Eine echte „Marathonsitzung“ sei das gewesen, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz, als er am Tag nach dem Koalitionsausschuss vor zwei Wochen die Ergebnisse der Beratungen verkündete. In der Nacht zuvor hatten Union und SPD unter anderem über das Verbrenner-Aus und die Zukunft der Rente diskutiert. Der Kanzler spezifizierte noch ein wenig: Fast sechs Stunden habe man zusammengesessen. Klar, anstrengender Abend, könnte man jetzt sagen. Verglichen mit den Runden der Merkel-Regierung sind sechs Stunden aber eher ein Sprint als ein Marathon. Da dauerte der Koalitionsausschuss schon mal bis zu elf Stunden. Aber gut, der Kanzler kommt aus der Wirtschaft, da denkt man vielleicht effizienter.
Wichtig scheint sowieso nur: Man muss bis tief in die Nacht beraten. Ein echter Koalitionsausschuss ist es erst dann, wenn draußen im Dunklen eine Horde Fotografen und Kameraleute vor dem Kanzleramt friert und durch die in der Nacht hell leuchtenden Fenster versucht, einen Blick auf die Teilnehmer zu erhaschen. Die Presse ist dann schon manchmal genervt, wenn man bis um zwei Uhr morgens wartet und sich fragt: Kommt da jetzt noch was? Oder kann ich nach Hause fahren?
Koalitionsausschuss: Das Gremium ist eine Art Kabinett neben dem Kabinett
Aber im Ernst. Eigentlich ist der Koalitionsausschuss dazu da, Unstimmigkeiten auszuräumen. „Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei.“ So steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD – und so ähnlich stand es in vielen Koalitionsverträgen in der Vergangenheit. Für die Sitzung in der Nacht auf Donnerstag setzte man beispielsweise das Heizungsgesetz auf die Agenda, nochmal Rente und eine schnellere Planung von Bauprojekten.
Schwarz-Rot wollte öfter tagen als die Vorgängerregierung. Man wolle nicht erst eingreifen, „wenn es schon brennt“, wie es Kanzleramtschef Thorsten Frei mal ausgedrückt hat. Es sollte ja besser laufen als bei der Ampel. Die Realität indes sieht anders aus. Meist hat der Ausschuss doch erst dann getagt, wenn es schon gebrannt hat – siehe Rente.
Das hat auch eine juristische Dimension. Wenn ein Koalitionsausschuss tatsächlich „Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung“ berät und Konsens herstellt, dann würde das verfassungsrechtliche Strukturen aushebeln. „Das Kabinett erscheint demgegenüber untergeordnet, eine Kanzlerdemokratie als nur abstrakt-verfassungsrechtliche Möglichkeit“, stellte der inzwischen verstorbene Politikwissenschaftler Wolfgang Rudzio einmal bei der Betrachtung des Koalitionsmanagements der Regierung Merkel fest.
Gemeint sind damit auch die Richtlinienkompetenz und andere Befugnisse des Bundeskanzlers beziehungsweise der Bundeskanzlerin, die sich aus Artikel 65 des Grundgesetzes ableiten. Wobei sich nicht jeder Kanzler dem Ausschuss unterordnen wollte. Olaf Scholz machte von seiner Richtlinienkompetenz beispielsweise Gebrauch, als er im Oktober 2022 die zuständigen Ministerinnen und Minister anwies, die begrenzte Laufzeitverlängerung für die drei noch verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland voranzutreiben. Der SPD-Politiker setzte sich damit über den Willen der Koalitionspartner hinweg, der Ausschuss war nicht involviert.
Unter Adenauer wollte man sich jede Woche treffen
Die Kritik am Koalitionsausschuss ist fast so alt wie das Gremium selbst: Es wird am Kabinett vorbeiregiert, die Entscheidungen sind oft intransparent, im Hinterzimmer sozusagen, sie erfolgen nicht nach Ressort- sondern nach Parteilogik. Total praktisch natürlich, wenn man wie CSU-Chef Markus Söder dem Kabinett gar nicht angehört, aber über den Ausschuss trotzdem mitreden kann.
Die Regierung Merz hat sich schon oft zum Koalitionsausschuss getroffen. Die Mindestregel von einer Zusammenkunft im Monat oder auch nur die Maßgabe „regelmäßig“ wurde trotzdem oft missachtet. Mal standen nicht genügend Themen auf der Tagesordnung, mal wurden bevorstehende Landtagswahlen als Grund für eine Absage herangezogen. Kanzler Gerhard Schröder sah es gar nicht gern, dass andere über seine Politik zu Tisch saßen. In der Zeit seiner rot-grünen Koalition wurden monatelang gar keine Sitzung abgehalten.
Ganz anders war das beim ersten Kanzler der Bundesrepublik. Erstmals festgeschrieben wurde der Ausschuss im Koalitionsvertrag der letzten Adenauer-Regierung 1961. Da wollte man sich richtig häufig sehen: „Dieser Koalitionsausschuss tagt an den ersten Arbeitstagen jeder Woche“, hieß es damals. Vor allem die FDP wollte den Ausschuss als zentrales Steuerungsgremium etablieren. Das scheiterte nicht zuletzt an Unstimmigkeiten zwischen den Fraktionen und dem patriarchischen Führungsstil des Kanzlers.
Dass das mit dem Streitlösen und Steuern im Ausschuss also nicht immer klappt, ist gar nicht neu. Da steht Friedrich Merz in guter Adenauer-Tradition.
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