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Elementarschadenversicherung: Worauf Hausbesitzer achten müssen

Finanzkolumne

Flut, Feuer, Blitz: Welche Versicherungen es braucht

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    Die Elementarschadenversicherung soll nun verpflichtend werden.
    Die Elementarschadenversicherung soll nun verpflichtend werden. Foto: Matthias Balk, dpa

    Fast alle Wohnhäuser in Deutschland sind durch die Wohngebäudeversicherung vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Leitungswasser geschützt. Im Schadensfall übernimmt der Versicherer alle Kosten, um die Immobilie wieder instand zu setzen oder sogar komplett neu aufzubauen.

    Nur für 54 Prozent der Gebäude sind darüber hinaus gegen weitere Naturgefahren wie Überschwemmung versichert. Dieser Schutz soll nun über die Elementarschadenversicherung verpflichtend werden. Darauf haben sich vergangene Woche die Koalitionäre in Berlin geeinigt. Was für die deutschen Steuerzahler ein gutes und wichtiges Signal ist, ist für alle Hausbesitzer ein Weckruf. Denn jetzt könnte es ernst werden mit der Eigenvorsorge für Haus und Grund.

    Elementarschadenversicherung kann nicht individuell abgeschlossen werden

    Eine Elementarschadenversicherung kann nicht individuell abgeschlossen werden. Sie ist immer eine Zusatzdeckung zu einer Wohngebäudeversicherung. Damit kommt dieser Versicherung eine besondere Bedeutung zu, da sie im Falle einer Elementarschadenpflicht als Hauptversicherung bestehen sein muss.

    Die zahlreichen und zum Teil schweren Unwetterereignisse der letzten Jahre haben die Kosten der Wohngebäudeversicherer in die Höhe getrieben. Viele Verbraucher klagen über Prämienerhöhungen und Vertragskündigungen. Erste Versicherer haben das Neugeschäft in dieser Sparte sogar ganz eingestellt.

    Der Versicherer kann einen sehr schnell vor die Tür setzen

    Sowohl Versicherer als auch Kunden können den Vertrag ordentlich kündigen - mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Nach einem Schadensfall ist auch eine außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats möglich. man kann also sehr schnell vom Versicherer vor die Tür gesetzt werden.

    Und diese Kündigung durch den Versicherer hat für den Kunden nachhaltige Folgen. Ganz gleich, aus welchen Gründen Verträge nicht mehr fortgeführt werden: Gekündigte Kunden haben es schwer, bei einem anderen Anbieter einen attraktiven Vertrag zu bekommen. Denn der neue Versicherer fragt nach, ob und wo bislang Versicherungsschutz gewährt wurde. Eine Kündigung durch den Versicherer interpretiert der neue Anbieter meist als Ausschluss wegen zu hoher Schadensrisiken.

    Über die Rücknahme der Kündigung verhandeln?

    Wem eine Kündigung droht, weil er die Prämienerhöhung nicht akzeptieren will, sollte am besten selbst kündigen, nachdem er Angebote anderer Versicherer eingeholt und verglichen hat. Auch wenn der Versicherer bereits gekündigt hat, lohnt es sich immer, mit ihm über eine Rücknahme der Kündigung zu verhandeln. Wenn man anbietet selbst zu kündigen, sind Versicherer oft dazu bereit.

    Schafft man es angesichts der drohenden Kündigung nicht mehr, nach einem günstigeren Anbieter zu suchen und zu wechseln, kann auch zunächst das unterbreitete teure Angebot annehmen und sich dann aus dieser gesicherten Position heraus nach einem anderen Versicherer umsehen.

    In jedem Fall sollten Verbraucher diese Schwierigkeit nicht zum Anlass nehmen, auf den Versicherungsschutz zu verzichten. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor dem existenzbedrohenden Totalverlust der eigenen vier Wände. Sie ist ein Muss für jeden Immobilieneigentümer.

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