„Für ein starkes Land.“ „Verantwortung für Deutschland.“ „Wirtschaft fördern.“ „Zuversicht.“ Vieles, was auf Wahlplakaten steht, wirkt erst einmal austauschbar. Normalerweise lässt sich trotzdem leicht zuordnen, zu welcher Partei welches Plakat gehört. Klar, es handelt sich ja um Werbung, daher prangt der Name der Partei und der Kandidatin oder des Kandidaten nicht zu klein auf dem Plakat. Noch dazu sind Parteien mit bestimmten Farben oder Farbkombinationen verknüpft, in denen auch die Plakate gehalten sind.
Quiz mit den Wahlplakaten vor der Bundestagswahl 2025
Aber wie sieht es allein über die Slogans aus? Wir haben aus Wahlplakaten, die vor der Bundestagswahl 2025 in Augsburg aufgehängt wurden, ein kleines Quiz erstellt. Hier haben wir hier aber die Partei-Logos, die Namen der Parteien und der Kandidatinnen und Kandidaten sowie alle abgebildeten Gesichter verpixelt. Außerdem haben wir die Bilder in Schwarz-Weiß umgewandelt. Erkennen Sie so noch immer, für welche Partei die Plakate werben?
Regeln für Wahlplakate: In jeder Gemeinde anders
Ab wann Plakate aufgehängt werden dürfen, wo genau das Plakatieren erlaubt oder wo verboten und welche weiteren Regeln dabei noch zu beachten sind, variiert übrigens von Gemeinde zu Gemeinde. In Augsburg dürfen die Parteien ab sechs Wochen vor der Wahl mit Plakaten um Stimmen werben, ebenso in Kempten. In Würzburg sind es acht Wochen und in München ist das Plakatieren schon drei Monate vor der Wahl erlaubt.
Augsburg hat, wie auch viele andere Städte und Gemeinden, zudem eine Änderung beschlossen: Während Wahlplakate früher häufig an Bäumen befestigt wurden, ist dies nun nicht mehr erlaubt. Die Plakatwerbung kann den Bäumen nämlich schaden – vor allem wenn, wie es in der Vergangenheit vorgekommen ist, Kabelbinder zurückbleiben, die langfristig in die Rinde einwachsen können.
Auch dazu, wie lange Plakate nach der Wahl noch hängen bleiben dürfen, gibt es Regeln. In Augsburg heißt es: Eine Woche nach der Wahl sollen die Plakate wieder verschwunden sein. Doch nicht immer halten sich die Parteien daran. Nach der Europawahl zum Beispiel hingen, nachdem die Frist abgelaufen war noch mehrere hundert Plakate in der Stadt. Zuerst wurden die Parteien informiert, doch nicht alle Plakate verschwanden dann auch wirklich. Die Folge: Die Stadt leitete Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Verantwortlichen ein.
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