten: Dem Eintreten der 54-Jährigen für ein laxeres Abtreibungsrecht.
Die Behauptung, sie habe sich sogar für eine Legalisierung und eine Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt ausgesprochen, weist sie in einer von einer Anwaltskanzlei verbreiteten Erklärung jedoch als „diskriminierend“ zurück. Zu ihrer umstrittenen These, die Menschenwürde beginne nicht schon im Mutterleib, sondern erst mit der Geburt eines Menschen, betont Frauke Brosius-Gersdorf: „Selbst wenn die Menschenwürde erst für den Mensch ab Geburt gelten sollte, wäre das ungeborene Leben nicht schutzlos.“ Ihm stehe ab der Nidation, also dem Einnisten der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut, das Grundrecht auf Leben zu.
Spahn zur Union: Ich trage eine Verantwortung
Wie sich der Streit um die insgesamt drei offenen Richterstellen in Karlsruhe auflöst, ist damit nach wie vor unklar. Die SPD hält an ihren Kandidatinnen Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold fest. Die Union, die den Bundesrichter Günter Spinner benannt hat, ist noch dabei, sich zu sortieren, verweist auf eine gemeinsame Klausur mit der SPD-Fraktionsspitze Ende August und will den Konflikt im Moment nicht weiter eskalieren lassen. In einem Schreiben an die Abgeordneten von CDU und CSU, das unserer Redaktion vorliegt, räumt Fraktionschef Jens Spahn zwar eigene Fehler im Richterstreit ein. „Dass ich als Fraktionsvorsitzender daran eine Verantwortung trage, ist mir bewusst.“ Und: „Die Notbremse am Freitag kam zu spät.“ Gleichzeitig schreibt er aber auch: „Die Dimension der grundlegenden und inhaltlich fundierten Bedenken gegen eine der Kandidatinnen haben wir unterschätzt.“
Das klingt nicht so, als könnte die Union der Potsdamer Rechtsprofessorin im zweiten Anlauf doch noch zustimmen. „Wenn ich in der Lage von Frauke Brosius-Gersdorf wäre, würde ich mir die Frage stellen, ob ich meine Kandidatur aufrechterhalte“, sagt etwa der CDU-Abgeordnete Tilman Kuban. „Es liegt auch in ihrer Verantwortung, weiteren Schaden vom Bundesverfassungsgericht abzuwenden.“ Alexander Hoffmann, der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, formuliert es etwas vorsichtiger: Für ein gemeinsames, mehrheitsfähiges Kandidaten-Paket seien „Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, Respekt vor den Kandidaten und Respekt vor der Entscheidung der Abgeordneten“ nötig.
Unterstützung erhält die Kandidatin Brosius-Gersdorf von knapp 300 Kollegen, vor allem aus der Rechtswissenschaft, die in einem offenen Brief gegen den Umgang mit ihr protestieren. Sie sei eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin. „Alle Äußerungen, die ihre wissenschaftliche Reputation infrage stellen, sind daher schlicht unzutreffend und unsachlich.“ Im Richterwahlausschuss des Bundestages eine Kandidatin zunächst zu bestätigen, um dann gegenüber ideologisierten Lobbygruppen und mit Unwahrheiten und Diffamierungen gespickten Kampagnen zurückzurudern, „zeugt zumindest von fehlendem politischem Rückgrat und mangelnder interner Vorbereitung.“ Zu ihrer Wahl als Verfassungsrichterin rufen die Unterstützer allerdings nicht explizit auf. Sie verlangen lediglich, Kolleginnen und Kollegen aus ihrer Disziplin, die sich für solche Ämter nominieren lassen, vor Herabwürdigung zu schützen. Einer der Initiatoren der Aktion ist der Berliner Rechtsprofessor Alexander Thiele, der wie Frauke Brosius-Gersdorf seit Längerem bereits für ein Verbot der AfD wirbt. Brisantes Detail am Rande: Im Falle ihrer Wahl würde sie dem zweiten Senat in Karlsruhe angehören, der auf einen entsprechenden Antrag hin auch über ein mögliches Verbot der AfD entscheiden würde.
Söder zur SPD: Nicht mit dem Kopf durch die Wand
Müsste eine Richterin Brosius-Gersdorf sich dann für befangen erklären? CSU-Chef Markus Söder jedenfalls legt dem Koalitionspartner schon einmal einen Austausch der Kandidatin nahe. „Auf der umstrittenen Kandidatur liegt und lag kein Segen“, sagt er. Sein Rat laute daher: „Nicht mit dem Kopf durch die Wand.“ Die SPD solle „noch mal nachdenken und im Herbst einen zweiten Vorschlag präsentieren, der vielleicht besser geeignet ist“.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren