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Erbschaftssteuer: Das will die SPD erreichen

SPD-Vorschlag

Worum es bei der Debatte um die Erbschaftssteuer geht

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    Die bisherige Erbschaftsteuer hat umfassende Ausnahmen vor allem für große Unternehmen und Wohlhabende, kritisiert die SPD.
    Die bisherige Erbschaftsteuer hat umfassende Ausnahmen vor allem für große Unternehmen und Wohlhabende, kritisiert die SPD. Foto: Hans-Jürgen Wiedl, dpa (Symbolbild)

    Es gibt Debatten, die sich auch über hundert Jahre kaum verändern. Über die Frage, ob die Erbschaftssteuer nun gerecht ist oder nicht, wird in Deutschland seit ihrer Einführung im Jahr 1906 gestritten. Damals wollte man damit unter anderem die hohen Verteidigungsausgaben finanzieren – das klingt 120 Jahre später seltsam vertraut. Unter dem Schlagwort „FairErben“ hat die SPD das Thema zu Beginn des neuen Jahres auf die politische Agenda gesetzt. Worum es dabei geht.

    Was steht im Papier der SPD?

    Auf konkrete Steuersätze wollen die Sozialdemokraten sich noch nicht festlegen. Klar aber ist: Wohlhabende sollen mehr bezahlen. „Ein hochkomplexes System aus Ausnahmeregelungen und Sonderprivilegien führt dazu, dass sehr große Erbschaften häufig geringer belastet werden als kleinere“, begründen die Sozialdemokraten ihren Vorstoß. Das gelte „insbesondere bei der Übertragung von Unternehmensvermögen“. Dort sollen höhere Steuern fällig werden.

    Die „allermeisten“ würden dafür entlastet. Dafür will die SPD einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro einführen. Das würde für die meisten Erben eine Steuersenkung bedeuten, argumentieren die Sozialdemokraten. Für Unternehmen soll ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten, damit kleine und viele mittlere Unternehmen steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden könnten.

    Wer zahlt im Moment die Erbschaftssteuer?

    Aktuell hängen die Freibeträge vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartnern dürfen etwa Geld, Immobilien und Schmuck im Wert von 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden, Kindern 400.000 Euro. Diese Staffelung will die SPD abschaffen. Auch die Umgehung der Erbschaftssteuer durch Schenkungen zu Lebzeiten will die SPD einschränken. Dort gelten zwar grundsätzlich die gleichen Freibeträge, verschenken kann man aber alle zehn Jahre erneut. Das soll abgeschafft werden.

    Die Vererbung des Elternhauses soll auch in Zukunft in den allermeisten Fällen steuerfrei möglich sein, verspricht die SPD. Denn der Freibetrag von einer Million Euro gelte nicht pro Immobilie, sondern pro Person. Wird ein Gebäude, das mehr als eine Million Euro wert ist, auf mehrere Personen vererbt, wird mitunter keine Steuer fällig.

    Wie reagiert die Wirtschaft?

    Das ist der Hauptstreitpunkt in der Debatte. Die Befürchtung: Eine hohe Erbschaftssteuer könnte Unternehmen, die an Nachkommen weitergegeben werden, in die Pleite treiben. „Die SPD will Erbschaftsteuern auf Fabriken, Maschinen, Lizenzen und Patente erheben – also gebundenes Betriebsvermögen“, sagt David Deißner, Geschäftsführer der Stiftung Familienunternehmen und Politik, unserer Redaktion. „Die Firmenerben haben das Geld aber ja nicht auf dem Konto, sondern müssen es dem Unternehmen entnehmen, um die Erbschaftsteuern zu zahlen.“

    Widerspruch kommt von der Bürgerbewegung Finanzwende. „Die massiven Ausnahmen beim Vererben von Betriebsvermögen sind ein Sonderrecht für Milliardärsfamilien und ihre Abschaffung mehr als überfällig“, sagt der Vorstand des Verbands, Daniel Mittler, unserer Redaktion. „Wer diese verfassungswidrigen Steuerprivilegien verteidigt, lenkt vom Kern der Debatte ab.“

    Wie wahrscheinlich ist eine Umsetzung?

    Im Koalitionsvertrag ist eine Reform der Erbschaftssteuer nicht vereinbart. Entsprechend deutlich ist die Kritik aus der Union. „Die Intention ist klar, es geht um Vermögensumverteilung und Vermögenszerschlagung“, sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann. „Solche Debatten sind gefährlich, weil sie Investitionen abwürgen können.“ Auch in der Schwesterpartei CDU reagiert man wenig begeistert. Der Vorschlag komme „zum völlig falschen Zeitpunkt und verunsichert die Millionen fleißiger Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Union, Fritz Güntzler, unserer Redaktion. „Auch wirft der Vorschlag bei näherem Hinsehen viele Fragen auf – insbesondere zum verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Unternehmensnachfolgen familiengeführter Unternehmen und zur Sicherung der Arbeitsplätze.“

    Fraktionschef Jens Spahn hatte zwar Gesprächsbereitschaft angedeutet. Dazu müsse man aber ein Urteil des Verfassungsgerichts abwarten. Die Richter verhandeln, ob Begünstigungen bei der Betriebsübergabe gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Denkbar wäre, dass die Union sich zu einer Reform bereiterklärt und die SPD dafür weitere Kürzungen im Sozialstaat in Kauf nimmt.

    Was verspricht sich die SPD von einer Reform?

    Man erwarte zunächst einen „einstelligen Milliarden-Betrag an Steuermehreinnahmen im Jahr“. Zum Stopfen von Haushaltslöchern wird das aber wenig nützen. Denn die Erbschaftssteuer fließt in die Töpfe der Bundesländer. Nach dem Willen der SPD soll damit vor allem in Bildung investiert werden.

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