Schuldig oder nicht schuldig? Mit Blick auf Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu wird diese Frage womöglich für immer offen bleiben. Zwar ermittelt Israels Polizei nun schon seit neun Jahren gegen ihn. Doch ginge es nach Netanjahu, blieben all diese Mühen ergebnislos: Am Sonntag bat der Premier den israelischen Staatspräsidenten Yitzhak Herzog offiziell um Begnadigung.
Herzogs Büro teilte mit, der Präsident habe ein offizielles Gnadengesuch erhalten: einen Brief von Netanjahus Anwalt und einen vom Regierungschef persönlich. „Das Büro des Präsidenten ist sich bewusst, dass es sich um ein außergewöhnliches Gesuch mit weitreichenden Konsequenzen handelt“, teilte Herzogs Büro mit. Der Präsident werde es „verantwortungsvoll und gewissenhaft prüfen.“
Die Anklage wirft ihm Betrug und Bestechlichkeit vor
In dem Gesuch steckt juristischer und gesellschaftlicher Sprengstoff. Denn die Vorwürfe, gegen die Netanjahu sich seit sechs Jahren vor Gericht verteidigen muss, haben es in sich: Er soll teure Geschenke im Austausch für politische Gefälligkeiten angenommen sowie zwei einflussreichen Personen in der Medienbranche Gesetzesänderungen im Austausch für günstige Berichterstattung angeboten haben. Bestechlichkeit, Betrug und Untreue lautet die Anklage.
– nicht zuletzt, weil Netanjahu immer wieder mit Verweis auf seine Pflichten als Regierungschef um Aufschub bittet. Dabei hatte er in der Vergangenheit behauptet, er könne „beides parallel“ machen.
In seinem Gnadengesuch klingt das nun ganz anders. Darin verwies Netanjahu unter anderem auf die „sicherheitspolitischen Herausforderungen und politischen Chancen“, denen das Land gegenüberstehe. In einer Videobotschaft präsentierte er ein weiteres Argument: „Die Fortführung des Prozesses zerreißt uns von innen, erzeugt starke Konflikte und vertieft Spaltungen.“ Er sei überzeugt, dass das Ende des Verfahrens den gesellschaftlichen Frieden befördern würde, „die unser Land so dringend braucht“.
Ein Prozessende ohne Urteil könnte die Spaltung vertiefen
Zweifellos haben die Vorwürfe gegen Netanjahu, den in Israel viele bei seinem Spitznamen „Bibi“ benennen, die Spaltung weiter Teile der Gesellschaft in ein „Pro-Bibi“- und ein „Anti-Bibi“-Lager noch vertieft. Doch dass ein vorzeitiges Prozessende dazu beitragen könnte, die Kluft zuzuschütten, scheint unwahrscheinlich – zu erwarten sein dürfte eher neue Protestwelle, ähnlich den „Balfour“-Demonstrationen 2020, als Netanjahu-Gegner im Wochentakt vor dem Sitz des Premierministers in der Jerusalemer Balfour-Straße seinen Rücktritt forderten.
Allerdings spricht manches dafür, dass es so weit nicht kommt. Um ein echtes Gnadengesuch zu stellen, hätte Netanjahu erst schuldig gesprochen werden müssen, erklärt die Politikwissenschaftlerin Gayil Talshir von der Hebräischen Universität in Jerusalem. Der Premier aber verlange vielmehr ein Ende seines Gerichtsprozesses.
Zwar gibt es in der israelischen Rechtsgeschichte ein Beispiel, das sich als Präzedenzfall anführen lässt: die sogenannte „Bus-300-Affäre“ aus dem Jahr 1984. Damals hatten zwei Palästinenser versucht, im Süden Israels einen Bus der Linie 300 zu entführen. Sicherheitskräfte nahmen die Terroristen fest und übergaben sie an Agenten des Inlandsgeheimdienstes Shin Bet – die die Männer später rechtswidrig umbrachten. Der damalige Präsident Chaim Herzog, Vater des amtierenden Staatschefs Yitzak Herzog, begnadete vier Shin-Bet-Agenten und ihren Vorgesetzten, weil er fürchtete, ein Verfahren könnte dem Inlandsgeheimdienst schaden. Im Gegenzug aber mussten die Geheimdienstler sich schuldig bekennen und von ihren Jobs zurücktreten.
Netanjahus Chancen auf Erfolg gelten als gering
„Sollte Herzog Netanjahu nun grünes Licht geben, wäre es logisch, wenn er das Gleiche von ihm verlangen würde, was sein Vater von den Shin-Bet-Männern verlangt hat: ein Schuldbekenntnis und den Rückzug aus der politischen Arena“, sagt Talshir im Gespräch mit unserer Redaktion. „Aber ich sehe keine Chance, dass Netanjahu sich zu diesem Zeitpunkt auf so etwas einlassen könnte.“
Dass Herzog den Regierungschef bedingungslos begnadigen könnte, erwartet sie nicht: „Unter keinen Umständen kann man das Recht so lesen, dass sich der Prozess einfach so stoppen lässt. Und selbst, wenn Herzog diesen Schritt gehen würde, würde der Oberste Gerichtshof die Entscheidung sofort aufhalten.“ In diesem Fall rechnet die Politologin mit einer Verfassungskrise und wilden politischen Grabenkämpfen mit Blick auf die Parlamentswahlen im kommenden Jahr. In anderen Worten: Herzogs Entscheidung könnte die israelische Gesellschaft noch tiefer und bitterer spalten.
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