Kaum eine Institution in Deutschland ist so über jeden Zweifel erhaben wie das Bundesverfassungsgericht. Sogar als es mit seinem Haushaltsurteil die krisengeplagte Ampel in den nächsten Schlamassel stürzte, wurde vieles kritisiert und hinterfragt, nur eines war nicht hörbar: dass das Urteil nicht richtig gewesen sei. Die Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht fällt, können entscheidend sein, ihr Dienst ist für die Richterinnen und Richter nicht nur eine Ehre, sondern sie tragen auch eine große Verantwortung.
Gewählt werden die 16 Bundesverfassungsrichterinnen und -richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat; zur Wahl braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Das eröffnet die Frage: Was passiert eigentlich, wenn Extremisten in einer der beiden Kammern so stark werden, dass sie die Wahl eines Richters blockieren können – oder gar eigene Kandidaten durchsetzen? Die Zweidrittelmehrheit soll eigentlich einen breiten Konsens sicherstellen. Und eine Wahl wird immer dann nötig, wenn eines der Mitglieder nach zwölf Jahren Amtszeit oder mit 68 Jahren ausscheiden muss. Das sind die zeitlichen Grenzen, wiedergewählt werden kann man nicht – im Gericht gibt es also beinahe jährlich personelle Wechsel.
Wieso können AfDler in Bayern Verfassungsrichter werden?
Doch sowohl die Zweidrittelmehrheit als auch die Beschränkungen der Amtszeit könnten wiederum selbst mit einfacher Mehrheit geändert werden. Deshalb gibt es nun Bestrebungen, auch hier eine Zweidrittelmehrheit nötig zu machen – doch auch das hat Nachteile. Damit nähmen sich Bundestag und Bundesrat die Flexibilität, in Zukunft weitere Anpassungen vorzunehmen. Und Extremisten wiederum würde es leichter fallen, Änderungen zu blockieren – brauchen sie dafür ja nur ein Drittel der Stimmen. In Bayern sitzen übrigens bereits zwei AfD-Mitglieder als ehrenamtliche Richter im Verfassungsgericht. Im Freistaat haben alle Fraktionen im Landtag das Recht, quasi verbindlich Kandidaten für das Verfassungsgericht vorzuschlagen – also auch die AfD.
Damit man überhaupt als Bundesverfassungsrichter infrage kommt, muss man 40 Jahre alt sein und Jurastudium, Referendariat und zwei Staatsexamen abgeschlossen haben. Um zum Richter berufen werden zu können, muss man zudem laut Richtergesetz deutsch sein und Sozialkompetenz haben. Und: Man muss verfassungstreu sein.