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Über das Rentenpaket wird namentlich abgestimmt: Wann wird das im Bundestag eigentlich gemacht?

Frage der Woche

Wann wird eigentlich im Bundestag namentlich abgestimmt?

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    Es gibt verschiedene Arten der Abstimmung im Bundestag. Hier warten die Abgeordneten beim „Hammelsprung“ in der Lobby auf den Einlass in den Plenarsaal.
    Es gibt verschiedene Arten der Abstimmung im Bundestag. Hier warten die Abgeordneten beim „Hammelsprung“ in der Lobby auf den Einlass in den Plenarsaal. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Je nach Anlass sind im Bundestag verschiedene Formen der Abstimmung möglich. Wenn es um Formalien wie die Besetzung eines Postens geht oder weitgehende Einigkeit besteht, reicht ein Heben der Hand. In der dritten, abschließenden Lesung von Gesetzen erheben sich die Abgeordneten von ihren Plätzen. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, kann die Abstimmung durch einen sogenannten Hammelsprung wiederholt werden. Dabei müssen die Abgeordneten den Saal verlassen und einzeln durch verschiedene, mit „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ markierte Türen wieder betreten.

    Bei politisch umstrittenen Fragen entscheidet das Parlament in namentlicher Abstimmung. So auch am Freitag beim Rentenpaket der Bundesregierung. Namentliche Abstimmungen gab es in der Vergangenheit beispielsweise zum Thema Sterbehilfe oder zur Klimapolitik. Eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten können eine namentliche Abstimmung verlangen.

    Bei dieser Abstimmung landet die Namensliste im Internet

    Das Verfahren dauert eine gewisse Zeit: Die Abgeordneten bekommen Stimmkarten, auf denen ihr Name und ihre Fraktion stehen. Blaue Karten bedeuten „Ja“, rote „Nein“, weiße „Stimmenthaltung“. Das Ergebnis wird von dem Sitzungspräsidenten bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Das gilt auch für die Namensliste.

    Namentliche Abstimmungen stellen einerseits Transparenz her: Die Wähler können nachschauen, wie sich die von ihnen gewählten Abgeordneten zu strittigen Themen verhalten haben. Andererseits bauen sie Druck auf: Es ist einfacher, im Verborgenen gegen die Parteilinie zu stimmen, als sich später öffentlich als Rebell outen zu müssen.

    Die Abgeordneten des Bundestages sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Ein förmlicher Fraktionszwang ist damit verfassungswidrig. Zulässig ist es, Fraktionsdisziplin einzufordern - solange dem Abgeordneten die endgültige Entscheidungsfreiheit bleibt. Politiker verteidigen dieses ungeschriebene Gesetz meist damit, dass die Handlungsfähigkeit der Regierung gewahrt bleiben müsse.

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