Mitte August haben sie die erste Ernte in Bayerns einzigem Cannabis-Club eingefahren. In Buttenheim bei Bamberg bekamen die Mitglieder des Marihuana-Anbauvereins kleine Tütchen mit Cannabis-Blüten ausgereicht. Dann schlug das Landratsamt Bamberg zu und untersagte dem „Franken Cannabis e. V.“ die weitere Ernte und den künftigen Anbau der Droge. Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, wird die erste auch die letzte Ernte gewesen sein. „Wir wollen keine Drogen in Bayern“, hat Ministerpräsident Markus Söder immer wieder betont. Im Falle der Franken bekommt der CSU-Chef seinen Willen. „Wir legen das Projekt auf Eis“, sagte Vereinsvorstand Martin Pley unserer Redaktion. Ein Eilantrag gegen die Entscheidung des Landratsamtes wurde ihm zufolge abgeschmettert. „Das ist aus meiner Sicht klassische Behördenwillkür.“
Die Staatsregierung hat ein neues Mittel gegen die von ihr abgelehnten Cannabis-Clubs gefunden. Es ist das staubtrockene Baurecht. Der Freistaat verlangt, dass die Anbau-Vereine ihre Gewächshäuser nur in baurechtlichen Sondergebieten aufstellen dürfen. „Nach der (bundesrechtlichen) Regelungssystematik sind diese daher grundsätzlich nur in einem von der jeweiligen Gemeinde auszuweisenden ‚Sonstigen Sondergebiet’ nach § 11 Absatz 1 Baunutzungsverordnung zulässig“, heißt es in einer Antwort der Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag.
Das Bundesbauministerium teilt die bayerische Rechtsauffassung nicht
Das Gesetz nennt als Beispiele für die Nutzung eben jener Sondergebiete Einkaufszentren auf der grünen Wiese, Häfen, Kurkliniken, Windparks und Solarfarmen. Über den Anbau von Marihuana findet sich in dem Paragraphen kein Wort. In Sondernutzungsgebieten muss die Gemeinde den Zweck der Bebauung zielgenau festlegen, im Falle der Cannabis-Clubs also den Anbau von Marihuana. Die Vereine können also nicht auf bestehende Flächen gehen, sondern Stadt- und Gemeinderäte müssen sie eigens neu ausweisen. Dafür sind verschiedene Gutachten für den Naturschutz und die Luftreinhaltung notwendig. Diese kosten viel Geld.
„Warum sollte ein Gemeinderat einem Antrag auf die Ausweisung eines Sondernutzungsgebietes zustimmen, wenn dafür diese Kosten anfallen und der Zweck noch der umstrittene Anbau von Cannabis ist?“, fragt Emmanuel Burghard vom Anbauverein „Bayerisch Kraut“ aus Vaterstetten, ganz in der Nähe von München, rhetorisch. „Es ist natürlich ein Leichtes für eine Gemeinde, solche Anträge erstmal initial zu ersticken und wegzuwischen“, sagt Burghard. Er beklagt stetige Verzögerungstaktiken und Auflagen der Behörden, „die es uns extrem schwierig machen“. Auch Bayerisch Kraut ist wegen der neuen Baurechtsvorgabe zurückgeworfen.
Das Bundesbauministerium im fernen Berlin teilt die bayerische Rechtsauffassung nicht. Die Ansiedlung von Anbauvereinen setze nach Rechtsauffassung „keine speziell für sie geschaffene Nutzungskategorie in der Baunutzungsverordnung“ voraus. Die verbindliche Auslegung von Rechtsnormen obliege jedoch den Gerichten. Martin Pley von Franken Cannabis macht sich wenig Hoffnung auf Unterstützung durch die Justiz im Freistaat. „Ich rechne nicht damit, dass wir vor einem bayerischen Verwaltungsgericht Recht bekommen“, meint er.
In Bayern haben acht Vereine eine Genehmigung erhalten
In Deutschland gibt es knapp 300 Anbauvereine, wie eine Umfrage der Deutschen Presseagentur vom Juli ergeben hat. Mit insgesamt 83 gibt es die meisten davon in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von 55 in Niedersachsen auf Rang 2. Dahinter liegen Rheinland-Pfalz mit 27. In Bayern haben acht Vereine eine Genehmigung erhalten, doch durch die neue Baurechtsanforderung stehen Anbau und Ernte infrage. Die SPD-Innenpolitikerin Carmen Wegge wirft der CSU vor, mit ihrem Ansatz den Schwarzmarkt zu stärken. „Die Verhinderungspolitik der CSU stärkt die organisierte Kriminalität in Bayern. Das Vorgehen ist aus meiner Sicht weder rechtlich noch politisch vertretbar“, beklagte die Bundestagsabgeordnete aus Landsberg im Gespräch mit unserer Redaktion.
Emmanuel Burghard will sich von der aus seiner Sicht falschen Cannabis-Politik der Staatsregierung nicht entmutigen lassen. Ende Juli hatte er mit einem weiteren Kläger per Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof das Cannabis-Rauchverbot im Englischen Garten in München teilweise gestoppt. Im Nordteil des Parks darf jetzt gekifft werden. Die Bayerische Schlösserverwaltung hatte in ihrer Parkanlagen-Verordnung den Konsum generell verboten. Der Verwaltungsgerichtshof muss allerdings den Fall noch in der Hauptsache entscheiden. „Jetzt gibt es noch eine Hauptverhandlung und wenn das dann entschieden wird, dann geht es um alle anderen Parkanlagen in Bayer“, sagte Burghard.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren