Zwei Milliarden Euro muss Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) finden. So viel Geld fehlt der gesetzlichen Pflegeversicherung für 2026. Wenn die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag halten möchte, nämlich „die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden“, dann müssen Lösungen her. Sonst droht eine Anhebung der Beiträge um 0,1 Prozent.
Vorschläge machen soll eine Kommission aus Bund und Ländern. Erste Ergebnisse will sie Mitte Oktober vorlegen. Für Wirbel sorgte zuletzt ein Bericht der Bild-Zeitung, die Bundesregierung würde im Zuge der Einsparungen über die Abschaffung des Pflegegrads 1 nachdenken – der niedrigsten Stufe im deutschen Pflegesystem, in die Menschen eingestuft werden, deren Selbstständigkeit eher geringfügig beeinträchtigt ist.
Was würde die Abschaffung für die Pflegebedürftigen bedeuten?
Während die SPD die Maßnahme weitgehend ablehnt, schließt die Union sie zumindest nicht mehr aus. Die Linken hingegen reagieren empört. „Die Kürzungen sind nicht nur ungerecht, sie sind auch kurzsichtig“, sagte die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion, Evelyn Schötz, unserer Redaktion. „Pflegegrad 1 ist keine Luxusleistung, sondern ein wichtiger Beitrag zur Prävention.“
Was also würde die Abschaffung für die Pflegebedürftigen bedeuten? Treffen würde die Maßnahme mehr als 860.000 Menschen in Deutschland. Die Zahl ist über die Jahre drastisch gestiegen, 2019 lag sie noch unter 300.000. Seit 2017 existiert der Pflegegrad 1.
Die meisten dieser Menschen werden zuhause versorgt. Sie haben geringe Beeinträchtigungen – eine beginnende Demenz beispielsweise oder Einschränkungen nach einer Hüftoperation – und können ihren Alltag noch weitestgehend selbst bestreiten. Allerdings benötigen sie häufig Unterstützung, beispielsweise um Einkäufe nach Hause zu bringen, bei der Körperpflege, beim Kochen oder beim Anziehen.
Die Leistungen nach dem Pflegegrad 1 sollen vor allem präventiv wirken und die Bedürftigen und ihre Angehörigen frühzeitig entlasten. Sie haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der zum Beispiel für eine Haushaltshilfe verwendet werden kann. Außerdem erhalten Angehörige kostenlose Pflegekurse und die Patienten haben Anspruch auf sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Das kann beispielsweise ein Badezimmerumbau sein. Bis zu 4180 Euro erhalten die Pflegebedürftigen an Zuschüssen für solche Umbaumaßnahmen. Dazu kommen noch kleinere Beträge für Pflegehilfsmittel oder einen Hausnotruf. Würde man den Pflegegrad 1 tatsächlich ersatzlos streichen, würden diese Leistungen für die über 860.000 Betroffenen komplett entfallen.
Entsprechend deutlich ist die Kritik. „Ohne diese Hilfe erhöht sich das Risiko für die Betroffenen, dass sich ihre Situation schneller verschlechtert und sie rasch an Selbstständigkeit verlieren“, sagt Evelyn Schötz, selbst ausgebildete Pflegefachkraft. Auch in der Branche kommt die Maßnahme nicht gut an. „Die Prioritäten werden falsch gesetzt: Pflegeplätze, nicht Pflegegrade sichern die Versorgung“, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Thomas Greiner. Die Bundesregierung müsse aufhören, „kosmetisch herumzudoktern, und endlich die echten Versorgungsprobleme anpacken: Bürokratieabbau, Investitionsbedingungen verbessern, effizienten Personaleinsatz ermöglichen.“
Die Einsparungen wären wohl geringer als zunächst gedacht
Und zur Wahrheit gehört auch: Allein durch das ersatzlose Streichen von Pflegegrad 1 lässt sich das Finanzloch wohl nicht stopfen. Die Ausgaben der Kassen für die Leistungen beliefen sich 2024 auf etwa 640 Millionen Euro, erklärt der GKV-Spitzenverband auf Anfrage. Zwar kursierten in den Medien auch höhere Zahlen von bis zu 1,8 Milliarden Euro Einsparpotential pro Jahr, das sei aber eine falsche Modellrechnung, erklärt der Verband. Bei der wurde schlicht der Entlastungsbetrag und einige Zuschüsse mit der Zahl der Pflegebedürftigen multipliziert. Unterschlagen wird dabei aber, dass viele ihre Ansprüche gar nicht wahrnehmen. Der Hintergrund: Pflegebedürftige bekommen den Betrag nicht einfach überwiesen. Sie müssen beispielsweise eine Wohnungshilfe in Anspruch nehmen und selbst bezahlen. Hinterher können sie den Beleg bei der Pflegekasse einreichen und bekommen das Geld erstattet - allerdings maximal 131 Euro pro Monat.
Entsprechend skeptisch gibt man sich beim GKV-Spitzenverband gegenüber der Streichung des Pflegegrads. „Grundsätzlich bringen solch überstürzte Vorschläge zur Streichung von Leistungen die Pflegeversicherung bei ihren Reformbemühungen keinen Schritt weiter und sorgen stattdessen für Verunsicherung bei den Menschen“, sagte ein Sprecher.
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