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Gesundheitswesen Pläne: Ministerin Warken legt Streichliste für 12 Milliarden Euro vor

Gesundheitswesen

Gesundheitsministerin Warken macht Ernst – so sieht ihre Streichliste aus

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    Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) macht sich auf den Weg zu Reformen der Krankenversicherung.
    Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) macht sich auf den Weg zu Reformen der Krankenversicherung. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will im Gesundheitswesen den Rotstift ansetzen und hat jetzt das erste Mal gesagt, wo genau. In Summe sollen nächstes Jahr 20 Milliarden Euro herauskommen. „Alle Beteiligten und Leistungsbereiche müssen ihren Beitrag leisten“, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag in Berlin. Die 46-Jährige steht unter hohem Druck. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben ihr eine enge Frist gesetzt. Bis zum Ende des Monats muss ein Gesetzentwurf genau regeln, an welcher Stelle gestrichen und gekürzt wird. Warken hält sich dabei eng an die Vorschläge der Expertenkommission, die ihr vor zwei Wochen eine Blaupause für Kürzungen präsentiert hat.

    Was kommt auf die Patienten zu?

    Warken plant, Kassenleistungen zu streichen, die keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen erbringen. Dazu zählen homöopathische Arzneimittel und Hautkrebsvorsorge. „Die Ausgaben müssen für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben“, meinte die Ministerin. Einstellen müssen sich die Patienten auch darauf, dass die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke steigt. Sie beträgt heute mindestens fünf Euro und maximal 10 Euro. Diese Werte bestehen seit 2004. Nach den Worten Warkens soll die Zuzahlung künftig in der Spanne zwischen 7,50 Euro und 15 Euro liegen.

    In der Apotheke werden die Patienten künftig mehr für verschreibungspflichtige Medikamente zuzahlen müssen, wenn Warkens Vorhaben Wirklichkeit wird.
    In der Apotheke werden die Patienten künftig mehr für verschreibungspflichtige Medikamente zuzahlen müssen, wenn Warkens Vorhaben Wirklichkeit wird. Foto: Uli Deck, dpa

    Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, muss sich darauf einstellen, nach der Reform weniger Krankengeld zu bekommen. Die Leistung greift nach einer Krankschreibung von sechs Wochen und löst die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ab. Nach den Vorstellungen ihrer Fachleute, denen sich Warken anschließt, soll der Regelsatz des Krankengeldes von heute 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns gesenkt werden. Außerdem haben sie die Einführung eines Teilkrankengeldes für Beschäftigte ins Spiel gebracht, die wegen ihrer Erkrankung nicht voll, aber doch in Teilzeit arbeiten können. Laut Warken soll die kostenlose Mitversicherung für Eheleute erhalten bleiben, im Umfang aber reduziert werden. Das heißt, die bisher beitragsfreien Ehepartner sollen ab 2028 in kleinem Umfang für die Krankenkasse zahlen (3,5 Prozent des Lohnes). CSU-Chef Markus Söder hatte kürzlich einer Streichung der Mitversicherung eine Absage erteilt.

    Welchen Beitrag sollen Ärzte und Apotheker leisten?

    Die niedergelassenen Mediziner werden der Gesundheitsministerin zufolge Einschnitte bei der extrabudgetären Vergütung in Kauf nehmen müssen. Darunter fallen etwa 30 Prozent ihrer Leistungen, wie etwa Impfungen, Früherkennung und ambulante OPs. Abgeschafft werden sollen die Sonderzahlungen für zusätzliche Termine, die Fachärzte bisher erhalten. Auf der Streichliste stehen auch die Zuschüsse, die die Praxen für den Übergang zur elektronischen Gesundheitsakte bekommen.

    Die Apotheker werden sich darauf einstellen müssen, einen höheren Kassenabschlag auf Medikamente gewähren zu müssen. Er liegt bei 1,77 Euro je Packung. Auf der anderen Seite steht Warken zu dem Versprechen des Koalitionsvertrages, die fixe Vergütung pro Packung Arzneimittel anzuheben.

    Wo will Warken bei den Kliniken, Krankenkassen und der Pharmaindustrie sparen?

    Die Kliniken müssen damit rechnen, dass die Budgets für Krankenschwestern und Pfleger nicht mehr so rasch steigen wie in den vergangenen Jahren. Außerdem sollen durch eine Art Preisdeckel die Ausgaben generell nicht schneller wachsen als die Löhne. Um möglicherweise unnötige Eingriffe, wie das Einsetzen künstlicher Knie- und Hüftgelenke, zu vermeiden, soll eine Zweitmeinungspflicht greifen. Die Patienten müssten sich noch einmal bei einem anderen Arzt vorstellen. „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen“, sagte Warken. Auf die Arzneimittelhersteller kommen höhere Rabatte zu, die sie den Krankenkassen zu gewähren haben. Und die Kassen sollen Geld sparen, indem die Werbebudgets halbiert und die Verwaltungskosten eine Obergrenze erhalten.

    Was sagen die Krankenhäuser?

    In den Chefetagen der bayerischen Krankenhäuser sieht man die Vorschläge mit großer Sorge. Diese würden nach Einschätzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) Einnahmeverluste von rund einer Milliarde Euro für die knapp 350 Kliniken im Freistaat bedeuten und im kommenden Jahr so viele Häuser wie noch nie in die roten Zahlen stürzen. Derzeit zahlen laut einer BKG-Umfrage zwei von drei Häusern drauf, es waren schon einmal drei von vier. Besonders gefährdet sind laut der Klinikgesellschaft wenig lukrative Abteilungen wie Geburtshilfen und Notfallversorgung.

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