Eines der Hauptvorhaben der schwarz-roten Koalition steht vor einer ungewissen Zukunft: Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestehen erhebliche verfassungsmäßige Zweifel, ob die geplante „Aktivrente“ mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Mit der Aktivrente, die von der CDU als eines ihrer Hauptwahlversprechen im Koalitionsvertrag durchgesetzt wurde, sollen Rentnerinnen und Rentner künftig bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können, nachdem sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.
Gutachten bescheinigt Aktivrente „erhebliche Ungleichbehandlung“
Laut dem Gutachten der Bundestagsexperten würde die Regelung aber sowohl jüngere Beschäftigte als auch andere Rentner steuerrechtlich benachteiligen. Die Fachleute nennen die Pläne eine „klar systemwidrige Begünstigung“ und bescheinigen ihnen „eine erhebliche Ungleichbehandlung“ im Einkommensteuersystem, „die durch die Steuerprogression noch verstärkt wird“. Durch die Aktivrente würden demnach gutverdienende Rentner „einen geringeren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen als wirtschaftlich Schwächere“.
Aktivrente: Insgesamt 3000 Euro steuerfreies Einkommen für Rentner geplant
Die Gutachter sehen dabei nicht nur jüngere Normalverdiener und Selbstständige benachteiligt, sondern auch Rentenbezieher, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könnten. Es bestünden „erhebliche Zweifel“, ob die Ziele der Aktivrente wie die Linderung des Fachkräftemangels „rechtfertigen können, gerade diese Gruppe der wirtschaftlich schwächeren Rentner verhältnismäßig stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzuziehen als die Gruppe der leistungsstärkeren Aktivrentner“, erklären die Bundestagsfachleute.
Inklusive des für jeden Bürger geltenden Grundfreibetrags kämen Aktivrentner auf gut 3000 Euro steuerfreies Einkommen, abzüglich Kranken- und Pflegekassenbeiträgen.
Grüne warnen vor Bürokratiemonster bei geplanter Aktivrente
In Auftrag gegeben hat das Gutachten die Bundestagsfraktion der Grünen. „Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht bei der Aktivrente massive Probleme der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes“, sagte die Grünen-Parteivorsitzeende Franziska Brantner unserer Redaktion. „Das Gutachten zeigt, dass die Umsetzung der Aktivrente sehr komplex und bürokratisch wäre. Es müssten viele individuelle Nachweise erbracht werden, um zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen erfüllt sind“, warnte Brantner vor neuer Bürokratie. Die Grünen-Chefin forderte die Koalition auf, stattdessen einen Vorschlag des früheren grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck umzusetzen und Beschäftigten, die in Rente weiterarbeiten, die gesparten Beiträge zur Rentenversicherung als Lohnplus auszuzahlen: „Das funktioniert einfach und transparent.“
Die CDU stützt sich dagegen auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Augsburger Finanzrechtsprofessors Gregor Kirchhof. Der Steuerrechtsexperte hatte das Grundkonzept für die Aktivrente zusammen mit Generalsekretär Carsten Linnemann und CDU-Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann 2023 vorgestellt und dabei betont, die Ziele der Aktivrente, die Finanzkraft der Betroffenen und der Sozialkassen zu stärken, sowie dem Fachkräftemangel der Wirtschaft zu begegnen, rechtfertigten aus verfassungsrechtlicher Sicht eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung. Hier räume das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber großen Spielraum ein.
Der Wissenschaftliche Dienst betonte dagegen, die Verfassungsmäßigkeit könne erst bei einem Vorliegen eines konkreten Gesetzentwurfs abschließend beurteilt werden.
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